Tempo 30 -Modellversuch in Leipzig

Ich wollte zu den Ratsversammlungen im Stadtrat Leipzig, am 24. und 25. März 2021, eigentlich einen zusammenfassenden Artikel schreiben. Dieser wäre aber zu lang und unübersichtlich geworden, deshalb entschied ich mich, ihn nach Themen gegliedert aufzuspalten. Zuerst also das Thema „Tempo 30 in der Stadt“.

Die Ausgangslage

Auf dem Tisch lagen 2 Anträge und ein gemeinsamer Verwaltungsstandpunkt. Zuerst der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Vorlage – VII-A-02284Tempo 30 als Regelhöchstgeschwindigkeit in 3 Gebieten erproben – für mehr Sicherheit, weniger Lärm und bessere Luft!“, dann der Antrag der Fraktion Die Linke, Vorlage – VII-A-02304Tempo 30 im Stadtgebiet“, zu beiden gab es einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion Vorlage – VII-A-02304-ÄA-02 und einen gemeinsamen Verwaltungsstandpunkt Vorlage – VII-A-02304-VSP-01 des Dezernats Stadtentwicklung und Bau.
Kein Grund zur Verwirrung, man muss nicht die einzelnen Anträge lesen, es kommt ja auf den Beschluss an.

Der Beschluss

Abgestimmt wurde letztendlich der gemeinsame Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE in der 3. Neufassung Dieser nahm den Verwaltungsstandpunkt auf und wurde mit Mehrheit beschlossen. Was wurde da eigentlich beschlossen?

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit mehreren deutschen Städten und unter Einbezug des Deutschen Städtetags, die Rahmenbedingungen für einen Modellversuch zur testweisen Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts in einem abgegrenzten Stadtgebiet zu untersuchen, den Inhalt einer wissenschaftlichen Begleitung abzustimmen, sowie den Modellversuch anschließend mit diesen und/oder weiteren Städten durchzuführen. 
  2. Der Oberbürgermeister unterbreitet dem Stadtrat bis Ende des 4. Quartals 2021 einen Vorschlag, welches abgegrenzte Stadtgebiet in Leipzig für einen solchen Modellversuch sinnvoll nutzbar wäre.
  3. Der Oberbürgermeister setzt sich im Rahmen der Definition dieses Modellversuchs dafür ein, dass der Versuchsaufbau so gewählt wird, dass neben Betrachtungen des Verkehrsflusses eben auch Fragen der zu erwartenden Schadstoffemissionen und der Verkehrssicherheit eine besondere Berücksichtigung finden. Da eine Tempo-30-Regelung immer dann einen besonderen Einfluss auf den ÖPNV hat, wenn er sich den Straßenraum mit dem motorisierten Verkehr teilt, sollen für den Versuch in Leipzig auch die Leipziger Verkehrsbetriebe eingebunden werden.

Regelgeschwindigkeit – was bedeutet das?

Was bedeutet eine Regelgeschwindigkeit von 30 km/h eigentlich wirklich, die Frage ergibt sich sowohl aus den Diskussionsbeiträgen im Stadtrat, als auch aus der medialen Berichterstattung. Es sei mir gestattet nicht weiter darauf einzugehen.
Die Details der Einführung einer Regelgeschwindigkeit 30 möchte ich kurz, in vereinfachter Form, erläutern.

  1. Das ausgewählte Gebiet wird markiert, d.h. an den Gebietsgrenzen werden „Zone 30“ Schilder aufgestellt.
  2. Sämtliche Verkehrsschilder „Tempo 30“ werden entfernt.
  3. Die vorher, nach plausiblen Kriterien wie Straßenbreite, Ausbau der Kreuzungsbereiche, Ampelschaltungen usw, ausgewählten Hauptverbindungsstraßen werden mit „Tempo 50“ Schildern markiert.
  4. Der Test beginnt.

Ist das so einfach?

Die älteren Menschen unter uns erinnern sich an die Witze mit „Anfrage an Sender Eriwan“, bei denen die Antworten immer waren „Im Prinzip ja, aber…“. Ganz so einfach ist es nicht, das Prinzip stimmt aber. Wichtig sind hier 2 Dinge.

  1. Die Kriterien für Abweichungen von der Regelgeschwindigkeit
  2. Tempo 30 gilt überall, wo keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.

Punkt 2 (der auch Punkt 1 sein könnte) erklärt sich von selbst, mit „Tempo 50“ ist das heute schon genau so.

Kommen wir also zu Punkt 1. Was könnten Kriterien für die Abweichung von der Regelgeschwindigkeit sein?

Was ändert sich wirklich?

