Fahrscheinfreier ÖPNV

Die Piraten fordern seit Jahren den fahrscheinfreien, oder fahrscheinlosen Öffentlichen Personennahverkehr. Das Framing der Gegner, letztmalig im Stadtrat Leipzig bei der Diskussion um das 365 Euro-Ticket, ist immer Zwangsticket.

Ich vertrete diesen Ansatz seit 2014 und schrieb bereits mehrfach darüber. Auch die TAZ berichtete und bei den Piraten war es schon Thema im Stadtrat Leipzig, wie die LIZ 2016 berichtete.

Zur Bundestagswahl 2021 wirbt nun die Partei „Die Linke“ mit einem kostenlosen ÖPNV, den Unterschied erkläre ich im Video für die Piratenpartei.

Germany – Wenn der Staat digitalisiert

Ich werde im folgenden Text bewusst nicht auf technische Details eingehen, weil das manche Leser*innen verunsichern würde. Es geht um die vollmundige Ankündigung der Parteien der GroKo die Digitalisierung in Deutschland beschleunigen zu wollen.

Schauen wir uns in der nächsten Zeit die Projekte, eins nach dem anderen, an.

Sollte jemand auf Spuren von Ironie oder Zuspitzungen im Text stoßen, diese sind bewusst gesetzt.

1. CDU – Der digitale Personalausweis

Der digitale Perso scheint schon mal eine gute Idee zu sein wenn man bedenkt, dass Menschen der Generationen x und z eher den Perso als das Smartphone zu Hause liegen lassen.

Gerade für diese Generation sollte allerdings das „Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PauswG)“, besonders §4 „Eigentum am Ausweis; Ausweishersteller; Vergabestelle für Berechtigungszertifikate“ und hier der Abs. 2 wichtig sein. Der lautet:

(2) Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

Ätsch, euer Smartphone gehört dem Staat.

Das Smartphone nicht mehr mitnehmen zählt auch nicht, denn wie es im Abs. 1 bestimmt wird, habt ihr den analogen Perso ja nicht mehr. Da steht schließlich:

(1) Niemand darf mehr als einen auf seine Person ausgestellten gültigen Ausweis der Bundesrepublik Deutschland besitzen.

Der digitale Personalausweis ist dann wohl das Origial und wie auch jetzt kann sich niemand mit einer Kopie ausweisen. Ich will nicht auf technische Bedenken eingehen, wie Duplizierbarkeit von digitalen Inhalten oder ähnlichem. Das könnte zu Verwirrung führen. Es seht eben im Gesetz, dass es nur ein Exemplar gibt und geben darf (s.o.).

Gesetze können natürlich geändert werden, das oben stehende sollte das Problem illustrieren. Nachfolgend gehe ich ein wenig auf die Handhabung des digitalen Perso ein.

Der Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland beinhaltet, neben den ersichtlichen Daten wie Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift usw, ein biometrisches Passbild (braucht man für automatische Gesichtserkennung) und ab 01.08.2021 einen elektronisch gespeicherten Fingerabdruck. Voraussichtlich wird, nach dem kürzlichen Bundesratsbeschluss, auch die Bürgernummer (ehem. Steuer ID) demnächst Bestandteil des Personalausweises. Gehen wir also in die Praxis:

„Guten Tag, Personenkontrolle. Ihren Personalausweis bitte.“

So könnte Sie ein/e Polizist*in ansprechen. Sie geben also Ihr Smartphone hin, natürlich entsperrt und mit geöffneter Perso-App.

Entsperrt, da war doch was? In dem Moment hat der Beamte oder die Beamtin Zugriff auf alle auf dem Smartphone gespeicherten Daten, wie Fotos, Videos, Chats usw – also auf alles wofür heute ein richterlicher Beschluss notwendig ist.

Hier erscheint mir auch wichtig zu sein, dass der Zwang zur Identifizierung mit dem Zwang zur Entsperrung des Smartphones einhergehen wird. Der Traum der Sicherheitsbehörden, aber der Albtraum für mich.

Lassen wir das aber außer acht, wir vertrauen ja der Polizei (Der musste jetzt raus).

Wie weise ich nach, dass es wirklich mein Smartphone und nicht das meines, mir ähnlich sehenden, Bruders ist? Irgendeinen Sinn für die eindeutige Identifizierung muss der digitale Perso ja haben. Also wird sich die Perso-App (im besten Falle) nur mit Fingerabdruck-Scan öffnen lassen, oder (im schlechtesten Fall) benötige ich zwingend die Fingerprint-Entsperrung für das Smartphone.

In beiden Fällen gehört mein Fingerabdruck dann nicht nur dem Staat, sondern auch Google, Apple oder Microsoft und dem Gerätehersteller. Das lasse ich jetzt mal so stehen.

Ein Hinweis noch, mit dem digitalen Perso wird dann natürlich beim Massen-Tracking von Handys, z.B. bei Demos, nicht mehr nur eine Mobilfunknummer, die dann nachverfolgt und zugeordnet werden muss, erfasst .

Es wird künftig eine konkrete Person mit allen Daten – bis hin zur Steuererklärung erfasst.

Natürlich wird der Staat alle Anstrengungen unternehmen den digitalen Perso sicher zu machen – er wird ihn sozusagen „digital panzern“ werden. Dazu der treffende Spruch aus meiner Armeezeit:

„Den Wettlauf zwischen Panzer und Geschoss, gewinnt am Ende immer das Geschoss.“

Demnächst: Digitaler Impfpass