Überwachung und Du

Ja genau Du, der Du nichts zu verbergen hast. Auch Dich betrifft die geplante Überwachung, also die Möglichkeit einer anlasslosen Totalüberwachung, mit Staatstrojaner, Verschlüsselungsverbot, Fingerabdruck im Perso und vielen anderen Maßnahmen.
Ich gehe jetzt nicht auf die Maßnahmen der Regierung ein, ich will Dir nur erläutern warum es Dich betrifft.

Vorab ein Statement von mir:

Anlasslose Totalüberwachung ist ein Instrument einer Diktatur, nicht einer Demokratie!

Was ist anlasslose Totalüberwachung?

Diese ist in erster Linie kein Instrument – sie ist ein Zustand. Du bist Dir dessen bewusst, dass:

  • die Sicherheitsorgane des Staates Deine Kommunikation mitlesen oder mithören können,
  • diese auch Deine Bewegungen und Deine Kontakte nachverfolgen können,
  • durch die Verbindung Deiner Daten mit Deinem, in einer Datenbank gespeicherten, Fingerabdruck auch Deine physische Anwesenheit nachträglich feststellbar ist,
  • durch die Datenbank mit Deinem biometrischen Passbild, Du auch mit automatischer Gesichtserkennung auffindbar bist,
  • die Sicherheitsorgane des Staates Deine, mit dem Internet verbundenen, Endgeräte hacken können und dort Dateien lesen, ja sogar verändern, können und
  • dass viele dieser Maßnahmen nur mit so genannten Hintertüren in Softwareprodukten, egal ob dem Betriebssystem Deiner Endgeräte oder anderer Software, möglich sind?

Du musst ja keine Angst haben

Schließlich bist Du ein/e gesetzestreue BürgerIn. Diese Maßnahmen werden von den Sicherheitsorganen des Staates ja nur gegen Gesetzesbrecher eingesetzt. Also verschafft es Dir sogar ein Gefühl von Sicherheit. Die Bösen werden es schwer haben in Zukunft.

Was macht die anlasslose Totalüberwachung mir dir?

Natürlich hast Du, aus oben genanntem Grund, keine Angst vor Überwachung aber Du weißt es gibt sie. Du weißt das bei jedem Klick ob nun auf eine Pornoseite, einen Link der zu einer Seite von Verschwörungstheoretikern oder nicht so ganz staatskonformen Organisationen führt und auch bei jedem Like auf Facebook. Irgendwann fängst Du an darüber nachzudenken was das für einen Eindruck machen könnte. Dann vermeidest Du solche Aktionen. Du willst ja nicht, dass es Dir so geht wie dem fiktiven jungen CDU-Mitglied. Wenn es soweit ist:

Glückwunsch, Du bist Staatskonform. Das Ziel ist erreicht.

Das glaubst Du nicht? Meinst Du etwa, die Menschen in der ehemaligen DDR wurden wirklich alle von der Stasi überwacht? Selbst die Stasi mit ihrem aufgeblähten Apparat von Mitarbeitern und IM konnte das nicht. Sie verhinderte aber lange jeden Widerstand weil die Menschen wussten: Es ist möglich, dass gerade ich überwacht werde. Unter diesen Umständen war es schwer Kontakt zu Menschen zu finden die systemkritisch waren – der Angesprochene konnte ja bei der Stasi sein.

Das ist auch die Begründung warum anlasslose Totalüberwachung nicht in eine Demokratie gehört.

Was kannst Du tun?

Du kannst natürlich aus dem Internet aussteigen, sämtliche online-Konten löschen, Dich überall abmelden und den PC nur noch zum Briefe schreiben benutzen. Macht aber keinen Spaß.