„Tempo 30“ als Regelgeschwindigkeit ist ein Paradigmenwechsel in der Bewertung des Verkehrsraumes. Es wird nicht mehr gefragt „Unter welchen Bedingungen können wir eine Straße oder ein Gebiet auf Tempo 30 herabsetzen?“. Die Frage ist:

„Wie muss eine Straße beschaffen sein, damit dort mit „Tempo 50“, oder auch schneller gefahren werden kann?“

Ich erinnere hier an die, am gleichen Tage behandelte, Petition, Vorlage – VII-P-01815, „Konzept für Nutzung Lützowstraße für Radfahrer / Bahn / PKW“. Genau dort stünde die Frage an, ob die Lützowstraße zwischen Gohliser Straße und Georg-Schumann-Straße für eine Geschwindigkeit von 50 km/h geeignet ist. Heute steht die Frage nach den rechtlichen Kriterien, nach denen eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet werden darf.
Am Rande nur:
Funfact: Dort kann, zumindest am Tag, nicht schneller als 30 km/h (wenn überhaupt) gefahren werden. Es sind aber 50 km/h erlaubt.

Risiken und Nebenwirkungen

In den Medien, Ausführungen von Wirtschaftsvertretern und auch in den Redebeiträgen von StadträtInnen von CDU und AfD war und ist die Rede von Schleichverkehr, Dauer-Stau, Behinderung des Wirtschaftsverkehrs usw. Meiner Meinung nach sind, mit einer vernünftigen Bewertung des Verkehrsraumes und der daraus resultierenden Freigabe von geeigneten Straßen für „Tempo 50“ oder sogar höher (Schnellstraßen), diese Gefahren in keiner Weise gegeben.

Natürlich werden auch heutige „Tempo 50“-Straßen auf 30 km/h herabgesetzt werden, allerdings eben die „nicht für höheres Tempo geeigneten“ Straßen. Also diejenigen(Ergo die), auf denen auch heute schon „Tempo 50“ bloß eine theoretische Geschwindigkeit ist.

Das Risiko für die Antragsteller besteht darin, dass die wissenschaftliche Begleitung des Versuchs keine oder nur geringe Ergebnisse bei den Intentionen „mehr Sicherheit, weniger Lärm und bessere Luft“ erbringt.

Fazit

Eine Bewertung des Verkehrsraumes unter dem oben genannten Kriterium:

„Wie muss eine Straße beschaffen sein, damit dort mit „Tempo 50“, oder auch schneller gefahren werden kann?“

sehe ich als dringend erforderlich an. Mit wissenschaftlicher Begleitung, gerade bei der Erstellung eines Kriterienkatalogs für Abweichungen von der Regelgeschwindigkeit werden sich mEn keine negativen, eher positive, Aspekte für den Verkehrsfluss ergeben.

Wichtig ist, das versteh sich von selbst, die Einbindung der LVB in das Konzept. Gerade für die Gestaltung des ÖPNV muss hier auch eine Neubewertung von Fahrzeiten, ergo eventuell eine Änderung der Fahrpläne, erfolgen.

Wichtig ist auch, die mit einer eventuellen Geschwindigkeitseinschränkung verbundene, Änderung von Ampelschaltungen im großen Maßstab um auf die Veränderungen zu reagieren.

Entscheidend ist aber, wie immer, der menschliche Faktor.

Wenn AutofahrerInnen aus Trotz, oder anderen Motiven heraus, die Neuregelungen nicht mittragen und geradezu sabotieren, indem sie zum Beispiel trotz störungsfrei flüssig laufendem Verkehr auf Nebenstraßen ausweichen um „zu zeigen, dass ich da 1 Minute spare“, dann gibt es vorprogrammierte Negativaspekte.

Es bleibt also zu hoffen, dass sich die Mehrheit der Beteiligten dem Versuch nicht verweigern.

Bild von Doris Metternich auf Pixabay

Stadtrat Leipzig – autonome Straßenbahn

Wie ich erwartete, fand der Antrag „Straßenbahnenin Leipzig – elektrisch + smart + autonom“ heute im Stadtrat Leipzig keine Mehrheit. Eine Anmerkung nur, es fand keine Diskussion statt, wie auch zuvor.

Trotz allem, nachfolgend mein Redebeitrag zum Nachlesen (Abweichungen sind möglich):

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Meine Damen und Herren Beigeordnete,
Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
Werte Gäste und Pressevertreter

Die autonom fahrende, das heißt von künstlicher Intelligenz gesteuerte, Straßenbahn kommt in Zukunft auf jeden Fall – die Frage ist nur „Wann?“ und natürlich „Will Leipzig ganz vorn dabei sein, oder hinterher hinken?“.

Momentan ist die Technik noch nicht ausgereift, aber nehmen wir mal an vor 20 Jahren, ach was vor 10 Jahren, hätte ein Mitglied der Ratsversammlung gefordert, dass die Stadtverwaltung sich auf digitale Ausschusssitzungen und Ratsversammlungen vorbereitet. Die Antwort wäre die gleiche gewesen: „Die Technik ist nicht ausgereift und wir können doch nicht allen StadträtInnen ein Fernsehstudio zu Hause aufbauen.“

Es sind eben immer die Argumente von gestern, mit denen der Fortschritt abgelehnt wird.

Was ist nun die Forderung der Freibeuter im Antrag?

