Transparenz – no breach in the wall

Die Fraktion Freibeuter wollte mit dem Antrag „Informationspolitik der Stadt Leipzig verbessern“ eine Bresche in das Schweigen der Stadtverwaltung, wenn es um Anfragen zu Weisungsaufgaben geht, schlagen.

Bei der ersten Behandlung in der Dezember-Ratsversammlung 2021 wurde die Behandlung, auf Bitten der Verwaltung, auf die Januar-Ratsversammlung verschoben. Die Verwaltung wollte sich zum Antrag neu positionieren.

Das hat sie auch getan, der neue Verwaltungsstandpunkt lehnt aber das Begehren des Antrags ab, mit der Begründung der Rechtswidrigkeit. Die Begründung ist aber, unserer Meinung und auch mit juristischer Beratung nach, nicht für den Inhalt des Antrages zutreffend, was ich auch in der Ratsversammlung ausführte.

Nun hat sich die SPD-Fraktion den Verwaltungsstandpunkt zu eigen gemacht und ihn abstimmen lassen, CDU und AfD waren von vornherein gegen den Antrag.

Dem Verwaltungsstandpunkt wurde mit 26 Ja, 18 Nein und 20 Enthaltungen zugestimmt.

So ist das in einer Demokratie, kann man meckern oder nicht.

Ich möchte an dieser Stelle nur auf die Konsequenzen der Enthaltungen, darunter die gesamte Fraktion Bündnis90/Die Grünen, eingehen. Diese sind eben keine Positionierung, weder für noch gegen unseren Antrag. Sie gehen, wie aus einigen späteren Gesprächen hervorging, auf die Meinung zurück, dass im Sommer das Transparenzgesetz für Sachsen in Kraft treten wird, was ja die Intention des Verwaltungsstandpunktes ist.

Wenn es nicht in Kraft tritt, dann haben die sich Enthaltenden allerdings zugestimmt, dass jeder zukünftige Versuch einer, wie von uns beantragten Transparenzoffensive, scheitert. Der Stadtrat hat diese ja für rechtswidrig erklärt.

Hier noch der Text meines Redebeitrags, wie immer Abweichungen beim mündlichen Vortrag sind möglich.

