Stadtrat Leipzig 21.07.2021 – Abschleppen

Die never-ending-story ging gestern weiter. Nach den Anläufen zum „Abschleppen von Falschparkern“ im Stadtrat Leipzig (ich schrieb mehrfach darüber) kam gestern der Antrag „Veröffentlichung von Arbeitsanweisungen im Ordnungsamt “ zur Abstimmung. Wie die LIZ sehr ausführlich berichtete, verweigerte die Stadtverwaltung dem Fachausschuss Umwelt/Ordnung/Klima die Einsicht.

Der Antrag war ganz einfach formuliert:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Arbeitsanweisungen Nr. 05/1993 „Abschleppen und Verfahren verkehrsordnungswidrig parkender Fahrzeuge“ und Nr. 04/2001 „Abschleppmaßnahmen bei verbotswidrigem Parken im Fahrraum von Schienenfahrzeugen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) in der jeweils aktuellen Fassung dem Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung sowie den StadträtInnen vorzulegen. Sollten die Arbeitsanweisungen innerhalb des zurückliegenden Jahres geändert worden sein, wird auch die Vorversion vorgelegt.

Nach meiner nachstehenden Rede und den Worten von Norman Volger (Grüne) wurde vom Fachbürgermeister versichert, dass der ablehnende Verwaltungsstandpunkt zurückgezogen wird und die Arbeitsanweisungen dem Fachausschuss zur Verfügung gestellt werden. Warum dann erst des Theater?

Jetzt meine Rede, ja ich habe sie bewusst verwirrend geschrieben.

Die Fraktion Freibeuter begehrt die Möglichkeit der Einsichtnahme der Stadträtinnen und Stadträte die im geschlossenen Ausschuss Umwelt/Ordnung/Klima vertreten sind in zwei Arbeitsanweisungen des Ordnungsamtes zum Abschleppen von Falschparkern.
Die Verwaltung sagt nein!
Freundlicherweise bezieht die Verwaltung sich auf unsere Anfrage zum selben Thema. In dieser wird wiederum auf die Beratungsfolge zum Antrag „Abschleppen von verkehrsbehindernd parkenden Kraftfahrzeugen“ verwiesen.
Da beginnt das Problem, am Ende komme ich aber auf die grundlegende Problematik zurück.
Der Verwaltungsstandpunkt zu diesem Antrag war falsch und die Verwaltung wusste dies auch. Es lag der Verwaltung schließlich, schon vor der ersten Abstimmung, das Gutachten von Prof. Müller vor, welches die im VSP geschilderte Rechtslage als nicht zutreffend beschreibt. Dieses Gutachten wurde dem Ausschuss und der Ratsversammlung während des ganzen Beratungsganges vorenthalten.
Im VSP zum jetzigen Antrag schreibt die Verwaltung, die „formulierte „Weisungsfreiheit“ geht aus der Antwort zur Anfrage Nr. VII-F-02630 nicht hervor“.
Die Weisungsfreiheit der unteren Verkehrsbehörde, die im Antrag dezidiert genannt ist, ist aber die Begründung des Gutachtens von Herrn Rechtsanwalt Dr. Brüggen, die letztendlich zur Rücknahme des Beschlusses der Ratsversammlung führte.
Habe ich Sie jetzt verwirrt?
Ja so geht es mir auch, wenn ich die verschiedenen Auslegungen durch die Verwaltung lese.
Besonders absurd erscheinen mir zwei Darstellungen im VSP:
1. Heißt es: „Insoweit besteht keine Pflicht zur Übergabe der genannten Arbeitsanweisungen oder deren Vorversionen.“ Im Klartext:
Wir müssen nicht, es steht dem nichts entgegen, wenn wir wollten könnten wir.
Zumindest, wenn man die Deutsche Sprache bemüht. Eine Pflicht bestünde dann mit einem Beschluss des Stadtrates.
2. Die Verwaltung verweist auf das Fehlen eines Informationsfreiheitsgesetzes.
Hier beginnt die grundlegende Problematik für mich.
Die Verwaltung drückt damit aus, dass Sie dem Stadtrat und seinen Ausschüssen nur Einsicht gewährt, wenn Sie durch ein Gesetz dazu gezwungen wird.
Das nimmt die Verwaltung für Unterlagen in Anspruch von denen sie selbst sagt, dass sie nur keine Pflicht zur Herausgabe hat, es also keine rechtlichen Hindernisse gibt.
Meine Damen und Herren,
wir reden gern und oft von Transparenz in der Arbeit des Stadtrates und der Stadtverwaltung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt.
So sagt die Website der Stadt:
Die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig dient dazu, die Transparenz der Stadtverwaltung zu erhöhen, die Zugangsmöglichkeiten zu städtischen Informationen unabhängig vom Vorliegen eines berechtigten Interesses für die interessierte Öffentlichkeit zu fördern.”
Oft erreichen uns Anfragen und Beschwerden wegen mangelnder Transparenz, die zu Verdruss und Misstrauen gegen Politik und Verwaltung führen.
Wenn es aber jetzt schon soweit kommt, dass überhaupt eine Informationsfreiheitssatzung oder ein Informationsfreiheitsgesetz bemüht wird um die Verwaltungsarbeit gegenüber einem geschlossenen Ausschuss des Stadtrates transparent zu machen, dann besteht ein strukturelles Problem.
Das grundsätzliche Problem in der Verwaltung lösen wir mit diesem Antrag nicht, ein Beschluss heute wäre aber ein erster Schritt.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.

