Straßenbahn- elektrisch, smart und autonom

Ich weiß nicht ob ich es noch erlebe, aber der Antrag der Fraktion Freibeuter zur „autonomen Straßenbahn“ in Leipzig geht am 16. September 2020 ins Verfahren im Stadtrat Leipzig. Ich hatte das im Wahlkampf zur Stadtratswahl 2019 versprochen. Ab 2040 – das klingt lange, aber „gut Ding will Weile haben“. Es ist bis dahin viel zu tun.

Da ich viel zu tun habe stelle ich hier einfach die Pressemitteilung der Fraktion in diesem Artikel ein.

Köhler (Piraten): „Straßenbahnen in Leipzig – elektrisch, smart, autonom fit für die Zukunft“

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, bis 2025 zu prüfen, wie ab 2040 die Straßenbahnen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) im Stadtgebiet Leipzig auf smarten Linienführungen im autonomen Regelbetrieb fahren können.

Stadtrat Thomas Köhler (Piraten), für die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat Mitglied im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau, begründet den Bedarf an smarten Linienführungen mit den Entwicklungen im Nutzungsverhalten im ÖPNV: „Das Konzept des ÖPNV-Massentransports mit gegenwärtig breiteren Straßenbahnzügen und entsprechend großen Gleisabständen, hat ausgedient. Die Bedarfe der Leipziger haben sich, beschleunigt durch Corona, grundlegend geändert. Durch den weiteren Ausbau von Homeoffice, der digitalen Verwaltung und den Anpassungen im beruflichen und privaten Alltag in den nächsten Jahren werden sie sich weiter grundlegend ändern.“

Köhler verweist auf die Vorteile des elektrischen, smarten und autonomen Fahrens insbesondere kleinerer Straßenbahnen mit engeren Taktungen, die auf intelligenten und bedarfsgerechten Linien geführt werden: „Durch den Einsatz von künstlicher bzw. artifizieller Intelligenz können Änderungen und Bedarfsanpassungen im laufenden Straßenbahnbetrieb erfolgen. Dies ist nur durch das Konzept des autonomen Schienenverkehrs möglich, menschliche Intelligenz gerät hier schnell an seine Grenzen.“

Der Vorzug des autonomen Schienenverkehrs gegenüber dem autonomen Busverkehr aus Sicht Köhlers liegt ebenfalls auf der Hand: „Sensorik in Schienen, Oberleitungen und Fahrzeugen ist eine bereits international eingesetzte Technik. Die Risiken des autonomen Fahrens auf der Schiene sind wesentlich geringer als beim autonomen Fahren eines Straßenfahrzeuges. Einfach gesagt: Es gibt nur Fahren oder Bremsen.“

Als Grundvoraussetzung für den Einsatz mittels künstlicher Intelligenz gesteuerter autonomer Fahrzeuge verweist Köhler auf eine grundlegende Sanierung und Instandhaltung der Gleis- und Weichenanlagen.

Soziale Erhaltungssatzungen? – Auf jeden Fall!

Geplant war an dieser Stelle ein Artikel über die Ratsversammlung vom 28.05.2020, dieser ist aber in den Artikel der LIZ eingegangen. Es geht dort um Digitalisierung des ruhenden Verkehrs (Rudi) und mein Abstimmungsverhalten zum Antrag „Jugend in der lokalen Demokratie stärken“ des Jugendparlaments. Muss ich hier nicht wiederholen nur verlinken. Also folgt der nächste Artikel über die Milieuschutzsatzungen an dieser Stelle.

In der Ratsversammlung des Stadtrates Leipzig am 10.Juni 2020 wird über die sozialen Erhaltungssatzungen für sechs Gebiete in Leipzig abgestimmt. Meine Zustimmung kann vorausgesetzt werden, auch wenn die anderen StadträtInnen der Fraktion Freibeuter wohl dagegen stimmen werden.

Auf die Argumentation für oder gegen diese Satzungen gehe ich hier nicht ein, das wurde von anderen ausführlich gemacht – es wäre also eine bloße Wiederholung.

Persönliche Gründe gibt es natürlich auch, um dafür zu sein: Ich bin selbst Mieter in einem Gebiet, welches zwar nicht zu den Satzungsgebieten gehört aber „aufgewertet“ wird – es wird also nicht das Haus, in dem ich wohne saniert oder modernisiert, sondern sein Umfeld. Noch wohne ich in einem Wohnumfeld, in dem ArbeiterInnen, RentnerInnen und andere normalverdienende Menschen die Norm sind. Durch hochwertige Sanierung bisher leerstehender Häuser oder hochwertig ausgestattete Neubauten würde aber eventuell der Zuzug von besser Verdienenden erfolgen, die dann vielleicht lieber unter ihresgleichen wohnen wollen. Oder mein Vermieter würde plötzlich feststellen, dass er mit Modernisierung der von mir gemieteten Wohnung höhere Einnahmen erzielen könnte. Wenn ich mir die, dann höhere, Miete nicht leisten könnte, dann müsste ich mir eine preisgünstigere Wohnung suchen. Wenn ich eine fände, dann wohl nicht in einer vergleichbaren Wohnlage. Abschließend möchte ich anmerken, dass ich mich da nicht als Problemfall betrachte. Die Beschreibung ist eine Illustration des Problems.

