21.07.2021 – Stadtrat Leipzig – Baustellenampeln

Gestern kam, bevor im Herbst der Antrag zu Fußgängerampeln aufgerufen wird, der Antrag der Freibeuter zu Baustellenampeln zur Abstimmung.

Ursprünglich von einem Fraktionskollegen als Antrag zur „grünen Welle“ geschrieben, haben wir ihn qualifiziert zu einem Antrag der für alle Verkehrsarten gilt.

Auch wenn die Verwaltung meint, dass sie da schon genug tut, ich habe in meinem nachfolgenden Redebeitrag auf Unterlassungen hingewiesen.

Der Antrag wurde vom Stadtrat beschlossen.

Jetzt der Redebeitrag:

Kennen Sie die Situation, Sie stehen an einer roten Ampel – egal ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Auto – und die Ampel regelt einen Verkehrsfluss, der so nicht vorhanden ist weil einmündende Straße durch eine Baustelle gesperrt ist?
Natürlich ist die Begründung unseres Antrages auch auf den Autoverkehr ausgelegt. Die Unterbrechung des Verkehrsflusses in der so genanten „grünen Welle“ ist ja ein allen verständliches Ärgernis. Der Antrag betrifft aber nicht nur die zeitweiligen Lichtsignalanlagen, sondern auch die ortsfesten. Und er betrifft nicht nur Autofahrer sondern alle Verkehrsteilnehmer.
Die Taktung an den Baustellen anpassen bedeutet ja auch zum Beispiel, dass sich die Situation an der Baustelle der LVB am Gordelerring nicht wiederholt, als Fußgänger und Radfahrer eine rote Ampel hatten, wenn sie eine voll gesperrte Straße überqueren wollten. Theoretisch, lt. StVO beging jeder Mensch der dort bei Rot lief einen Rotlichtverstoß.
Es gibt andere Beispiele, bei denen ortsfeste LSA den Verkehr, auch hier wieder Fuß-, Rad- und Autoverkehr, an einer Einmündung anhielten die voll gesperrt war.
Hier und auch besonders an zeitweilig eingerichteten LSA an Baustellen, sehen wir dringenden Handlungsbedarf für eine Koordinierung im Zuge von Baustelleneinrichtungen. Dass es bei kurzzeitigen Baustellen nicht immer möglich ist, ist verständlich. Bei langfristig bestehenden Baustellen sollte das aber beachtet werden.
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

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21.07.2021 Stadtrat Leipzig – Barrierefreiheit

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Gestern durfte ich auch den Antrag des Behindertenbeirats mit dem, zugegeben etwas sperrigen, Titel

Systematische Berücksichtigung der behinderungsbedingten Mobilitätseinschränkung von Eltern bei der Kitaplatzvergabe

im Stadtrat Leipzig einbringen.

Die Intention des Antrags ist einfach, Eltern mit behinderungsbedingten Mobilitätseinschränkungen sollen für ihre Kinder einen Anspruch auf eine barrierefreie Kita haben. Dazu nachfolgend mein kurzer Wortbeitrag.

Die Verwaltung meinte, wir müssten da noch lange reden und wollte den Verein „Leben mit Handicaps e.V.“ nicht mit im Boot haben. Wir meinten, dass der Antrag so bleiben soll wie er ist.

Der Originalantrag wurde abgestimmt und vom Stadtrat bestätigt.

Nachfolgend der Redebeitrag:

Der Behindertenbeirat begehrt, dass Eltern mit behinderungsbedingten Mobilitätseinschränkungen bei der Kitaplatzvergabe systematisch berücksichtigt werden.
Ich glaube, ich muss hier nicht viel erklären. Ein Elternteil mit Mobilitätseinschränkungen, dessen Kind einen Kitaplatz in einer nicht barrierefreien Kita bekommt, ist an der Teilnahme an Veranstaltungen der Kita, oder selbst an einfachsten täglichen Teilhaben beschränkt. Im Klartext, dieses Elternteil kann das Kind nur am Beginn der Barriere abgeben und abholen.
Wir bedanken uns für den fast zustimmenden Verwaltungsstandpunkt, möchten aber den Originalantrag abstimmen lassen.
Der Satz 1 unseres Antrages lautet:
Die Stadtverwaltung erarbeitet gemeinsam mit dem Behindertenbeirat sowie dem Verein Leben mit Handicaps e.V. bis zum Ende des III. Quartals 2021 ein Verfahren, durch das der Bedarf eines wohnortnahen Kitaplatzes aufgrund einer Mobilitätseinschränkung von Eltern mit Behinderung systematisch erfasst und bei der Kitaplatzvergabe berücksichtigt wird.
Wichtig hierbei ist, dass der Beirat und der Verein hier nur in die Erarbeitung des Verfahrens, also z.B. Aufnahme eines Punktes „Mobilitätseinschränkung eines Elternteils“ in das Beantragungsverfahren, involviert ist. Die Erfassung der Daten zu Bedarfen und besonders personenbezogener Daten ist somit Verwaltungshandeln. Das ist der Weg der Datenschutzkonform ist.
Die Verwaltung sagt in der Begründung zu Punkt 1:
„Um zusätzliche, rechtssichere Hilfestellungen für mobilitätseingeschränkte Eltern zu erarbeiten, wird ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Amt für Jugend und Familie und dem Behindertenbeirat der Stadt Leipzig zu Bedarfen …“
Es geht hier nicht genau hervor, welche Daten dort ausgetauscht werden sollen und es ist nicht die Intention und Aufgabe des Behindertenbeirats Bedarfe zu ermitteln.
Des weiteren sehen wir die Nutzung der Erfahrungen und des know how des Vereins „Leben mit Handicaps e.V.“ als zielführend an. Eine genaue Form der Beteiligung wäre zu verhandeln.
Ich bitte um Zustimmung zum Antrag.