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Falschparker abschleppen – eine Posse im Stadtrat Leipzig

Ich kann es nicht mehr anders benennen, unser Bestreben Falschparker konsequent abschleppen zu lassen ist zur Posse geworden. So zu sehen am 21.01.2021 in der digitalen Ratsversammlung.

Der Posse erster Akt

21. Januar 2021 in der Ratsversammlung
Die Anfrage VII-F-02288 der Fraktion Freibeuter: „Gutachten zum Abschleppen von Falschparkern“ wird aufgerufen.


Zum Hintergrund:
Am 16. September 2020 trug Bürgermeister Rosenthal in der Diskussion zum Antrag „Abschleppen von verkehrsbehindernd parkenden Kraftfahrzeugen“ (VII-A-00898) vor:

Sie wissen, dass wir ein Gutachten beauftragt haben, wo wir das genau analysiert haben. Wir haben einen Rechtsexperten, Professor Müller, gebeten, einmal mitzuteilen, was wir rechtlich denn dürfen. Das Gutachten ist fertig.“

Wir fragen also an, ob das Gutachten veröffentlicht wird und wenn nicht warum.
Die sinngemäße Antwort von BM Rosenthal:
„Das Gutachten war nie für die Veröffentlichung gedacht, es handelt sich um internes Schulungsmaterial.“

Nachfrage von Thomas Köhler (Piratenpartei/Freibeuter):
„Können Sie uns sagen, ob das Gutachten den Rechtsstandpunkt der Verwaltung, der im VSP dargelegt wurde, stützt?“
Die Antwort war schon Comedy und lässt sich im Stream nachhören. Sinngemäß lautete sie, dass die Verwaltung und der Stadtrat beim Thema Abschleppen von Falschparkern nicht weit auseinander liegen. Fakt ist aber, dass der Stadtrat gefordert hat Falschparker bevorzugt abzuschleppen und alle Begründungen der Verwaltung immer waren, das geht nicht – wir müssen jeden Einzelfall prüfen und das „mildeste Mittel wählen“.

Besser wurde es noch bei der Nachfrage von Sven Morlok (FDP/Freibeuter). Auf die Frage ob es rechtliche Bedenken gegen eine Veröffentlichung des Gutachtens gäbe lautete die Antwort „Nein.“ Auf die weitere Nachfrage, ob also nach einem diesbezüglichen Stadtratsbeschluss das Gutachten veröffentlicht würde, war die Antwort „Dann prüfen wir das“.

Zusammengefasst: Das Gutachten ist kein Gutachten sondern internes Schulungsmaterial und obwohl es keine rechtlichen Bedenken gibt muss, auch nach einem Stadtratsbeschluss, geprüft werden ob es veröffentlicht wird. Ich spare mir Kommentare.

Funfact:

Der beauftragte Gutachter Prof. Dr. Dieter Müller ist ständiger Gast des Vorstandes des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Der DVR veröffentlichte am 16.09.2020 ein Positionspapier in dem es heißt:

4. Kreuzungsbereiche freihalten, Sichtbeziehungen verbessern.
Damit sich Fußverkehr und Kfz-Führende an Kreuzungen besser sehen und in kritischen Situationen entsprechend handeln können, müssen Kreuzungsbereiche konsequent von parkenden Fahrzeugen freigehalten werden. Dazu sind Kommunen gefordert, falschparkende Kfz konsequent abzuschleppen, Poller und Fahrradbügel aufzustellen sowie bauliche Maßnahmen wie vorgezogene Fahrbahnränder zu nutzen.

