Leipzig – Radspur auf dem Ring

Wenn der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, also Burkhard Jung, in der Ratsversammlung am 13.10.2021 sagt:

Es geht um das symbolische Ja der Stadt zur Verkehrswende. Das ist der tiefere Sinn der Entscheidung

dann müssen wir uns nicht über die Reaktionen der BILD-Presse, des ADAC und anderer Akteure wundern. Die Aussage ist einfach falsch, zur Gewährung der Verkehrssicherheit auf dem Innenstadtring bedarf es einer verkehrsrechtlichen Anordnung und keines Symbols.

Verkehrsrechtliche Anordnung

Die Herstellung einer Radspur folgt der Logik des Urteils des Urteils des sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 06.09.2018. Details zu diesem Urteil erspare ich mir und den Leserinnen und Lesern, ich bin kein Jurist und die Urteilsbegründung ist komplex.

Festzustellen ist aber, dass es nach diesem Urteil zulässig ist auf dem Abschnitt des Innenstadtrings, zwischen Rathaus und Runder Ecke (wie BILD am 15.10.201 ihn beschrieb), die Fahrbahn mit dem Fahrrad zu nutzen und die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht – also auch einer Pflicht der Nutzung der Fahrradstraße im Bereich der Innenstadt, bzw. eines gemeinsam genutzten Fuß- und Radweges – vom Gericht verworfen wird.

Daraus folgt, zumindest nach meinem Verständnis, die Notwendigkeit einer verkehrsrechtlichen Anordnung.

Ein Gedankenexperiment

Auf dem benannten Teilstück des Innenstadtrings fahren zum Zeitpunkt X 20 Menschen mit dem Fahrrad, auf der rechten Spur. Sie fahren natürlich nicht im Konvoi, sondern verteilt über die gesamte Strecke, bei mittlerem Verkehrsaufkommen an Pkw und Lkw. Alle auf beiden Spuren fahrenden Kraftfahrzeuge fahren (oder wollen es zumindest) mit der erlaubten Geschwindigkeit von 50 km/h.

Welche Situation ergibt sich jetzt?

Die auf der rechten Fahrspur fahrenden Kfz überholen die mit dem Fahrrad fahrenden Menschen, natürlich vorschriftsmäßig mit dem gesetzlich festgelegten Mindestabstand (StVO § 5 Abs. 4) von 1,5 Metern. Das bedeutet, sie machen bei jedem Überholvorgang einen Spurwechsel auf die linke Spur.

Fazit: Der Kfz-Verkehr bewegt sich fast ausschließlich auf der linken Spur. Die Kfz werden sich nur nach rechts einordnen, wenn ein Rechtsabbiegen in eine der Seitenstraßen beabsichtigt ist.

Wie kann man dieser Situation, also dem eventuellen ständigen Spurwechsel des Kfz-Verkehrs der ja eine Unfallgefahr darstellt, begegnen?

Varianten

Variante 1: Auf dem Teilstück des Innenstadtrings wird eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf dem Teilstück, mit Überholverbot auch für einspurige Fahrzeuge (StVO Anlage 2 Zeichen 277.1, lfd. Nr. 54.4) für die rechte Spur, angewiesen.

Nachteil der Variante: Es stellt kaum eine Verbesserung dar, da außer den Rechtsabbiegenden, alle auf der linken Spur fahren würden. Auch die Anzahl der Spurwechsel würde voraussichtlich nicht deutlich sinken.

Variante 2: Einrichtung eines Radstreifens auf der rechten Spur. Diese Variante erfüllt die Anforderungen der Sicherheit für den Radverkehr weitgehend.

Nachteil der Variante: An jeder Einmündung einer Seitenstraße entsteht für den Kfz- und Rad-Verkehr eine kritische Situation. Verkehrsrechtlich betrachtet muss ein rechtsabbiegendes Kfz, vor der Überquerung des Radstreifens, eventuell anhalten um den Radverkehr zu beachten, was einem Stillstand der gesamten Spur gleich kommt. Ein Abbiegen von den Seitenstraßen auf den Ring ist ebenfalls kritisch, da die Aufstellfläche hinter dem Radstreifen ist und somit eine hohe Anfahrbeschleunigung erforderlich sein kann. Das kann im laufenden Verkehr zu Konflikten führen, wenn z.B. das vorausfahrende Kfz. abrupt bremsen muss.

