Soziale Erhaltungssatzungen? – Auf jeden Fall!

Geplant war an dieser Stelle ein Artikel über die Ratsversammlung vom 28.05.2020, dieser ist aber in den Artikel der LIZ eingegangen. Es geht dort um Digitalisierung des ruhenden Verkehrs (Rudi) und mein Abstimmungsverhalten zum Antrag „Jugend in der lokalen Demokratie stärken“ des Jugendparlaments. Muss ich hier nicht wiederholen nur verlinken. Also folgt der nächste Artikel über die Milieuschutzsatzungen an dieser Stelle.

In der Ratsversammlung des Stadtrates Leipzig am 10.Juni 2020 wird über die sozialen Erhaltungssatzungen für sechs Gebiete in Leipzig abgestimmt. Meine Zustimmung kann vorausgesetzt werden, auch wenn die anderen StadträtInnen der Fraktion Freibeuter wohl dagegen stimmen werden.

Auf die Argumentation für oder gegen diese Satzungen gehe ich hier nicht ein, das wurde von anderen ausführlich gemacht – es wäre also eine bloße Wiederholung.

Persönliche Gründe gibt es natürlich auch, um dafür zu sein: Ich bin selbst Mieter in einem Gebiet, welches zwar nicht zu den Satzungsgebieten gehört aber „aufgewertet“ wird – es wird also nicht das Haus, in dem ich wohne saniert oder modernisiert, sondern sein Umfeld. Noch wohne ich in einem Wohnumfeld, in dem ArbeiterInnen, RentnerInnen und andere normalverdienende Menschen die Norm sind. Durch hochwertige Sanierung bisher leerstehender Häuser oder hochwertig ausgestattete Neubauten würde aber eventuell der Zuzug von besser Verdienenden erfolgen, die dann vielleicht lieber unter ihresgleichen wohnen wollen. Oder mein Vermieter würde plötzlich feststellen, dass er mit Modernisierung der von mir gemieteten Wohnung höhere Einnahmen erzielen könnte. Wenn ich mir die, dann höhere, Miete nicht leisten könnte, dann müsste ich mir eine preisgünstigere Wohnung suchen. Wenn ich eine fände, dann wohl nicht in einer vergleichbaren Wohnlage. Abschließend möchte ich anmerken, dass ich mich da nicht als Problemfall betrachte. Die Beschreibung ist eine Illustration des Problems.

Soziale Erhaltungssatzungen sollen das weitgehend verhindern – entgegen landläufiger Meinung verhindern sie aber keine Mieterhöhungen innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten.

Ich halte die sozialen Erhaltungssatzungen für sinnvoll und werde den Vorlagen zustimmen, aber nicht ohne einige Änderungsanträge, teils mit meiner Fraktion.

Ein Beispiel für etwas, das mir als Pirat am Herzen liegt:

Es gibt für die Satzungen eine Anlage mit dem etwas bürokratisch sperrigen Namen:

Anlage 1 zu VI-DS-08248 „Genehmigungskriterien für Gebiete mit Satzungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Stadt Leipzig“

mit dem „Untertitel“:

Beschreibung des Standards für Gebiete in der Stadt Leipzig mit „Sozialer Erhaltungssatzung“ zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches

Darin findet man unter Punkt 2.1 – „Verfahrensfreie Bauvorhaben“ unter anderem folgendes:

2.1.1. Für folgende Maßnahmen im Sinne § 59 und § 61 SächsBO zur Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungszustandes einer durchschnittlichen Wohnung unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen wird erhaltungsrechtlich eine Genehmigung bzw. Zustimmung erteilt:

  • Antennen-, Kabelfernseh- und Gegensprechanlagen (Audio)

Ich halte, im Gegensatz zu meinen KollegInnen in der Fraktion, zwar eine Videosprechanlage nicht für notwendig, aber im ganzen Katalog ist nichts über Internetversorgung zu lesen. In den meisten Satzungsgebieten ist Kupferkabel der Standard, meist in einer Qualität die selbst mit Vectoring kaum eine vernünftige Versorgung zulässt. Glasfaserversorgung, in Form von FTTH (Fibre-to-the-Home), bedeutet im Sinne der Satzung ein Bauvorhaben analog zu Kabelfernsehen und bedarf somit, meiner Meinung nach, einer Genehmigungsfreiheit.

