Stadtrat Leipzig – Forstwirtschaftsplan

Am 25. März, also in der zweiten März-Ratsversammlung, wurde über den Forstwirtschaftsplan 2021, Vorlage – VII-DS-02132 des Dezernats Umwelt, Klima, Ordnung und Sport, beraten und abgestimmt. Auf dem Tisch lagen drei Änderungsanträge, zuerst der Antrag der SPD-Fraktion, Vorlage – VII-DS-02132-ÄA-01, mit dem eine bessere Öffentlichkeitsarbeit des Amtes gefordert wurde. Als zweites der Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter, Vorlage – VII-DS-02132-ÄA-02, auf den ich später noch ausführlich zu sprechen komme. In diesem ging es vor allem um das Wort „insbesondere“. Der Änderungsantrag war sogar der LIZ eine Artikelüberschrift wert.

Den dritte Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen werde ich nun, gemeinsam mit der generellen Ratsversammlung, zuerst behandeln. Dies hat den Grund, dass die Vorlage – VII-DS-02132-ÄA-03 auf den ersten – übrigens auch auf den zweiten – Blick Forderungen enthielt, die sich gegen Maßnahmen richteten, die im Forstwirtschaftsplan nicht enthalten waren. Es folgte eine rege Diskussion, die ich am Folgetag auf Twitter so beschrieb:

„Geile Idee übrigens von Grünen und Linken. Die Grünen reichen einen Änderungsantrag ein, der Bedenken von Puristen der Umweltverbände aufnimmt, obwohl die Maßnahmen im Forstwirtschaftsplan gar nicht auftauchen. @MichaNeuhaus hält eine epische Wutrede gegen diesen Antrag. @Jkasek hält mit einer Breitseite dagegen. Der Theaterdonner führt dazu, dass Bürgermeister Rosenthal gezwungen wird mit einer Protokollnotiz zu erklären, was im Forstwirtschaftsplan wirklich steht. Alle sind glücklich, oder?“

Die Formulierungen sind hier natürlich stark auf das Twitter-übliche Niveau ausgerichtet, eine sehr gute Zusammenfassung der gesamten Diskussion liefert auch hier die LIZ im Artikel zur Ratsversammlung.

Die SPD brachte ihren Antrag ein, der bereits im Vorfeld von der Ratsmehrheit als sinnvoll und zielführend angesehen wurde. Danach brachte ich den Antrag der Freibeuter ein. Der Redetext steht am Ende dieses Artikels.

Bürgermeister Rosenthal hatte im Voraus auf die übliche Einbringung, die normalerweise auch mit der Stellungnahme zu den Änderungsanträgen verbunden ist, wahrscheinlich aus taktischen Gründen verzichtet. Als er dann Stellung bezog, sah dies wie folgt aus:

  • Der Antrag der SPD sei unnötig, das Amt mache eine gute Öffentlichkeitsarbeit.
  • Der Antrag der Freibeuter sei unverständlich, das „insbesondere“ wäre ja nicht so gemeint.
  • Der Antrag der Grünen sei sinnlos, er mache aber eine Protokollnotiz.

Auf Grund dieser Protokollnotiz zogen die Grünen ihren Änderungsantrag zurück, zur Abstimmung kamen die beiden anderen Anträge, die jeweils eine Mehrheit fanden. Am Schluss wurde der Forstwirtschaftsplan 2021 abgestimmt und bestätigt.

Zum Schluss noch mein Redebeitrag – ich konnte mir den Verweis auf die Auslegung eines Begriffs nicht verkneifen.

Wie immer gilt: Es ist die Vorlage zum Redebeitrag, Änderungen des Wortlautes beim Vortrag sind aufgetreten.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Meine Damen und Herren Beigeordnete,
Kollleginnen und Kollegen Stadträte,
Liebe Gäste am Livstream und Pressevertreter,
So wie man die Regenwälder, wie im Amazonasgebiet, als die grüne Lunge der Erde bezeichnet, so kann man mit Fug und Recht den Auwald als grüne Lunge von Leipzig titulieren.
Nach über 100 Jahren des Missbrauchs durch Trockenlegung, Umweltverschmutzung, großflächigen Einschlag und Anpflanzung von Pflanzen, die nicht in dieses Biotop passen – die Aufzählung ist unvollständig -, stehen wir vor der Aufgabe den Auwald wieder in einen Zustand der seinem Namen entspricht zu bringen.
Der puristische Ansatz „Lassen wir wieder Wasser in den Wald, dann wird das!“ hilft hier nicht weiter. Dieser gleicht dem sprichwörtlichen Helfer der einen Verhungernden maßlos füttert. Es droht die Gefahr, dass der Wald endgültig kippt.
In diesem Kontext sehen wir die forstwirtschaftlichen Maßnahmen wie Totholzkonzept, Stärkung von Biotopbäumen und ähnliches.
Sind die Maßnahmen in diesem Forstwirtschaftsplan dafür ausreichend geeignet?
Ich kann das nicht abschließend beantworten, habe aber zu vielen beteiligten Akteuren großes Vertrauen. Ja, auch zu unserem Forstwirtschaftsbetrieb, der sich dieser Aufgabe stellen muß und es auch macht.
Ohne die im Forstwirtschaftsplan beschriebenen Eingriffe kann mEn die Resilienz des Waldes nicht erhalten, bzw befördert, werden.
Wir sehen im vorliegenden Forstwirtschaftsplan keine Absicht zur oft unterstellten „massenhaften Baumfällung“ zu wirtschaftlichen Verwertungszwecken.
Selbstverständlich hat der Auwald, darüber hinaus, eine wichtige Bedeutung für die Erholung der LeipzigerInnen und Ihrer Gäste, die aber für uns der ökologischen Bedeutung nachsteht. Daraus resultiert auch unser Änderungsantrag.
Wenn bereits im Punkt 2. Grundsätze der Bewirtschaftung des Stadtwaldes Leipzig, eine Aufweichung der Ziele durch die Formulierung:
„Dabei muss die Bewirtschaftung so erfolgen, dass alle Waldfunktionen, insbesondere die Berücksichtigung der Erholungsfunktion des Leipziger Auenwaldes ausreichend gewahrt werden.“
dann ist das so zu verstehen, dass eben Umweltschutz- und Klimaaspekte möglicherweise hinter wirtschaftliche Interessen zurückgestellt werden sollen.
Falls sich jemand fragt, warum ich auf das Wort „insbesondere“ so heftig reagiere, ich erinnere an die Auslegung der Verwaltung des Wortes „bevorzugt“ in unserem Antrag zum Abschleppen von Falschparkern. Diese wurde als „ohne Ausnahme“ gelesen. Ich lese hier das „insbesondere“ als „bevorzugt“, der Kontext ergibt sich von selbst.
Dem Änderungsantrag von Bündnis90/Die Grünen und dem Änderungsantrag der SPD stimmen wir zu.