Ja, unsere von der Verwaltung kolportierte Meinung ist:
dass ein ungeschriebenes allgemeines Recht auf Informationsfreiheit auch in Weisungsangelegenheiten besteht“
zu verstehen. Es besteht nämlich wirklich, sofern es nicht durch gesetzliche Regelungen beschränkt wird.
Dankenwertersweise verweist die Verwaltung hier auf ein höchstrichterliches Urteil, welches uns in dieser Auffassung bestärkt. An dieser Stelle möchte ich darauf verweisen, dass Zitate, außerhalb eines Kontextes, immer kritisch zu sehen sind.
Im zitierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts heißt es:
Ein Recht auf Eröffnung einer Informationsquelle folgt weder aus der Informationsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG noch aus der Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG.
Das bedeutet, der Zugang zur Informationsquelle ist gesetzlich eingeschränkt und muss eröffnet werden. Weiter heißt es:
Der gesetzliche Ausschluss von Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen in Gerichtsverhandlungen durch § 169 Satz 2 GVG ist verfassungsgemäß.
Die Verwaltung referenziert beide Urteile um ihren Standpunkt – die Ablehnung unseres Antrages – zu untermauern, obwohl in beiden nur geurteilt wird, dass – allerdings für die konkreten Fälle – der Art. 5 (1) des GG gesetzlich eingeschränkt ist. In einem Fall durch das Gerichts-Verfassungs-Gesetz, im zweiten zitierten Fall durch die Strafprozessordnung. Damit ist die Rechtsauffassung der Verwaltung zumindest fragwürdig.
Die allgemeine Einschränkung der Informationsweitergabe bei Weisungsaufgaben der Gemeinde bleibt die Verwaltung uns aber für die Weisungsaufgaben schuldig. Ich spoilere mal: Es gibt keine gesetzliche Regelung.
Ich komme jetzt zum Thema Versagungsgründe, diese sind durch Gesetze – z.b. Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen – und Verordnungen – z.B. DSGVO – kodifiziert, die Verwaltung muss sie nicht erfinden.
Ich möchte zusammenfassen:
Soweit ein verfassungsunmittelbarer Anspruch nicht besteht, kann und darf er im Bereich der (landesrechtlichen) Weisungsaufgaben nicht durch einen kommunalen Rechtsakt, also Regelung durch die Satzung, begründet werden. Insofern ist dem Verwaltungsstandpunkt zuzustimmen.
Unser Beschlussvorschlag zielt jedoch gerade darauf ab, keinen persönlichen Anspruch eines Bürgers gegen die Stadt Leipzig auf Auskunft zu begründen, der im Zweifel auch eingeklagt und gerichtlich durchgesetzt werden könnte, sondern im Gegenteil verwaltungsintern die Verwaltung anzuweisen, alle Informationen auf Anfrage von Bürgern nach Prüfung freizugeben, ohne dass damit ein klagbarer Anspruch entstehen würde.
Es handelt sich insofern um eine Art Transparenzoffensive der Verwaltung, die aufgrund rein verwaltungsinterner Anweisung alle relevanten Informationen auf Anfrage zur Verfügung stellen soll, die nicht einer Geheimhaltung unterliegen, ohne dass ein klagbarer Anspruch des Bürgers darauf begründet werden soll (das geht bekanntlich nicht).
Indem der Verwaltungsstandpunkt allein auf den Anspruch abstellt – der gar nicht begründet werden soll – geht der Verwaltungsstandpunkt haarscharf am eigentlichen Ziel des Antrages vorbei.
Kurz zum Punkt 2 des Antrages und dem neuen Bedenken der Verwaltung:
Zum Thema Geheimnisschutz habe ich bereits ausgeführt. Der neue Punkt ist:
„Der Beschlussvorschlag zu Nr. 2 unterstellt stillschweigend und nach Dafürhalten der Verwaltung zu Unrecht, dass jeder Antragsteller mit der Veröffentlichung seines Antrags einverstanden wäre.“
Dies ist eine Frage der Durchführung, hier kann bei einer Anfrage nachgefragt werden ob der Antragsteller einverstanden ist. Ein wirklicher Hinderungsgrund ist es nicht.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag

Bild von Greg Montani auf Pixabay

Stadtrat – lernen, lernen und nochmals lernen

Nicht ganz ernst gemeintes Symbolbid

Neu im Stadtrat Leipzig, als einzelner Pirat und in einer Fraktion mit 3 FDP-StadträtInnen (zwei davon ebenfalls neu), da heißt es erst einmal nach Wilhelm Busch:

Also lautet ein Beschluß:
Daß der Mensch was lernen muß.

Stadtrat – Ausschüsse und so

Wir, die Freibeuter, sind mit 4 StadträtInnen die kleinste Fraktion im Stadtrat Leipzig – somit verteilt sich die Arbeit auch auf wenige Schultern.

Ich konnte (musste) also die nachfolgend aufgeführten Themen besetzten, besser gesagt kapern:

  1. FA Jugend und Schule
  2. Investorenvorhaben Schulhausbau
  3. FA Soziales und Gesundheit
  4. Jugendhilfeausschuss
  5. FA Stadtentwicklung- und Bau
  6. FA Umwelt- und Ordnung
  7. BA Stadtreinigung
  8. zeitweilig beratender Ausschuss Wohnen

Die Reihenfolge hat hier naturgemäß nichts mit der Wertigkeit zu tun, irgendeine musste ich ja wählen. Alles ist wichtig und alle dieser Funktionen sind irgendwie verknüpft, das heißt: Vorlagen werden oft in mehreren Ausschüssen, unter verschiedenen Gesichtspunkten, behandelt. Manchmal fällt es noch schwer den Überblick nicht zu verlieren, wenn die gleiche Vorlage plötzlich wieder auftaucht. Da hilft nur Organisation und eben Lernen.