Du kannst aber auch auf die Website der Piratenpartei Deutschland gehen, im Menü den Button „Partei“ wählen und dort den zuständigen Landesverband und Ortsverband suchen. Dann nimm Kontakt mit uns auf, wir stehen für Freiheit und Sicherheit im Internet und vieles mehr. Vielleicht interessiert es Dich ja was wir tun – dann kannst Du bei uns mitarbeiten auch ohne gleich Mitglied zu werden.

Du kannst uns natürlich auch wählen. Denk einfach darüber nach – Bis bald.

Header-Bild von Gerhard G. auf Pixabay

Corona – Durchseuchung und Herdenimmunität?

Ich schrieb bereits mehrfach, dass ich keinen medizinischen Hintergrund habe, aber viele Menschen die heute Durchseuchung und Herdenimmunität fordern haben diesen auch nicht. Im Gegensatz zu manchen von denen habe ich mich aber in den 80ern, wie auch schon geschrieben, mit Fragen des Zivilschutzes (Bevölkerungsschutzes) beschäftigt. Um eine Pandemie, aus dieser Richtung, zu verstehen braucht man zwei Begriffe und ein wenig Mathematik.

Virulenz

Virulenz ist die Fähigkeit eines Krankheitserregers, eine Erkrankung hervorzurufen. Sie bestimmt den Grad der Pathogenität.“ Wen es interessiert, kann es unter dem Link nachlesen – in einfachen Worten ist es die Fähigkeit eines Erregers sich zu verbreiten und die Erkrankung hervorzurufen.

Mortalität

Mortalität bezeichnet die Anzahl der Sterbefälle in einem bestimmten Zeitraum bezogen auf die Gesamtanzahl der Individuen.“ Auch hier die einfache Erklärung: „Wie viele infizierte Menschen (in Prozent – das nennt sich dann Mortalitätsrate) sterben an der durch die Infektion mit dem Virus hervorgerufene Krankheit?“

Durchseuchung um Herdenimmunität zu erreichen

Das Problem der Durchseuchung liegt eben in der Mathematik – also im Verhältnis zwischen Virulenz und Mortalitätsrate, wobei ich den Fokus auf letztere lege.

Für die Beispiele gehe ich von 82 Millionen Einwohnern aus und einer Virulenz des Virus, welche zur Infektion von 70% der Bevölkerung führt. Von diesen erkranken 50% an COVID-19.

Der obige Ansatz und die nachfolgenden Beispielrechnungen sind natürlich Theorie und dienen nur der Veranschaulichung des Problems!

Beispiel 1
Mortalitätsrate 0,5%
Bevölkerung: 82.000.000
Infizierte: 57.400.000
Erkrankte: 28.700.000
Sterbefälle: 143.500

Beispiel 2
Mortalitätsrate 1,0%
Bevölkerung: 82.000.000
Infizierte: 57.400.000
Erkrankte: 28.700.000
Sterbefälle: 287.000

Das ist einfache Mathematik, wer will kann die Szenarien selbst nachrechnen mit wechselnden Werten. Wir kennen bisher aber weder die Virulenz noch die Mortalität genau. Empirische Daten aus verschiedenen Ländern sind ungenau, da diese sich nach Gesundheitssystemen und auch dem durchschnittlichen Alters- und Gesundheitszustand der Bevölkerung unterscheiden.

Fangfragen:

  1. Wie viele Menschen wollen wir opfern um Herdenimmunität zu erreichen?
  2. Ist ein Infizierter der Antikörper entwickelt wirklich immun?
  3. Wird das Virus im Verlauf der Pandemie, also nach Generationen, weniger virulent oder nicht?
  4. Stimmt die Festlegung der Risikogruppen, oder sind das nur die Hoch-Risikogruppen?
  5. In welchem Zeitraum läuft eine Durchseuchung ab und wie ist die Belastung für das Gesundheitssystem zu verkraften?
  6. Wie ändern sich die Zahlen in Bezug auf die Mortalität, wenn Patienten nicht mehr ausreichend medizinisch betreut werden können?