Schlussbetrachtung

Nach meiner Meinung sind die Varianten beide nicht perfekt. Eine verkehrsrechtliche Anordnung, nach dem OVG-Urteil, ist für diesen Bereich unbedingt erforderlich. Ich kann die Intention der Stadt für die Variante 2 nachvollziehen, es steht und fällt letztendlich mit der Vernunft der Verkehrsteilnehmer und ihrem regelkonformen Verhalten.

Es ist kein Symbol Herr Oberbürgermeister, es ist einfach notwendig.

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Der ADAC-Sachsen und die Verkehrspolitik in Leipzig

Helmut Büschke, seines Zeichens Vorstandsmitglied des ADAC-Sachsen für Verkehr und Technik, hat den Leipziger StadträtInnen einen Brief zur „Verkehrspolitik des Stadtrates in Leipzig“ geschrieben.
Ich konnte mich nicht enthalten schnell darauf zu antworten, er hat im Brief viele Themen angesprochen, allerdings teils (vorsichtig gesagt) verdreht.
Also viel Spaß. Das Antwortschreiben ist naturgemäß ziemlich lang und geht nur auf die angesprochenen Themen ein.

Thomas Köhler
Stadtrat der Piratenpartei
Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat
Neues Rathaus
Zimmer 101
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig

Allgemeiner Deutscher Automobil-Club Sachsen e.V.
Helmut Büschke
Vorstandsmitglied für Verkehr und Technik
Striesener Straße 37
01307 Dresden

Leipzig, 28.05.2021

Verkehrspolitik des Stadtrates in Leipzig

Sehr geehrter Herr Büschke,

vielen Dank für Ihr Schreiben, auf das ich Ihnen gern antworte.

Zur Einleitung eine kurze Vorstellung. Ich bin 64 Jahre alt, gelernter Kfz-Schlosser und Ingenieur für Maschinenbau/Kraftfahrzeugtechnik. Von 1994 bis 2008 war ich als Mitarbeiter im Pannenhilfs-, Abschlepp- und Bergungsdienst erst für den AvD und dann 10 Jahre für den ADAC in Leipzig und Bremen tätig. Meine letzte Tätigkeit war Betriebsleiter eines Straßendienstpartners.

Diese Erklärung war vielleicht notwendig, um mir keine generelle Autofeindlichkeit unterstellen zu können.

Ziel meines Engagements in der Verkehrspolitik der Stadt Leipzig ist eine gleichberechtigte Teilnahme aller Verkehrsarten am Straßenverkehr und besonders eine Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Aus diesem Ziel heraus leite ich die Förderung des Radverkehrs, des Fußverkehrs und insbesondere des ÖPNV ab. Daraus resultiert mein Bestreben nach einer Änderung der bisherigen Verkehrspolitik, die eine Dominanz des motorisierten Individualverkehrs zementierte.

Eine Zahl nur, der Gesamtflächenverbrauch aller in Deutschland zugelassenen PKW (ohne Anhänger), lt. Statista 48,249 Mio im Jahr 2021, beträgt ohne die Einrechnung von Parkabständen rund 506,6 km². Das entspricht ungefähr 67% der Gesamtfläche der Freien und Hansestadt Hamburg. Es ist also ein sehr großer Parkplatz. Nehmen wir noch die PKW-Anhänger, LKW mit Anhängern oder Aufliegern und die Sonderfahrzeuge hinzu, dann bewegt sich wahrscheinlich täglich ein Saarland durch Deutschland – oder es steht dort herum.

Da sich der Verkehrsraum nicht, oder nur gering, baulich erweitern lässt, kann dieser eben nur neu aufgeteilt werden. Dies muss zu Gunsten der bisher benachteiligten Verkehrsarten geschehen.

Ein besseres Miteinander aller VerkehrsteilnehmerInnen muss auf Augenhöhe der einzelnen Verkehrsarten zustande kommen und ist hoffentlich unser gemeinsames Ziel.

Kommen wir zu den von Ihnen benannten Schwerpunktthemen:

Generelles Tempo 30

Ich möchte wirklich nicht belehrend klingen, aber es gibt keine Bestrebungen eine generelle Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einzuführen. Vielmehr geht es um einen Modellversuch mit einer Regelgeschwindigkeit.

Wer den Beschluss des Stadtrates liest und versteht weiß auch, dass eine Regelgeschwindigkeit von 30 km/h keine generelle Höchstgeschwindigkeit darstellt.

Es gilt momentan eine Regel-Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften von 50 km/h was bedeutet, es kann Ausnahmen geben. So die von Ihnen benannten Tempo-30-Zonen, aber auch Straßen oder Abschnitte mit Tempo 60 oder 70.

