Straßenbahn- elektrisch, smart und autonom

Ich weiß nicht ob ich es noch erlebe, aber der Antrag der Fraktion Freibeuter zur „autonomen Straßenbahn“ in Leipzig geht am 16. September 2020 ins Verfahren im Stadtrat Leipzig. Ich hatte das im Wahlkampf zur Stadtratswahl 2019 versprochen. Ab 2040 – das klingt lange, aber „gut Ding will Weile haben“. Es ist bis dahin viel zu tun.

Da ich viel zu tun habe stelle ich hier einfach die Pressemitteilung der Fraktion in diesem Artikel ein.

Köhler (Piraten): „Straßenbahnen in Leipzig – elektrisch, smart, autonom fit für die Zukunft“

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, bis 2025 zu prüfen, wie ab 2040 die Straßenbahnen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) im Stadtgebiet Leipzig auf smarten Linienführungen im autonomen Regelbetrieb fahren können.

Stadtrat Thomas Köhler (Piraten), für die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat Mitglied im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau, begründet den Bedarf an smarten Linienführungen mit den Entwicklungen im Nutzungsverhalten im ÖPNV: „Das Konzept des ÖPNV-Massentransports mit gegenwärtig breiteren Straßenbahnzügen und entsprechend großen Gleisabständen, hat ausgedient. Die Bedarfe der Leipziger haben sich, beschleunigt durch Corona, grundlegend geändert. Durch den weiteren Ausbau von Homeoffice, der digitalen Verwaltung und den Anpassungen im beruflichen und privaten Alltag in den nächsten Jahren werden sie sich weiter grundlegend ändern.“

Köhler verweist auf die Vorteile des elektrischen, smarten und autonomen Fahrens insbesondere kleinerer Straßenbahnen mit engeren Taktungen, die auf intelligenten und bedarfsgerechten Linien geführt werden: „Durch den Einsatz von künstlicher bzw. artifizieller Intelligenz können Änderungen und Bedarfsanpassungen im laufenden Straßenbahnbetrieb erfolgen. Dies ist nur durch das Konzept des autonomen Schienenverkehrs möglich, menschliche Intelligenz gerät hier schnell an seine Grenzen.“

Der Vorzug des autonomen Schienenverkehrs gegenüber dem autonomen Busverkehr aus Sicht Köhlers liegt ebenfalls auf der Hand: „Sensorik in Schienen, Oberleitungen und Fahrzeugen ist eine bereits international eingesetzte Technik. Die Risiken des autonomen Fahrens auf der Schiene sind wesentlich geringer als beim autonomen Fahren eines Straßenfahrzeuges. Einfach gesagt: Es gibt nur Fahren oder Bremsen.“

Als Grundvoraussetzung für den Einsatz mittels künstlicher Intelligenz gesteuerter autonomer Fahrzeuge verweist Köhler auf eine grundlegende Sanierung und Instandhaltung der Gleis- und Weichenanlagen.

Soziale Erhaltungssatzungen? – Auf jeden Fall!

Geplant war an dieser Stelle ein Artikel über die Ratsversammlung vom 28.05.2020, dieser ist aber in den Artikel der LIZ eingegangen. Es geht dort um Digitalisierung des ruhenden Verkehrs (Rudi) und mein Abstimmungsverhalten zum Antrag „Jugend in der lokalen Demokratie stärken“ des Jugendparlaments. Muss ich hier nicht wiederholen nur verlinken. Also folgt der nächste Artikel über die Milieuschutzsatzungen an dieser Stelle.

In der Ratsversammlung des Stadtrates Leipzig am 10.Juni 2020 wird über die sozialen Erhaltungssatzungen für sechs Gebiete in Leipzig abgestimmt. Meine Zustimmung kann vorausgesetzt werden, auch wenn die anderen StadträtInnen der Fraktion Freibeuter wohl dagegen stimmen werden.

Auf die Argumentation für oder gegen diese Satzungen gehe ich hier nicht ein, das wurde von anderen ausführlich gemacht – es wäre also eine bloße Wiederholung.