Der Posse zweiter Akt

Die Vorlage VII-A-00898-NF-02-DS-02 des Oberbürgermeisters: Widerspruch gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen zum Ratsbeschluss „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“ wird aufgerufen.

Hier mein Redebeitrag, das ist die Vorlage – kleinere Abweichungen beim Vortrag sind möglich.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Meine Damen und Herren Beigeordnete,
Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Zuschauer im Livestream.

Das Gutachten zur Rechtmäßigkeit des Stadtratsbeschlusses zum „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“ des RA Dr. Brüggen empfiehlt die Rücknahme des Beschlusses wegen Rechtswidrigkeit.
Zuerst sei mir eine Frage an den OBM gestattet. Nach der letzten Ratsversammlung 2020 wurde, nach meiner Kenntnis, im Verwaltungsausschuss festgelegt, dass 3 Rechtsanwaltskanzleien – darunter eine von der Fraktion Freibeuter vorgeschlagene – betreffs der Erstellung eines Gutachtens angefragt werden sollten. Nach Abgabe der Angebote würde dann festgelegt, welche mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt wird. Heute kontaktierte uns eine, also die von uns vorgeschlagene, Kanzlei und wunderte sich, dass lt. Meldung in der Bild, das Gutachten bereits vorliegt und die Kanzlei nicht angefragt wurde.
Können Sie uns dazu etwas sagen?

Antwort des OBM (sinngemäß): „Wir haben die Wertgrenze als unkritisch für eine Direktvergabe angesehen, auf Grund der Zeitknappheit haben wir uns entschieden eine Kanzlei, die nah am Thema ist zu beauftragen. Es tut mir leid, dass wir vergessen haben die Gremien zu informieren.“

Weiter im Redetext:

Wir, die Antragsteller können uns der Argumentation des Gutachters nicht verschließen.
Ich muss aber hier auf einige, für die künftige Stadtratsarbeit für mich eminent wichtige, Punkte im Gutachten hinweisen.
An erster Stelle steht die, hier metaphorisch beschriebene Feststellung, dass „Dein Wille geschehe“ weiter nur Bestandteil des christlichen Vaterunsers ist und keine generelle Ableitung aus dem §53 der SächsGemO. Das Gutachten beschreibt, u.a. im Abs. 40, dezidiert die Festlegungskompetenzen der Ratsversammlung und des Oberbürgermeisters. Das bedeutet für meine zukünftige Ratsarbeit, dass der bloße Verweis auf den Paragraphen kein Totschlagsargument darstellt.
Zum zweiten stellt das Gutachten fest, dass die Verwaltung, der OBM und die Landesverwaltung eine fehlerhafte Begründung für die Ablehnung des Beschlusses getroffen haben. Der Gutachter kommt zwar auch zum Ergebnis einer Rechtswidrigkeit, aber mit einer völlig anderen Begründung. Das kommentiere ich hier nicht weiter. Ich verweise aber darauf, dass wir nach wie vor die im VSP vertretene Rechtsauffassung der Verwaltung für fehlerhaft halten.
Der Begründung für die Rechtswidrigkeit, die der Gutachter darlegt, ist eine andere als die des OBM und der Landesverwaltung und in sich als schlüssig anzusehen.
Wir werden uns also der Rücknahme des Beschlusses nicht verweigern.
Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass ich persönlich der Vorlage nicht zustimmen, sondern mich enthalten werde.
Allerdings werden wir den Antrag unter Beachtung der kritisierten Punkte erneut einbringen und somit eine Beschlusslage herbeiführen die rechtskonform gemäß dem Gutachten ist und der sich somit auch der OBM nicht verschließen kann.

Wir würden uns natürlich auch mit einer klaren Zusage des OBM begnügen in der er erklärt, dass die im Gutachten zum Abschleppen des Prof. Dieter Müller beschriebenen Maßnahmen im Verwaltungshandeln umgesetzt werden. Dazu ist eine eindeutige Willenserklärung des OBM und eine noch detailliert festzulegende Berichterstattung erforderlich.

Auf die Antwort des OBM, dass meine Aussagen nicht ganz korrekt sind, da das Gutachten nur den Bescheid der Landesdirektion kommentiert und nicht seinen Widerspruch kann ich hier nicht weiter eingehen, da sowohl der Widerspruch gegen den Stadtratsbeschluss, als auch das ausführliche Gutachten nicht öffentlich zugänglich sind. Das verlinkte Gutachten ist eine Zusammenfassung.