Was ändert sich also? Ich zitiere mich hier selbst, obwohl das schlechter Stil ist.

Tempo 30“ als Regelgeschwindigkeit ist ein Paradigmenwechsel in der Bewertung des Verkehrsraumes. Es wird nicht mehr gefragt „Unter welchen Bedingungen können wir eine Straße oder ein Gebiet auf Tempo 30 herabsetzen?“. Die Frage ist:
Wie muss eine Straße beschaffen sein, damit dort mit „Tempo 50“, oder auch schneller gefahren werden kann?“

Aus meiner Sicht sind also die von Ihnen gezogenen Schlussfolgerungen aus dem Beschluss des Stadtrates nicht zutreffend.

Einige Ausführungen dazu:

Die Aussage im Absatz 1 „Über 70% der Leipziger Straßen sind mit einer Tempo-30-Regelung versehen…“ ist irreführend, sie impliziert, dass auf über 70% der Straßen Tempo 30 gilt. Richtiger wäre es wohl zu sagen, dass es auf über 70% der Straßen, zumindest auf Abschnitten, Tempo-30-Regelungen gibt.

Weiter schreiben Sie: „Hauptverkehrsstraßen sind bautechnisch für ein Tempo von 50 km/h angelegt und Unfälle passieren dort meist an Kreuzungen oder Einmündungen, wo allein systembedingt geringere Geschwindigkeiten gefahren werden.“

Auch hier muss man die Betrachtung korrigieren. Die meisten Hauptverkehrsstraßen in Leipzig, mit wenigen Ausnahmen wie der Gerberstraße zwischen Wilhelm-Liebknecht-Platz und Innenstadtring, sind, wie die Georg-Schumann-Straße, ursprünglich für den Straßenbahnverkehr und geringe Kfz-Nutzung gebaut worden. Der Ausbau zur „einigermaßen-autogerechten-Straße“ erfolgte ab den späten 1960er Jahren und war von vornherein nicht ausreichend.

Besonders durch die kurz aufeinanderfolgenden rechtwinkligen Einmündungen, mit kurzen Krümmungen, und die relativ kurzen Abstände der Haltestellen von Bahn und Bus, ist in diesen Straßen eine Geschwindigkeit von 50 km/h eine eher theoretische Möglichkeit. Das gilt für Kfz und ÖPNV.

Die an den Kreuzungen und Einmündungen erhöhte Unfallhäufigkeit resultiert besonders aus fehlendem Mindestabstand der Fahrzeuge bei Bremsvorgängen. Ein Grund ist auch die Sichtbehinderung, durch im Kreuzungsbereich parkende Fahrzeuge, für die in den Kreuzungsbereich einfahrenden Kfz.

Kurz noch zum Abend-, Nacht- und Wochenendverkehr und zur Erhöhung der Reisezeiten. Sie haben das schon richtig formuliert, das gilt tatsächlich nur zu diesen Zeiten. Gerade im Berufsverkehr ist meist eine Durchschnittsgeschwindigkeit von weit unter 50 km/h möglich. Verlängern sich die Reisezeiten nun wirklich? Wenn der Verkehr mit 30 km/h flüssig läuft, dann scheint der Unterschied in der Fahrzeit innerhalb von Leipzig erheblich zu sein. Immerhin benötigt man für 10 km Strecke mit 50 km/h nur 12 Minuten, gegen über 20 Minuten mit 30 km/h.

Hier muss ich auf meine Einleitung „Was bedeutet Regelgeschwindigkeit“ hinweisen. Wenn Straßen die nach den Kriterien für 50, 60 oder 70 km/h geeignet sind aus der 30er Regelgeschwindigkeit herausgenommen werden, dann sieht das anders aus. Wenn überhaupt, dann werden Autofahrende auf die Straßen mit höherer Regelgeschwindigkeit ausweichen.

Mein Fazit hierzu ist:

Der Modellversuch ist richtig und die Ergebnisse werden für sich sprechen, ob nun für oder gegen die generelle Einführung. Wenn der Modellversuch positive Ergebnisse bringt, dann sind diese auch für die Kfz-Nutzer positiv und die Akzeptanz steigt.

Radfahren auf dem Ring

Natürlich kann man sich über die Notwendigkeit der Nutzung des Innenstadtrings durch den Radverkehr streiten. Übrigens, sie verwenden für diesen den Ausdruck „Promenadenring“, den ich bevorzuge. Der Ring als Promenade – das wäre schön. Aber Spaß beiseite.