Keine Lkw’s im Leipziger Auenwald

So hätten wir, Andreas Geisler (SPD) und ich, den Änderungsantrag VI-DS-08098-ÄA-03 zum Ersatzneubau der Nahlebrücke in der Gustav-Esche-Straße auch nennen können. Das wäre politisch vielleicht wirksam gewesen, aber vom Gesetz her fraglich. Die Durchfahrt auf der Trasse, durch den Auenwald, für LKW hat aber eine verkehrstechnisch bedenkliche Komponente. Nachdem die LVZ heute behauptet wir hätten beantragt die Brücke auf 16 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zu begrenzen:

Am Ende entschied sich die Ratsversammlung am Mittwoch für die teuerste Bauvariante, für die Prüfung einer separaten Busspur und eine von den Stadträten Andreas Geisler (SPD) und Thomas Köhler (Piraten) vorgeschlagenen Begrenzung auf 16 Tonnen.

[LVZ-print vom 16.10.2020 – Nahle-Brücke im Leipziger Norden: Stadtrat bringt Neubau auf den Weg]

hier die Rede zum Casus Nahlebrücke, die ich am 14.10.2020 im Leipziger Stadtrat hielt.

Der Antrag wurde vom Stadtrat mit überwiegender Mehrheit (51/14/0) angenommen,

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Meine Damen und Herren Beigeordnete, Kolleginnen und Kollegen Stadträte, Liebe Zuschauer im Saal und am Livestream, Werte Pressevertreter

Es gäbe viele Gründe für eine Beschränkung des zulässigen Gesamtgewichts oder der zulässigen Gesamtlänge bei der Durchfahrt von Lkw auf der nachfolgend beschriebenen Strecke und auch mehrere Anträge bei denen wir diese beantragen könnten.

Die Trasse „Linkelstraße (Wahrener Rathaus) – Am Hirtenhaus – Rittergutsstraße – Gustav-Esche-Str. bis Am Ritterschlößchen (Leutzscher Bahnhof)“ gehört bekannterweise zum Mittlereren Ring West und ist somit ein zentraler Bestandteil der verstärkten Entlastung der erweiterten Innenstadt vom Durchgangsverkehr. Das wäre ein Totschlagargument für unseren Antrag.

Schauen wir uns die Trasse genauer an dann sehen wir, dass nach allen bekannten Baumaßnahmen – also Brücken Georg-Schwarz-Str., Nahlebrücke, später Brücke über die Neue Luppe und späterer Ausbau Georg-Schumann/Linkelstraße – ein Grundproblem für den Lkw-Verkehr – das Nadelöhr Linkel/Friedrich-Bossestraße – Am Hirtenhaus – Rittergutsstraße bis Gustav-Esche-Straße – nicht beseitigt wird. Einne Trassenführung über die Stahmelner Straße krankt an dem selben Problem.

Diese Strecke ist auf Grund der engen Kurven, besonders um den Opferberg herum, nur beschränkt für Lkw nutzbar.

Wird die Strecke nach allen Baumaßnahmen (die Beschränkung des zulässigen Gesamtgewichts gilt nur für die Brücken über die Nahle und die Neue Luppe) also freigegeben, dann ist, besonders bei Sperrungen der B186 zwischen Schkeuditz und Dölzig, eben im Sinne des Mittleren Rings West, ein erhöhtes Lkw-Aufkommens zu erwarten. Dieses würde im o.g. Bereich zu einer untragbaren Situation für Anwohner, die dort befindliche Schule, den ÖPNV und den ohnehin bereits starken Durchgangsverkehr führen.

Kollegen und Kolleginnen Stadträte,

wir beantragen die Prüfung einer Beschränkung des zulässigen Gesamtgewichts oder der zulässigen Gesamtlänge bei der Durchfahrt von Lkw auf dieser Trasse, auch nach Abschluss aller genannten Baumaßnahmen aus dem o.g. Grund.

Ein anderer Grund wäre es, dass die Aue keinen Lkw-Verkehr braucht. Das ist aber ein anderes Thema.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.