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Stadtrat Leipzig 21.07.2021 – Abschleppen

Die never-ending-story ging gestern weiter. Nach den Anläufen zum „Abschleppen von Falschparkern“ im Stadtrat Leipzig (ich schrieb mehrfach darüber) kam gestern der Antrag „Veröffentlichung von Arbeitsanweisungen im Ordnungsamt “ zur Abstimmung. Wie die LIZ sehr ausführlich berichtete, verweigerte die Stadtverwaltung dem Fachausschuss Umwelt/Ordnung/Klima die Einsicht.

Der Antrag war ganz einfach formuliert:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Arbeitsanweisungen Nr. 05/1993 „Abschleppen und Verfahren verkehrsordnungswidrig parkender Fahrzeuge“ und Nr. 04/2001 „Abschleppmaßnahmen bei verbotswidrigem Parken im Fahrraum von Schienenfahrzeugen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) in der jeweils aktuellen Fassung dem Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung sowie den StadträtInnen vorzulegen. Sollten die Arbeitsanweisungen innerhalb des zurückliegenden Jahres geändert worden sein, wird auch die Vorversion vorgelegt.

Nach meiner nachstehenden Rede und den Worten von Norman Volger (Grüne) wurde vom Fachbürgermeister versichert, dass der ablehnende Verwaltungsstandpunkt zurückgezogen wird und die Arbeitsanweisungen dem Fachausschuss zur Verfügung gestellt werden. Warum dann erst des Theater?

Jetzt meine Rede, ja ich habe sie bewusst verwirrend geschrieben.

Die Fraktion Freibeuter begehrt die Möglichkeit der Einsichtnahme der Stadträtinnen und Stadträte die im geschlossenen Ausschuss Umwelt/Ordnung/Klima vertreten sind in zwei Arbeitsanweisungen des Ordnungsamtes zum Abschleppen von Falschparkern.
Die Verwaltung sagt nein!
Freundlicherweise bezieht die Verwaltung sich auf unsere Anfrage zum selben Thema. In dieser wird wiederum auf die Beratungsfolge zum Antrag „Abschleppen von verkehrsbehindernd parkenden Kraftfahrzeugen“ verwiesen.
Da beginnt das Problem, am Ende komme ich aber auf die grundlegende Problematik zurück.
Der Verwaltungsstandpunkt zu diesem Antrag war falsch und die Verwaltung wusste dies auch. Es lag der Verwaltung schließlich, schon vor der ersten Abstimmung, das Gutachten von Prof. Müller vor, welches die im VSP geschilderte Rechtslage als nicht zutreffend beschreibt. Dieses Gutachten wurde dem Ausschuss und der Ratsversammlung während des ganzen Beratungsganges vorenthalten.
Im VSP zum jetzigen Antrag schreibt die Verwaltung, die „formulierte „Weisungsfreiheit“ geht aus der Antwort zur Anfrage Nr. VII-F-02630 nicht hervor“.
Die Weisungsfreiheit der unteren Verkehrsbehörde, die im Antrag dezidiert genannt ist, ist aber die Begründung des Gutachtens von Herrn Rechtsanwalt Dr. Brüggen, die letztendlich zur Rücknahme des Beschlusses der Ratsversammlung führte.
Habe ich Sie jetzt verwirrt?
Ja so geht es mir auch, wenn ich die verschiedenen Auslegungen durch die Verwaltung lese.
Besonders absurd erscheinen mir zwei Darstellungen im VSP:
1. Heißt es: „Insoweit besteht keine Pflicht zur Übergabe der genannten Arbeitsanweisungen oder deren Vorversionen.“ Im Klartext:
Wir müssen nicht, es steht dem nichts entgegen, wenn wir wollten könnten wir.
Zumindest, wenn man die Deutsche Sprache bemüht. Eine Pflicht bestünde dann mit einem Beschluss des Stadtrates.
2. Die Verwaltung verweist auf das Fehlen eines Informationsfreiheitsgesetzes.
Hier beginnt die grundlegende Problematik für mich.
Die Verwaltung drückt damit aus, dass Sie dem Stadtrat und seinen Ausschüssen nur Einsicht gewährt, wenn Sie durch ein Gesetz dazu gezwungen wird.
Das nimmt die Verwaltung für Unterlagen in Anspruch von denen sie selbst sagt, dass sie nur keine Pflicht zur Herausgabe hat, es also keine rechtlichen Hindernisse gibt.
Meine Damen und Herren,
wir reden gern und oft von Transparenz in der Arbeit des Stadtrates und der Stadtverwaltung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt.
So sagt die Website der Stadt:
Die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig dient dazu, die Transparenz der Stadtverwaltung zu erhöhen, die Zugangsmöglichkeiten zu städtischen Informationen unabhängig vom Vorliegen eines berechtigten Interesses für die interessierte Öffentlichkeit zu fördern.”
Oft erreichen uns Anfragen und Beschwerden wegen mangelnder Transparenz, die zu Verdruss und Misstrauen gegen Politik und Verwaltung führen.
Wenn es aber jetzt schon soweit kommt, dass überhaupt eine Informationsfreiheitssatzung oder ein Informationsfreiheitsgesetz bemüht wird um die Verwaltungsarbeit gegenüber einem geschlossenen Ausschuss des Stadtrates transparent zu machen, dann besteht ein strukturelles Problem.
Das grundsätzliche Problem in der Verwaltung lösen wir mit diesem Antrag nicht, ein Beschluss heute wäre aber ein erster Schritt.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.

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