Soziale Erhaltungssatzungen sollen das weitgehend verhindern – entgegen landläufiger Meinung verhindern sie aber keine Mieterhöhungen innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten.

Ich halte die sozialen Erhaltungssatzungen für sinnvoll und werde den Vorlagen zustimmen, aber nicht ohne einige Änderungsanträge, teils mit meiner Fraktion.

Ein Beispiel für etwas, das mir als Pirat am Herzen liegt:

Es gibt für die Satzungen eine Anlage mit dem etwas bürokratisch sperrigen Namen:

Anlage 1 zu VI-DS-08248 „Genehmigungskriterien für Gebiete mit Satzungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Stadt Leipzig“

mit dem „Untertitel“:

Beschreibung des Standards für Gebiete in der Stadt Leipzig mit „Sozialer Erhaltungssatzung“ zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches

Darin findet man unter Punkt 2.1 – „Verfahrensfreie Bauvorhaben“ unter anderem folgendes:

2.1.1. Für folgende Maßnahmen im Sinne § 59 und § 61 SächsBO zur Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungszustandes einer durchschnittlichen Wohnung unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen wird erhaltungsrechtlich eine Genehmigung bzw. Zustimmung erteilt:

  • Antennen-, Kabelfernseh- und Gegensprechanlagen (Audio)

Ich halte, im Gegensatz zu meinen KollegInnen in der Fraktion, zwar eine Videosprechanlage nicht für notwendig, aber im ganzen Katalog ist nichts über Internetversorgung zu lesen. In den meisten Satzungsgebieten ist Kupferkabel der Standard, meist in einer Qualität die selbst mit Vectoring kaum eine vernünftige Versorgung zulässt. Glasfaserversorgung, in Form von FTTH (Fibre-to-the-Home), bedeutet im Sinne der Satzung ein Bauvorhaben analog zu Kabelfernsehen und bedarf somit, meiner Meinung nach, einer Genehmigungsfreiheit.

Deshalb wird ein Antrag sinngemäß lauten:

Abschnitt 2.1.1 wird wie folgt ergänzt:

„Hausanschlüsse und Verkabelungen für Internetversorgung einschließlich Glasfaserleitungen (FFTH) bis zur Gigabitversorgung“

Das bedeutet aber im Grunde, dass die Genehmigungskriterien erst einmal aus dem Status „Bestätigung durch den Oberbürgermeister“ in die Diskussion und Bestätigung durch den Stadtrat überführt werden müssen.

Es gibt also einiges zu tun, ich hoffe am Ende der Sitzung haben wir bestätigte soziale Erhaltungssatzungen. Ein guter Schritt für Leipzig, meine ich.

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Corona – Krisenkommunikation

Viele reden im Zusammenhang mit den verordneten Einschränkungen durch die Pandemie von Freiheitsentzug, Einschränkung der Grundrechte und ähnlichem. Ich fühle mich eher in meiner Würde als mündiger und einigermaßen gebildeter Bürger in einer Demokratie verletzt.

Krisenkommunikation

Die Kommunikation zwischen Regierung, ob nun im Bund, in den Ländern oder Kommunen, und den BürgerInnen konnte man von Anfang an nicht wirklich als solche bezeichnen und auch bis heute hat sich das kaum verbessert. Zu Beginn musste schnell reagiert werden um erste Ergebnisse zu erzielen, aber das ist schon einige Wochen her. Ergebnisse wurden erreicht, aber nicht die BürgerInnen. Es kam sogar zu einer Verschiebung in der Meinung vieler Menschen in Bezug auf die Gefährlichkeit dieser Pandemie. Besonders durch die Handhabung der Beschränkungen in den Ländern und Kommunen entstand der Eindruck es ginge um Machtspielchen von PolitikerInnen und nicht um Gesundheitsschutz. Letztendlich kann man viele Aussagen von PolitikerInnen so verstehen:

„Wenn das Volk nicht artig ist, dann kriegt es wieder Hausarrest!“

Beschränkungen

Es ging eigentlich gut los, die pandemische Verbreitung eines Virus erfolgt durch Kontakt von Menschen miteinander – also müssen diese (Körper)-Kontakte begrenzt werden. Sollten alle verstehen, wenn es richtig erklärt wird. Der Versuch dies zu tun scheiterte aber, weil die Gefährlichkeit einer Erkrankung teils übertrieben und teils untertrieben wurde. Also von „absolut tödlich“ bis „wie normale Grippe“ war alles dabei. Vielleicht wäre es besser gewesen sich auf eine Aussage zu beschränken, wie:

„Wir müssen die Infektionskette eines potentiell gefährlichen Virus unterbrechen.“

Die wirklichen Gefahren der Erkrankung nach Infektion mit COVID-19 werden ja jetzt erst langsam bekannt und sie betreffen eben nicht nur die Alten mit Vorerkrankungen. Somit wären vielleicht Widersprüche nicht erst aufgetaucht.