Fazit

Ich sehe die Vermeidung der Ausbreitung durch Kontaktvermeidung, Hygiene und auch Reisebeschränkungen als sinnvoll.
Auch wenn ich die konkrete Ausgestaltung derzeit durchaus kritisch sehe.
In einer Gesellschaft in der die meisten Menschen sich der Gefahren durch die Pandemie bewusst sind, sollten Zwangsmaßnahmen nicht erforderlich sein. Aber die Gesellschaft ist nicht so.

Ich lehne aber grundsätzlich dauerhaft mögliche Überwachungsmaßnahmen, wie das im Strategiepapier des Innenministerium benannte Tracking, und Gesetze die Einschränkungen der persönlichen Freiheit in nicht genau definierten Krisensituationen zulassen ab.

Wenn solche Überwachungen und Einschränkungen einmal legitimiert werden, dann werden sie zur Normalität.

Wehret den Anfängen!

Bleibt gesund und haltet Abstand.

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum

Die Kameras im öffentlichen Raum, die durch die Stadt Leipzig und ihre Eigenbetriebe betrieben werden, konnten auf der gestrigen Stadtratssitzung nicht benannt und nachgewiesen werden. Zeit den Druck zu erhöhen.

Die Fraktion Freibeuter im Stadtrat Leipzig hat eine Pressemitteilung zu dem Thema „Erfassung von Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum“ veröffentlicht. Als Mitglied dieser Fraktion stimme ich dieser vollumfänglich zu – als Pirat geht sie mir nicht weit genug.

Auf meine Nachfrage in der gestrigen Stadtratssitzung stellte Bürgermeisterin Dubrau zwei Punkte fest:

  1. Die Stadt Leipzig versucht noch den Begriff „öffentlicher Raum“ zu definieren.
  2. Die Stadt Leipzig kann nicht nachweisen, wo diese Kameras installiert sind.

Ich möchte die Diskussion über den Begriff „öffentlicher Raum“ nicht führen, verweise aber auf Artikel 35 DSGVO Abs. 3 c, der lautet:

(3) Eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Absatz 1 ist insbesondere in folgenden Fällen erforderlich:

c) systematische umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche;

Hier haben wir den Begriff „öffentlich zugängliche Bereiche“, der keiner weiteren Erläuterung bedarf.

Da die Stadt Leipzig, nach Aussage von Frau Bürgermeisterin Dubrau, keine Erkenntnisse bzw. Nachweise über die betreffenden Kameras hat, ist davon auszugehen, dass es auch keine Datenschutz-Folgenabschätzung lt. DSGVO oder allgemeine Datenschutz- und Löschkonzepte für derartige Einrichtungen der Stadt Leipzig und ihrer Eigenbetriebe gibt.

Es ist also für mich unerlässlich am 25.11.2019, bei der nächste Fraktionssitzung der Fraktion-Freibeuter, einen Antrag vorzulegen, der folgende Punkte beinhaltet:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

  1. Umgehend eine Aufstellung der Kameras, die in öffentlich zugänglichen Bereichen installiert und durch die Stadt Leipzig oder ihre Eigenbetriebe betrieben werden, vorzulegen.
  2. Für die Einrichtungen aus Punkt 1 sind die Datenschutz-Folgenabschätzungen gem. Art. 35 Abs. 3c, Datenschutzkonzepte und Löschkonzepte vorzulegen.
  3. Im Falle des Nichtvorhandenseins der entsprechenden Unterlagen sind die Einrichtungen, bis zur Herstellung eines DSGVO-konformen Zustandes, unverzüglich außer Betrieb zu setzen.
  4. Eine Verwertung von Aufnahmen, aus der Zeit des DSGVO-widrigen Zustandes, ist unzulässig.

Sollte die Fraktion den Antrag nicht als Fraktionsantrag übernehmen, werde ich diesen als Stadtrat der Piratenpartei stellen.

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