Meine Antwort ist hier: „Ja, die Nutzung des Promenadenringes durch den Radverkehr ist notwendig.“

Das hat mehrere Gründe.

  1. Die Leipziger Innenstadt soll nicht für den Durchgangsverkehr durch die ständig steigende Anzahl von Radfahrenden genutzt werden. Eine wirklich erlebenswerte Innenstadt lebt vom Fußverkehr.
  2. Bis auf wenige Ausnahmen sind die Alternativstrecken für Radfahrende, außerhalb des Promenadenringes, relativ enge Straßen, die auch vom Kfz-Verkehr genutzt werden und meist zugeparkt sind. Hier besteht, auch durch Dooring, eine hohe Unfallgefahr.
  3. Radfahren ist heute kein Hobby oder Sport, es ist eine gleichwertige Verkehrsart und muss auch so behandelt werden.

In einem gebe ich Ihnen natürlich Recht. Fahrbahnmarkierungen stellen keinen Schutz für Radfahrende dar. Die Alternative wäre dann natürlich der Rückbau einer Fahrbahn und Ausbau von separaten Radwegen mit Bord.

Ich bin jederzeit für einen weiteren Gedankenaustausch, auch in Gesprächsrunden oder Foren, bereit.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Köhler

Vor langer Zeit…

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Stadtrat Leipzig 11.11.2020 – Corona-Leugner-Wanderzirkus

Selbstverständlich war die „Querdenken-Demonstration“ am 11. 11. das dominierende Thema zu Beginn derr Stadtratssitzung. Da ich momentan, durch die Corona-bedingte vom Gesundheitsamt angewiesene Absonderung von Sven Morlok, als Fraktionsvorsitzender bei der Ratsversammlung amtiere hielt ich die Redebeiträge zum Thema. Durch den eingangs beschlossenen Geschäftsordnungsantrag wurde die Redezeit für die Fraktionen von 5 auf 2 mal 3 Minuten geändert, wodurch ich meinen vorbereiteten Redebeitrag, am Pult stehend, modifizieren musste. Der zweite Redebeitrag war „aus dem Bauch heraus“, auf Grund der vorhergehenden Beiträge von CDU und AfD. Daraus resultieren die Stockungen während der Rede. Der nachfolgende Text ist analog dem vorgetragenen. Der Link beim Stream führt zur LIZ-Seite, dort findet ihr die Aufzeichnung.

Teil 1: ab 1:28:25 im Stream:

Zu Beginn möchte, nein muss, ich betonen, dass die Fraktion Freibeuter – also sowohl die FDP als auch die Piratenpartei – die Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht als essentielle Rechte in unserer Demokratie betrachten. Auch wenn es uns mitunter wünschenswert erscheint, so ist es doch richtig, dass die Hürden für ein Demonstrationsverbot extrem hoch angelegt sind.

Wir stehen zur Versammlungsfreiheit wie auch zur Meinungsfreiheit – die es allen BürgerInnen erlaubt die eigene Meinung frei zu äußern.

Oft gefällt uns diese Freiheit nicht, eine Demokratie muss damit leben und sich gegen Exzesse aller Seiten wehren können.

Kommen wir nun zum Samstag, dem 07. 11. 2020.

Die Verlegung der geplanten Demonstration der Querdenken-Bewegung auf das Gelände der neuen Messe, schränkte die Demonstrationsfreiheit, unserer Meinung nach, in keiner Weise unzumutbar ein, war aber dazu geeignet im Sinne der Sächsischen Corona-Schutzverordnung Gefahren für Leben und körperliche Unversehrtheit der Leipziger BürgerInnen zu verhindern.

Welche Gründe das Oberverwaltungsgericht Bautzen zu dem Beschluss führten diese doch auf dem Augustusplatz zu genehmigen ist hier nicht mein Thema. Es erheben sich natürlich Fragen zu den Angaben zum Demonstrationsort und besonders zum letzten Satz in der vorgestrigen Medienmitteilung der da lautet:

Damit (also mit einer unkontrollierten Situation in der Innenstadt T.K.) sei jedoch bei der von der Stadt Leipzig verfügten Verlegung der Versammlung zur Neuen Messe zu rechnen gewesen, da der Antragsteller bereits angekündigt habe, seine Versammlung dort nicht durchzuführen.

Das bedeutet für mich, das ist keine Ankündigung – das ist eine Androhung „Wir gehen sowieso nicht dorthin, wir gehen in die Innenstadt, ob ihr uns lasst oder nicht!“

Das ist aber mehr ein Fall für Juristen, davon haben wir ja genug.