Persönliche Gründe gibt es natürlich auch, um dafür zu sein: Ich bin selbst Mieter in einem Gebiet, welches zwar nicht zu den Satzungsgebieten gehört aber „aufgewertet“ wird – es wird also nicht das Haus, in dem ich wohne saniert oder modernisiert, sondern sein Umfeld. Noch wohne ich in einem Wohnumfeld, in dem ArbeiterInnen, RentnerInnen und andere normalverdienende Menschen die Norm sind. Durch hochwertige Sanierung bisher leerstehender Häuser oder hochwertig ausgestattete Neubauten würde aber eventuell der Zuzug von besser Verdienenden erfolgen, die dann vielleicht lieber unter ihresgleichen wohnen wollen. Oder mein Vermieter würde plötzlich feststellen, dass er mit Modernisierung der von mir gemieteten Wohnung höhere Einnahmen erzielen könnte. Wenn ich mir die, dann höhere, Miete nicht leisten könnte, dann müsste ich mir eine preisgünstigere Wohnung suchen. Wenn ich eine fände, dann wohl nicht in einer vergleichbaren Wohnlage. Abschließend möchte ich anmerken, dass ich mich da nicht als Problemfall betrachte. Die Beschreibung ist eine Illustration des Problems.

Soziale Erhaltungssatzungen sollen das weitgehend verhindern – entgegen landläufiger Meinung verhindern sie aber keine Mieterhöhungen innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten.

Ich halte die sozialen Erhaltungssatzungen für sinnvoll und werde den Vorlagen zustimmen, aber nicht ohne einige Änderungsanträge, teils mit meiner Fraktion.

Ein Beispiel für etwas, das mir als Pirat am Herzen liegt:

Es gibt für die Satzungen eine Anlage mit dem etwas bürokratisch sperrigen Namen:

Anlage 1 zu VI-DS-08248 „Genehmigungskriterien für Gebiete mit Satzungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Stadt Leipzig“

mit dem „Untertitel“:

Beschreibung des Standards für Gebiete in der Stadt Leipzig mit „Sozialer Erhaltungssatzung“ zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches

Darin findet man unter Punkt 2.1 – „Verfahrensfreie Bauvorhaben“ unter anderem folgendes:

2.1.1. Für folgende Maßnahmen im Sinne § 59 und § 61 SächsBO zur Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungszustandes einer durchschnittlichen Wohnung unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen wird erhaltungsrechtlich eine Genehmigung bzw. Zustimmung erteilt:

  • Antennen-, Kabelfernseh- und Gegensprechanlagen (Audio)

Ich halte, im Gegensatz zu meinen KollegInnen in der Fraktion, zwar eine Videosprechanlage nicht für notwendig, aber im ganzen Katalog ist nichts über Internetversorgung zu lesen. In den meisten Satzungsgebieten ist Kupferkabel der Standard, meist in einer Qualität die selbst mit Vectoring kaum eine vernünftige Versorgung zulässt. Glasfaserversorgung, in Form von FTTH (Fibre-to-the-Home), bedeutet im Sinne der Satzung ein Bauvorhaben analog zu Kabelfernsehen und bedarf somit, meiner Meinung nach, einer Genehmigungsfreiheit.

Deshalb wird ein Antrag sinngemäß lauten:

Abschnitt 2.1.1 wird wie folgt ergänzt:

„Hausanschlüsse und Verkabelungen für Internetversorgung einschließlich Glasfaserleitungen (FFTH) bis zur Gigabitversorgung“

Das bedeutet aber im Grunde, dass die Genehmigungskriterien erst einmal aus dem Status „Bestätigung durch den Oberbürgermeister“ in die Diskussion und Bestätigung durch den Stadtrat überführt werden müssen.

Es gibt also einiges zu tun, ich hoffe am Ende der Sitzung haben wir bestätigte soziale Erhaltungssatzungen. Ein guter Schritt für Leipzig, meine ich.