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis 2025 zu prüfen“ – das entspricht 1:1 der Absichtserklärung der LVB von 2019, nämlich „in Kooperation mit den Görlitzer Verkehrsbetrieben in einem gemeinsamen Innovationsprojekt Möglichkeiten des automatisierten Fahrens einer Straßenbahn auszuloten.“ Deshalb verwundert es uns schon, dass die Verwaltung mit dem VSP diese Prüfung bereits für abgeschlossen hält. Ob der VSP mit der LVB, zumindest mit der die vorgenannte Absichtserklärung gemacht hat abgestimmt ist?

Äußerst kreativ wird von der Verwaltung „smarte Linienführung“ mit „ÖPNV on demand“, also ein quasi Taxibetrieb der Straßenbahn, übersetzt, was aus dem Antrag nicht herauszulesen ist – wir haben es in der Neufassung noch einmal dargestellt. Gemeint ist natürlich eine smarte Lösung für Linienführungen, die sich nach den Bedarfen der NutzerInnen und nicht nach den Intentionen der Verkehrsgesellschaft von 1931 richtet. Dazu gehört auch eine Neuverteilung der Verkehrsströme an den Hauptumsteigepunkten, die jetzige Konzentration auf den Hauptbahnhof erscheint, nicht nur uns und nicht nur in der Pandemiesituation, suboptimal.

Der nächste Punkt ist die Wirtschaftlichkeit, die im VSP verkürzt mit „wirtschaftlich sind große Straßenbahnzüge“ beantwortet wurde. Hier muss ich grundsätzlich werden.

Der schienengebundene ÖPNV in Leipzig ist ein wichtiger Bestandteil, wenn nicht der wichtigste, in Mobilitäts- und Umweltkonzepten. Nicht der Massentransport von Menschen lockt diese in die Straßenbahn, bis jetzt ist es die schiere Notwendigkeit – es sollte aber das Angebot „Wir bringen Sie schnell, sicher und bequem an jeden Ort und zu jeder Zeit“ werden. Das bedeutet: kürzere Taktungen, weniger Umstiege (besonders solche an überfüllten Haltestellen) und somit sind auch kleinere Wagenzüge zu bedenken. Die „Megazüge“ sind nämlich das kommende Argument, warum kürzere Taktungen, vorallem dichtere Taktungen außerhalb der Hauptverkehrszeiten, unwirtschaftlich erscheinen. Das Argument: „Zudem besteht im Schienenfahrzeugsektor kein vergleichbarer „Business Case“ wie beim Bus, d. h. die technischen Mehrkosten der Automatisierung werden im Busbereich die Kosten eines Fahrers für übliche 200 Passagiere im Linienbetrieb aufwiegen.“ lasse ich hier mehr oder weniger unkommentiert. Nur so viel, das heißt: „Wir machen es nicht, weil es noch niemand berechnet hat.“ und die Produktion von Bussen gehört zur Automobilindustrie, wen wundert das also? Zur Prüfung gehört aber auch die Berechnung und nicht nur die Analyse von vorhandenen Berechnungen.

Zum Thema Verkehrssicherheit. Die Verwaltung schreibt: „Sobald sich eine Straßenbahn im öffentlichen Verkehrsraum bewegt, bestehen an Sensorik und Aktorik keine geringeren Anforderungen als beim Bus, auch wenn das Ansteuern einer Lenkung entfällt“ und nachfolgend „Aufgrund fahrdynamisch unvermeidbar längerer Bremswege muss das Umfeld sogar weiter ausgeleuchtet und vor allem interpretiert werden können.“ dabei geht es um den Vorteil der Automatisierung im Schienenverkehr gegenüber der im Straßenverkehr. Das ließe ja nun den Umkehrschluss zu, dass ein Straßenbahnfahrer mehr „Weitblick“ haben müsste als ein Busfahrer. Da aus dem vorstehenden Satz hervorgeht, dass die sonstigen Anforderungen an die automatisierte Tram ebenso hoch sind wie an den autonomen Bus, ergibt sich also der Schluss: der Straßenbahnfahrer muss besser und intensiver ausgebildet werden als der Busfahrer. Warum nur benötigt der Fahrer einer Tram dann nur den PKW-Führerschein, der eines Busses aber den Bus-Führerschein? Das lasse ich jetzt offen.

Ein letztes Wort, was erscheint mir noch wichtig? Die autonome Tram fährt natürlich auf einem geeigneten Schienennetz. Wie im Antrag formuliert: „Eine KI kann nicht an einer Kreuzung mit dem Weichen-Stellhebel aussteigen, weil die Weiche versagt.“ – die Aufgabe der umfassenden Sanierung des Schienennetzes stellt sich ohnehin, wenn wir den ÖPNV nach vorn bringen wollen.

Ich bleibe dabei, die autonome Tram kommt, die Frage ist „Wollen wir vorn dabei sein?“

Ich bitte um Zustimmung zum Antrag – „Die Zukunft des ÖPNV in Leipzig beginnt jetzt und hier, mit Ihrer Entscheidung!“