Deshalb wird ein Antrag sinngemäß lauten:

Abschnitt 2.1.1 wird wie folgt ergänzt:

„Hausanschlüsse und Verkabelungen für Internetversorgung einschließlich Glasfaserleitungen (FFTH) bis zur Gigabitversorgung“

Das bedeutet aber im Grunde, dass die Genehmigungskriterien erst einmal aus dem Status „Bestätigung durch den Oberbürgermeister“ in die Diskussion und Bestätigung durch den Stadtrat überführt werden müssen.

Es gibt also einiges zu tun, ich hoffe am Ende der Sitzung haben wir bestätigte soziale Erhaltungssatzungen. Ein guter Schritt für Leipzig, meine ich.

Bild von falco auf Pixabay

Die RB-Verschwörung im OBM-Wahlkampf Leipzig

In Leipzig wird ein/e neue/r (oder der alte) OberbürgermeisterIn gewählt, die zweite Runde läuft und es sind noch 3 KandidatInnen übrig.

Ohne Berücksichtigung von Frau Gabelmann, die in der letzten Umfrage 6% erzielte, konzentriert sich die Berichterstattung in der LVZ auf Burkhard Jung und Sebastian Gemkow – mit augenscheinlicher Unterstützung für letzteren.

Der letzte „heiße Scheiß“ sind Berichte über einen Deal, also über einen „Stimmenkauf bei Grünen und Linken“ durch die Verweigerung des Verkaufs des Geländes im „Bereich zwischen der Arena Leipzig, der Friedrich-Ebert-Straße, der Eitigonstraße, der Goyastraße sowie der Straße Am Sportforum“, bzw eines Teils dieses Planungsgebietes. Danke an die LIZ für die objektivere Berichterstattung.

Das Pseudo-Wahlkampfthema wird durch eine Flyer-Aktion von Gemkow beim RB-Heimspiel letzte Woche und die mediale Aufbereitung der Aktion befördert.

Es scheint also, als ob der Grundstücksverkauf von der Entscheidung des OBM abhängt.

Subtiler geht Sven Morlok (FDP) mit Jung ins Gericht, er erwartet dass Jung vor der Wahl sich zu seinem späteren Abstimmungsverhalten äußert. Das ist aber eine zweischneidige Forderung, im Falle eines „Nein“ zum Verkauf würde er eventuell Wähler von Grünen und Linken anziehen und mit einem „Ja“ eventuell Wähler von Gemkow abziehen.

Was hat das Ganze aber eigentlich für eine Auswirkung auf die Causa „Grundstücksverkauf an RB“ bzw. „Errichtung eines Parkhauses auf dem Stadionvorplatz“?

Null Komma Nichts ist hier die Antwort.

Ein Gedankenspiel dazu wäre, dass sich der nächste OBM im Wahlkampf eindeutig bekennen und im Stadtrat auch so abstimmen würde. Hinweis: Er kann den Verkauf nicht durchsetzen – nur der Stadtrat entscheidet darüber. Ich als Stadtrat hätte mich entschlossen, auf jeden Fall gegen den OBM zu stimmen (was natürlich absurd wäre) – somit würde ich die Stimme des OBM neutralisieren.

Der Stadtrat entscheidet – mit seinen 71 stimmberechtigten StadträtInnen ist er für den Verkauf oder das Erbbaurecht zuständig – nicht der OBM.

Ehrlich, ich bevorzuge eine Person, aber ich kann auch mit einer der anderen Varianten leben.

Letztendlich können wir StadträtInnen gegen den OBM stimmen – so geht Demokratie.

Und mit RB werden wir uns einig, denke ich.

Bevor ich es vergesse: Geht Wählen!

Bild Header von torstensimon auf Pixabay, Bild „Wer nicht wählt“ von Piratenpartei