Lüftet die Klassenzimmer!

Es war am Mittwoch wieder Stadtratssitzung in Leipzig und ich habe einen Änderungsantrag zu einer Modernisierung einer Schule initiiert und für die Fraktion Freibeuter eingebracht.
Unserer Meinung nach kann es nicht sein, dass eine Schule ohne eine Lüftungsanlage für die Klassenzimmer und Aufenthaltsräume modernisiert wird.
Ja, es ist ein Prüfauftrag geworden – wahrscheinlich kann die Planung für die konkrete Schule nur noch mit Schwierigkeiten geändert werden – aber wir wollen das weiter verfolgen.

Der Antrag wurde, zum Missfallen einiger Fraktionen und des Baubürgermeisters, mit 35 Ja, 11 Nein, bei 12 Enthaltungen, angenommen.

Luftqualität in Klassenzimmern ist wichtig, unabhängig von Corona.

Nachfolgend der Text meines Redebeitrages, Abweichungen im Wortlaut des Vortrages sind möglich.

Ich muss heute auf meinen Redebeitrag aus der Juni-Ratsversammlung – Sie erinnern sich an den Antrag zu Luftfiltern – zurückkommen.
Ich zitiere mich selbst obwohl ich weiß, dass das schlechter Stil ist.
Betrachten wir das Klassenzimmer als Arbeitsplatz für die Genannten, dann komme ich zum Schluss, dass die „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“, insbesondere die der „ASR A3-6 Lüftung“, dort nicht einmal als Absichtserklärung verstanden werden. Diese besagt nämlich: „In umschlossenen Arbeitsräumen muss gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge vorhanden sein. In der Regel entspricht dies der Außenluftqualität.“
Zitat Ende
Ein zweites Zitat, diesmal aus einem Papier des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung:
„In Bildungsbauten erfordert die Lüftungssituation besondere Aufmerksamkeit. Ein an die Nutzung angepasster Luftwechsel in Räumen mit einer zeitweise hohen Anzahl an Personen ist zur Erhaltung der hygienischen Vorgaben notwendig.“
Daraus erklärt sich auch unser Änderungsantrag.
Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich nicht in erster Linie um ein Problem mit der Corona-Epidemie handelt, es geht vielmehr um eine generelle Verbesserung der Luftqualität in den Schulen.
Bereits 2017 stellte der Arbeitskreis Lüftung am Umweltbundesamt in seinen Anforderungen an Lüftungskonzeptionen in Gebäuden im Teil 1 – Bildungseinrichtungen als Kernbotschaft fest:
„Eine Lüftung über Fenster allein reicht zum Erreichen einer guten Innenraumluftqualität während des Unterrichts in Schulgebäuden nicht aus. Eine Konzeption bestehend aus Grundlüftung über mechanische Lüftungsanlagen und Zusatzlüftungsmöglichkeit über Fenster in den Pausen (hybride Lüftung) wird vom AK Lüftung dringend empfohlen.“
Was wollen wir eigentlich?
Im Antrag heißt es „natürliche oder mechanische Lüftung in den Unterrichts- und Aufenthaltsräumen“, selbstverständlich unter dem Punkt „Lüftungstechnische Anlagen“ – was bedeutet, dass wir nicht das Stoßlüften alle 20 Minuten darunter verstehen.
Mechanische Lüftungsanlagen sind teuer und wartungsintensiv, das ist uns bewusst – aber sie sind nicht alternativlos.
So gab es bereits 2015 eine Untersuchung des Fraunhofer Instituts für Bauphysik zur „natürlichen Lüftung mit Parallelabstellung der Fenster“. Diese wurde an einem mehrgeschossigen Bürogebäude simuliert und auch der Praxistest mit einem realen Gebäude bestätigte das Ergebnis.
Die Übertragbarkeit der Studie auf Bildungseinrichtungen war 2015 nicht untersucht, es wurde aber festgestellt:
„Es ist erstmal zu bezweifeln, dass eine reine Parallelabstellung einen ausreichenden Luftaustausch für einen Klassenraum erreicht. Allerdings ermöglicht diese einen permanenten Luftwechsel ohne Zugerscheinungen im normalen Nutzungsbetrieb, wodurch die Luftqualität deutlich langsamer abnimmt.“
Nimmt man dazu, dass im Vergleich zu einem gekippten Fenster ein reduzierter Schalldurchgang erreicht wird, ist das eine win-win-Situation.
Ob es bereits Tests an Bildungseinrichtungen gibt, kann ich leider noch nicht sagen. Dr. Hermes (Forschungsbereich „Healthy Air Initiative“ am Fraunhofer Institut für Bauphysik), der Verfasser der Studie, war leider noch nicht erreichbar.
Frau Erhorn-Kluttig, ebenfalls Fraunhofer Institut für Bauphysik (Arbeitsgruppe Energiekonzepte) äußerte aber auf meine Anfrage:
Trotzdem können wir Ihnen, auch nach den Erfahrungen in der Corona-Zeit, nicht empfehlen in Klassenzimmern auf eine Lüftungsanlage zu verzichten. Diese kann als eine Art Grundlüftung zusammen mit der Fensterlüftung agieren (sogenannte hybride Lüftung) oder komplett die Lüftungsfunktion übernehmen.“
Sehr geehrte Damen und Herren, wollen wir nun die oben beschriebene Variante?
Sie soll nur ein Beispiel für natürliche Lüftung aufzeigen – mehr war uns hier noch nicht möglich.
Ich möchte daran erinnern, dass wir nur ehrenamtliche Stadträte sind.
Es kann aber, Corona hin oder her, unseres Erachtens nach nicht sein, dass die Lüftung der Unterrichtsräume bei Neubau, Sanierung oder Modernisierung weiterhin vernachlässigt wird.
Ich möchte den Antrag so verstanden wissen, dass die Verwaltung verschiedene Varianten prüft und den beteiligten Ausschüssen ausführlich Bericht erstattet.