Adressieren wir nun die Verantwortlichkeit für die Eskalation am 7.11..

Rene Hobusch hat das für die FDP so formuliert:

Polizei, die nicht in der Lage ist, Auflagen durchzusetzen. Die Angriffe auf Journalisten nicht unterbinden kann. Die einen verbotenen Marsch gewähren lassen muss, weil sie personell das Recht nicht durchsetzen kann. Das ist klassisches Führungsversagen bei der Polizei und im Innenministerium. Und zwar wiederholt. Dass dann Wasserwerfer abends in Connewitz zum Einsatz kamen, nicht aber am Nachmittag zur Verhinderung der Rechtsbrüche, ist die Krönung des Versagens im Amt“

Ich habe es für die Piratenpartei Sachsen ähnlich gesehen:

Es ist erschreckend, dass die schlecht vorbereitete Einsatzleitung erst nach Stunden die Versammlung, auf Grund der massenhaften Verstöße gegen die Auflagen als beendet erklärte.

Was darauf folgte und noch läuft – als ich das schrieb lief die Demo noch – ist nur mit katastrophal zu bezeichnen. Gegendemonstranten werden von der Polizei eingekesselt während die Polizeiabsperrung, dadurch geschwächt, von den Demonstranten überrannt wird und Hooligans, Nazis und andere Corona-Leugner über den Leipziger Innenstadtring ziehen. Journalisten und Gegendemonstranten wurden angegriffen, auch die Polizei selbst wurde attackiert. In einer Stadt in der bei linken Demos massive Polizeieinsätze mit schwerem Gerät die Regel sind, kann den BürgerInnen, die sich in der Pandemie vorbildlich verhielten, nur schwer erklärt werden warum der Corona-Leugner-Wanderzirkus gepaart mit Rechtsradikalen nicht ebenso im Zaum gehalten werden kann.

Natürlich darf man hier die Verantwortung nicht an „die Polizei“ adressieren, [hier erfolgte die erste Mahnung zur Redezeit] die Verantwortung liegt nicht bei „der Polizei“, sie liegt bei der Polizeiführung – sie liegt bei der Führung die diesen Einsatz zu verantworten hat.

Wenn ich hier lese: An erster Stelle habe die Absicherung der Versammlung gestanden, an zweiter Stelle die Verhinderung von Gewalt und an dritter Stelle der Infektionsschutz. Dann frage ich mich, gehört zur Absicherung der Versammlung auch die Durchsetzung der Auflagen? Warum trennt man hier die Auflagen der Versammlung vom Infektionsschutz, im konkreten Fall geht es hier um dasselbe.

Ich frage hier nicht erneut zu der Gefahrenprognose der Polizei vom 5.11. – diese Fragen wurden bereits gestellt.

[hier erfolgte die zweite Mahnung zur Redezeit]

Die Verantwortlichen haben, das tut nicht nur mir als Leipziger weh, zudem für verstörende Bilder gesorgt. Sie haben dafür gesorgt, dass am Abend des 7. November Menschen über den Leipziger Ring zogen und das Erbe der Montags-Demonstranten konterkarierten.

Teil 2 ab 1:53:35 im Stream:

Ich bin erschüttert, einmal über die Auslegung der Corona-Inzidenz durch den Kollegen (hier war der CDU-Sprecher gemeint) und zum anderen auch über das Statement von Herrn Kriegel (AfD) zu den 89ern, ich meine ich war auch dabei. Dort standen Frieden und Freiheit liebende Menschen, die sich selbstorganisiert verantwortungsvoll verhalten haben gegen eine Polizeipräsenz und die Präsenz unter anderem der „Kampfgruppen der Arbeiterklasse“, die beim ersten Anzeichen von Gewalt losgeschlagen hätte. Ich bitte darum hier weder die Ziele, noch die Art der Demonstration mit denen der 89er hier zu vermischen.

Was mich noch interessiert: Wie kommt eigentlich das erste Statement unseres Polizeipräsidenten in dem von einem „weitestgehend friedlichen Verlauf“ und von „circa 30 Straftaten am Rande der Demonstration – vorwiegend Sachbeschädigungen“ zu hören war. Wie kommt so etwas zustande? Auch die Äußerungen, ob nun vom Ministerpräsidenten oder vom Innenminister, die auch von einem „weitgehend erfolgreichen Polizeieinsatz“ sprechen und von einem „weitgehend friedlichen Verlauf“ – davon war für mich nichts zu sehen.