Lockerungen

Der Begriff „Lockerung“ der Beschränkungen ist noch schlimmer. Er impliziert es wäre eine „Begnadigung wegen guter Führung“ des ungezogenen Volkes durch die Regierenden. Richtiger wäre es festzustellen und zu kommunizieren, dass die Maßnahmen erfolgreich waren und zu sagen:

„Die Beschränkungen haben gezeigt, dass wir die Infektionsketten durchbrechen können. Sie sind selbstverantwortliche Menschen, Sie wissen was zu tun ist.“

Damit und mit allgemeinen Regelungen zu Veranstaltungen und ähnlichem können Läden wieder öffnen und das Leben kann weitergehen. Aber PolitikerInnen halten eben das Volk für unzuverlässig.

Wissenschaftskommunikation

Das ist jetzt weniger eine Kritik an Virologen und Epidemiologen, sie können uns ja nur sagen was sie wissen. Hier ist für mich der wichtigste Punkt in der derzeitigen Diskussion:

Politiker fragen Experten nicht nach Erkenntnissen, sie wollen politisch verwertbare Antworten!

So kommt es, dass ein wissenschaftlicher Diskurs mit Thesen und Antithesen in die politische Diskussion getragen wird. Aus Thesen und Antithesen werden, angeblich belegte, Erkenntnisse und je nach Gusto suchen sich PolitikerInnen das Passende heraus. Medial unterstützt – also immer auf der Suche nach Schlagzeilen – wird das nun „in‘s Volk gestreut“ und welch Wunder:

Die BürgerInnen sind verunsichert und glauben weder den PolitikerInnen, noch den Experten.

Schutzmaßnahmen

Eine geradezu katastrophale Kommunikation wird auch in Bezug auf Schutzmaßnahmen geführt. Einzig das Händewaschen und „Abstand halten“, bei letzterem ist die Abstandsdefinition in Metern strittig, sind einigermaßen unumstritten. Mund-Nase-Masken wurden zuerst als nutzlos bezeichnet, jetzt sind sie verpflichtend – was sollen BürgerInnen davon halten? Geradezu absurd erscheint auch die Aussage, dass „Lockerungen“ (s.o.) durch Abstandsregeln und Maskenpflicht nicht in Aussicht gestellt werden, da beide Maßnahmen ein „trügerisches Gefühl der Sicherheit“ vermitteln. Auch dazu werden Wissenschaftler zitiert, deren Aussagen oft aber einfach bedeuten „Wir wissen es nicht genau“.

Corona-Warn-App

Ein weiteres Beispiel für verfehlte, ich glaube in diesem Falle bewusst verfehlte, Kommunikation ist die Corona-Warn-App. Nach aktueller Gesetzeslage können, soweit mir bekannt ist, infizierte (also positiv auf COVID-19 getestete) Menschen nicht verpflichtet werden diesen Status in die App einzugeben. Abgesehen von datenschutzrechtlichen Problemen schafft also genau diese App ein „trügerisches Gefühl der Sicherheit“, wenn sie eingeführt wird. Über eine Verpflichtung zur Anzeige des Infektionsstatus, die einer gesetzlichen Regelung bedarf, möchte ich hier nicht spekulieren. Wird die App verpflichtend eingeführt öffnet sie aber dem Tracking, der Erstellung von Bewegungsprofilen und somit der anlasslosen Totalüberwachung Tür und Tor.

Statistik oder Zahlenspiele

Ein Beispiel sind die Zahlenspiele mit Infektionsraten, Erkrankten und schwer Erkrankten. Die letzte Zahl leitet sich aus der tatsächlich erfassten Anzahl von PatientInnen die mit COVID-19 Symptomen intensivmedizinisch betreut werden ab. Sie ist leider die einzige aussagekräftige Zahl. Die anderen sind Zahlen, die nur über die auf COVID-19 getestete Menschen eine Aussage zulassen. Das bedeutet, dass die beiden ersten Zahlen nicht nur von einer Steigerung der Infektionen und Erkrankungen, sondern auch von einer Steigerung der Testzahlen abhängen. Da ich keine Aussagen über den Einsatz von Variablen in den Berechnungsformeln kenne, die diese Diskrepanz annähernd ausgleichen könnten, muss ich also die Statistik als unwisssenschaftlich kritisieren.

Fazit

Für mich ist die Gefahr einer COVID-19 – Pandemie real. Bis zur Entwicklung eines wirksamen Impfstoffes und einer „Durchimpfung“ – nicht zu verwechseln mit „Herdenimmunität“ – wird einige Zeit vergehen. Trotzdem muss das gesellschaftliche Leben weiter gehen. Hier sind BürgerInnen, besser ihre Einsicht und Vernunft, gefragt – die PolitikerInnen haben es kommunikativ nicht geschafft ihnen das nahe zu bringen.

Wie lösen wir das?

Ich weiß es auch nicht, werde aber mein Bestes geben.

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