Bildnachweis: Bild von No-longer-here auf Pixabay

21.07.2021 – Stadtrat Leipzig – Graffiti

Ich gebe zu, dass ich ein Fan von Streetart bin und ich meine:

„Leipzig könnte mehr Farbe gebrauchen“.

Aus diesem Grund hatte ich meine Probleme mit dem Antrag der Linken, eingebracht von Jule Nagel, zum Thema „Graffiti-Prävention“. Der Ausdruck erscheint mir völlig ungenau zu dem Thema zu passen und er provoziert Ablehnung und Änderungsanträge, wie den der CDU.

Ich habe mich also als quasi Oberlehrer hingestellt, zum Thema gesprochen und eine Änderung – die die Linke übernommen hat – beantragt.

Der so geänderte Antrag

Nachhaltige Street-Art-Graffiti-Koordinierung bei städtischen Bau- und Gestaltungsvorhaben obligatorisch berücksichtigen.

wurde in beiden Punkten beschlossen.

Jetzt der Redebeitrag:

Worüber reden wir bei diesem Antrag eigentlich?
Die Linke beantragt „Nachhaltige Graffiti-Prävention“. Nun ist aber Prävention ausgerichtet auf Vermeidung, nicht nur allgemeinen Sprachgebrauch. Richtig wäre hier Gaffiti-Koordinierung, deshalb heißt die entsprechende Stelle ja auch „Koordinierungsstelle Graffiti“.
Ich begreife natürlich den präventiven Ansatz, der mit der Bereitstellung legaler Flächen für Graffiti verfolgt wird, finde die Wortwahl in dem Zusammenhang schwierig.
Die Verwendung des Begriffs „Graffiti-Prävention“ rechtfertigt jedenfalls den Änderungsantrag der CDU, dem ich übrigens nicht zustimme.
Was meint der Antragsteller eigentlich mit Graffiti?
Graffito oder Sgraffito bedeutet, lt. Meyer 1871, eine Art Freskomalerei – also eine Malerei auf Putz – verkürzt erklärt. In der heutigen Bedeutung meint man damit die Anbringung von Bildern, Schriftzügen oder Zeichen – ohne genauere Inhalte und nicht eindeutig als Kunst beschrieben.
Ich meine, dass der Antrag das Street-Art-Graffiti beschreiben will dies aber, aus mir nicht ersichtlichen Gründen, nicht so beschreibt.
Deshalb beantrage ich die Änderung des Titels:
Nachhaltige Graffiti-Prävention Street-Art-Graffiti-Koordinierung bei städtischen Bau- und Gestaltungsvorhaben obligatorisch berücksichtigen.
Im Text ist „Graffitiprävention“ durch Street-Art-Graffiti-Koordinierung zu ersetzen.