Bild von falco auf Pixabay

LEX CORONA

Die Corona-Pandemie hat uns kalt erwischt. Deutschland und andere EU-Staaten, ja auch die EU als Institution, waren in keiner Weise vorbereitet auf eine, sich seit Anfang der 2000er ankündigende, Pandemie. Über das was war, lohnt es sich nicht zu schreiben – aber über die derzeitige Lage und die Zukunft schon.

Ein Gesetz muss her!

Beziehungsweise Gesetze in Deutschland müssen geändert werden! So hört man aus Regierungskreisen. Das stimmt – aber eben nicht sofort. Der Bundes-Gesundheitsminister will jetzt ad hoc das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ändern und den Föderalismus quasi „für den Pandemie-Fall“ aushebeln. Ich betrachte das kritisch, ach was: Ich lehne das ab! Natürlich kann das IfSG in der Form geändert werden, aber im demokratischen Prozess und vor allem: Nach der Krise! Ein jetzt schnell verabschiedetes Gesetz wird, zur Vermeidung von handwerklichen Fehlern, so umfassend sein, dass es in der Zukunft die Grundrechts-Einschränkungen für den Pandemie-Fall im täglichen Leben manifestiert.

Merke: Wenn sich 16 MinisterpräsidentInnen der Bundesländer nicht auf ein gemeinsames Vorgehen festlegen können, dann hilft ein schnell beschlossenes Gesetz auch nicht wirklich. Es wird uns aber in der Zukunft beschäftigen.

Im Krisenmodus

Die Regierung, egal auf welcher Ebene, befindet sich im Krisenmodus. Für meinen Teil schätze ich die Gefahr der Pandemie als genau so kritisch ein, wie die Regierung. Ich möchte weder mit der Bundeskanzlerin, dem Gesundheitsminister, dem Ministerpräsidenten von Sachsen noch dem Oberbürgermeister von Leipzig tauschen. Die Verantwortung der Akteure ist hoch. Das darf aber nicht dazu führen, dass übereilt und auf Druck der Medien und der Bevölkerung (die sich dann teilweise den Maßnahmen verweigert) Entscheidungen getroffen werden. Ein Beispiel dafür ist die Diskussion über Ausgangssperren oder Ausgangsbeschränkungen – nicht einmal über den Begriff herrscht Einigkeit.

Entscheidungen und Ergebnisse

Wie gesagt, ich möchte die Entscheidungen nicht treffen müssen – zumindest nicht allein. Betrachten wir aber die Situation in Leipzig:

  • Seit dem 16.03. 2020 sind Schulen und KiTas in Leipzig geschlossen.
  • Seit dem 18.03.2020 gilt die Allgemeinverfügung zur Schließung von Restaurants, Geschäften u.ä.
  • Seit dem 20.03.2020 gilt die Ausweitung der AllgVerf. zur Schließung z.B. von Friseuren

Die landesweiten Regelungen lasse ich jetzt mal außen vor.

Seit dem 20.03. wird nun über Ausgangssperren diskutiert, weil die Maßnahmen nicht greifen, bzw weil sich nicht alle daran halten.

Wir reden von einem Virus, welches eine Inkubationszeit von bis zu 14 Tagen hat. Das bedeutet, wer heute erkrankt hat sich unter Umständen bereits vor den angewiesenen Maßnahmen infiziert. Die Ergebnisse der Maßnahmen, in Bezug auf Neuinfektionen, sind also in der folgenden Woche zu erwarten. Das ist kein Grund jetzt einfach abzuwarten, aber Entscheidungen über weitere Maßnahmen sollten nicht aus politischen, sondern aus sachlichen Gründen getroffen werden.

Fazit:

Wir müssen unser Leben einschränken. Verzicht auf körperliche Kontakte (nicht soziale), Hygiene, Schließung von Läden und Einrichtungen und ähnliche Maßnahmen sind gerechtfertigt. Dazu müssen alle mit machen, sonst klappt das nicht.

Aus Aktionismus Gesetze erlassen oder ändern – das geht für mich nicht.

Mit diesen Gesetzen müssen wir nämlich in Zukunft leben, deshalb brauchen sie die demokratische Legitimation.

Bleibt gesund und haltet Abstand.

Bild von geralt auf Pixabay (bearbeitet)