Ich bleibe allerdings bei meiner Ausführung dazu.

Was noch folgte war ein Änderungsantrag zur Vorlage, der von Sven Morlok gestellt wurde. Als zusätzlicher Punkt wurde aufgenommen, dass das Gutachten des Prof. Müller veröffentlicht wird.

Der Vorlage wurde mehrheitlich zugestimmt.

Fazit:

  1. Der Stadtratsbeschluss zum „Abschleppen verkehrsbehindernd geparkter Kraftfahrzeuge“ musste aufgehoben werden.
  2. Das so genannte Gutachten des Prof. Dr. Dieter Müller, bzw. das Schulungsmaterial, wird öffentlich zugänglich gemacht.
  3. Wir werden einen neuen Antrag zum Thema ausarbeiten, in diesem werden wir die rechtliche Schwachstelle des alten Antrages vermeiden.
  4. Die Verwaltung scheint weiterhin unwillig zu sein endlich etwas zu unternehmen und sich mit dem Stadtrat gemeinsam dieses Themas anzunehmen.

Wir bleiben dran, versprochen.

Bild von Paul Brennan auf Pixabay

Es wird ein bitterer Sieg – egal für wen

Zur Einleitung sei gesagt,, es geht im Stadtrat nicht um Sieg der Niederlage wenn ein Stadtrat oder eine Fraktion einen Antrag stellt. Natürlich freut man sich, wenn mit diesem ein Nerv getroffen wird und er mit überwiegender Mehrheit angenommen wird. So auch unser Antrag zum „Abschleppen vekehrsbehindernd parkender Kraftfahrzeuge“. Die Kraftprobe mit dem Oberbürgermeister war nicht beabsichtigt, nun muss es leider ausgekämpft werden – es wird ein bitterer Sieg, egal wie es ausgeht.

Der Stadtrat Leipzig hat am 07.10.2020 erneut, mit überwiegender Mehrheit, dem Antrag VII-A-00898 in der Neufassung 02 „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“, nach Widerspruch des OBM (gemäß §52 Abs. 2 SächsGemO zu Satz 2), zugestimmt. Der Oberbürgermeister hat, durch den ihn vertretenden Bürgermeister Bonew, einen erneuten Widerspruch und somit die Weiterleitung an die Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung angekündigt. Der Widerspruch wurde inzwischen auch eingelegt.

Ich kann damit leben, meiner Meinung nach haben wir als Fraktion Freibeuter, mit der x-ten Wiederaufnahme des Themas – es wurden bereits in den letzten Jahren Anträge von verschiedenen Fraktionen eingereicht – alles richtig gemacht. Das zeigt das Abstimmungsverhalten der Fraktionen und auch die Zustimmung von Bürgerinnen, Bürgern und Akteuren der Zivilgesellschaft.

Auch wenn die Rechtsaufsichtsbehörde der Auffassung des OBM folgte – was nicht automatisch sicher ist – bliebe aus mehreren Gründen ein bitterer Nachgeschmack für den OBM.

Politisch gesehen wurde der Auffassung des OBM in Gänze nur von der gesamten AFD-Fraktion zugestimmt, was bei dem Thema nicht verwundert. Die überwiegende Mehrheit vertritt seine Meinung nicht.

Moralisch gesehen kann man in der Abwesenheit des OBM und des zuständigen Beigeordneten zum Zeitpunkt der Behandlung des Themas nur Desinteresse erkennen. Es ist unbestritten, dass beide langfristig vereinbarte wichtige Termine hatten. Als sich abzeichnete, dass die Diskussionen zu den vorher behandelten Anträgen länger dauern wäre es möglich gewesen die Behandlung des Themas vorzuziehen.

Ich möchte an dieser Stelle, als Neuling im Stadtrat, noch anmerken:

Jeder Antrag von StadträtInnen oder Fraktionen ist nach meiner Auffassung ein Gesprächsangebot an den OBM, die Verwaltung und andere Fraktionen zur Behandlung eines Themas. Das drückt sich auch im Verfahrensweg Antrag – Verwaltungsstandpunkt – Änderungsanträge und Neufassungen – Ausschussbefassung – Abstimmung aus. Wenn, wie im Falle dieses Antrages, eine Seite nicht darauf eingeht, dann bleibt nur das Auskämpfen der Positionen.

Eine richtige und offene Diskussion wäre besser gewesen. Aber vielleicht bin ich zu neu und zu naiv.

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