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21.07.2021 Stadtrat Leipzig – Barrierefreiheit

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Gestern durfte ich auch den Antrag des Behindertenbeirats mit dem, zugegeben etwas sperrigen, Titel

Systematische Berücksichtigung der behinderungsbedingten Mobilitätseinschränkung von Eltern bei der Kitaplatzvergabe

im Stadtrat Leipzig einbringen.

Die Intention des Antrags ist einfach, Eltern mit behinderungsbedingten Mobilitätseinschränkungen sollen für ihre Kinder einen Anspruch auf eine barrierefreie Kita haben. Dazu nachfolgend mein kurzer Wortbeitrag.

Die Verwaltung meinte, wir müssten da noch lange reden und wollte den Verein „Leben mit Handicaps e.V.“ nicht mit im Boot haben. Wir meinten, dass der Antrag so bleiben soll wie er ist.

Der Originalantrag wurde abgestimmt und vom Stadtrat bestätigt.

Nachfolgend der Redebeitrag:

Der Behindertenbeirat begehrt, dass Eltern mit behinderungsbedingten Mobilitätseinschränkungen bei der Kitaplatzvergabe systematisch berücksichtigt werden.
Ich glaube, ich muss hier nicht viel erklären. Ein Elternteil mit Mobilitätseinschränkungen, dessen Kind einen Kitaplatz in einer nicht barrierefreien Kita bekommt, ist an der Teilnahme an Veranstaltungen der Kita, oder selbst an einfachsten täglichen Teilhaben beschränkt. Im Klartext, dieses Elternteil kann das Kind nur am Beginn der Barriere abgeben und abholen.
Wir bedanken uns für den fast zustimmenden Verwaltungsstandpunkt, möchten aber den Originalantrag abstimmen lassen.
Der Satz 1 unseres Antrages lautet:
Die Stadtverwaltung erarbeitet gemeinsam mit dem Behindertenbeirat sowie dem Verein Leben mit Handicaps e.V. bis zum Ende des III. Quartals 2021 ein Verfahren, durch das der Bedarf eines wohnortnahen Kitaplatzes aufgrund einer Mobilitätseinschränkung von Eltern mit Behinderung systematisch erfasst und bei der Kitaplatzvergabe berücksichtigt wird.
Wichtig hierbei ist, dass der Beirat und der Verein hier nur in die Erarbeitung des Verfahrens, also z.B. Aufnahme eines Punktes „Mobilitätseinschränkung eines Elternteils“ in das Beantragungsverfahren, involviert ist. Die Erfassung der Daten zu Bedarfen und besonders personenbezogener Daten ist somit Verwaltungshandeln. Das ist der Weg der Datenschutzkonform ist.
Die Verwaltung sagt in der Begründung zu Punkt 1:
„Um zusätzliche, rechtssichere Hilfestellungen für mobilitätseingeschränkte Eltern zu erarbeiten, wird ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Amt für Jugend und Familie und dem Behindertenbeirat der Stadt Leipzig zu Bedarfen …“
Es geht hier nicht genau hervor, welche Daten dort ausgetauscht werden sollen und es ist nicht die Intention und Aufgabe des Behindertenbeirats Bedarfe zu ermitteln.
Des weiteren sehen wir die Nutzung der Erfahrungen und des know how des Vereins „Leben mit Handicaps e.V.“ als zielführend an. Eine genaue Form der Beteiligung wäre zu verhandeln.
Ich bitte um Zustimmung zum Antrag.

Bild von Manfred Steger auf Pixabay