Stadtrat – das Lernen beginnt

Es ist ja nicht so, dass ich nicht verstehen würde worum es in den Anträgen und Vorlagen geht. In den Ausschüssen sitze ich aber mit anderen StadträtInnen (erfahrenen und unerfahrenen) und mit MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung zusammen. Letztere beherrschen ihr Fachgebiet, einschließlich der zugehörigen Terminologie geradezu im Schlaf – ich nicht. Wenn ich also im FA Stadtentwicklung- und Bau nicht weiß was die Widmung oder Umwidmung einer Straße ist, dann kann ich nicht mitreden. Das ist nur ein Beispiel. Ich wusste vorher, dass eine Widmung nichts mit einer Namensgebung sondern mit der Zuordnung für Verkehrsarten (Fahrradstraße, öffentliche Straße, Fußgängerstraße und anderen) zu tun hat.

Stadtrat – Selbstorganisation

Die andere Sache ist das Lernen und die Organisation. Nicht verwirren lassen ist hier die Devise. Wenn ich also am Montag Jugendhilfeausschuss und am Dienstag FA Stadtentwicklung- und Bau habe, dann habe ich an dem ersten Tag § 34 SGB VIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform) und am zweiten §34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Sachlich kann man da nichts durcheinander bringen, versteht sich, aber nicht nur dort kommt man ins Stottern. Ich überlege dann eben noch ob die Nummer des Paragraphen stimmt. Also Spickzettel (digital) anlegen – dann läuft es.

Stadtrat – lernen was geht wie

Hier fasse ich mich kurz, es ist eben nicht wie im Betriebs- bzw Gesamtbetriebsrat. Dort konnte ich einfach in der Sitzung das Wort ergreifen und etwas formlos einbringen. Im Stadtrat und seinen Gremien und Ausschüssen gibt es Formalien und Zuständigkeiten zu beachten. Also wie schreibe ich den Antrag richtig usw. Es ist gut, dass die Mitarbeiterinnen der Fraktionsgeschäftsstelle, Stephanie und Krstin, ihren Job beherrschen und mich großartig unterstützen. An der Stelle: Danke an euch! Irgendwann werde ich das schon gelernt haben.

Fazit

Die Arbeit als Stadtrat ist fordernd – ich brauche viel Zeit für die Sitzungen und Präsenztermine, der Rest der Freizeit geht zur Zeit für das Lernen drauf. Diese Woche war ein gutes Beispiel:

Montag: 07.00 – 13.30 Uhr Erwerbstätigkeit; 14:00 – 16.00 Uhr Runder Tisch Kinderbetreuung (zu spät gekommen); 16.30 – 18.30 Uhr Jugendhilfeausschuss; 19.00 – 22.45 Uhr Fraktionssitzung. Natürlich ging ich am Dienstag um 07.00 Uhr wieder arbeiten und danach bis 20.30 Uhr FA Stadtentwicklung- und Bau. Am Mittwoch ein freier Tag auf Arbeit, für den Stadtrat Teilnahme am Festakt zum 30. Jahrestag der friedlichen Revolution und danach einige Dinge für die nächsten Sitzungen vorbereiten.

Impression „Dialog der Generationen“ Fesstakt „30 Jahre Friedliche Revolution“

Ich beschwere mich nicht – ich habe es ja gewollt. Mein Arbeitgeber ist zwar nicht begeistert aber ich bekomme die Unterstützung bei der Schichtplanung. Auch dafür Danke.

Leider werde ich hier in den nächsten Wochen nur sporadisch schreiben, auf jeden Fall kommen wichtige Themen zeitnah ins Blog. Dafür bitte ich um Verständnis – es wird besser werden.

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