Gleichstellung von Menschen aller Geschlechter

Am Mittwoch dem 22. Januar 2020 beschloss der Stadtrat Leipzig, dass die Formulierung „Gleichstellung von Mann und Frau“ bei der Überarbeitung der Hauptsatzung der Stadt Leipzig durch „Gleichstellung von Menschen aller Geschlechter“ ersetzt wird.

Das war der erste Antrag, den ich als Stadtrat der Piratenpartei in die Fraktion Freibeuter und dann mit der Fraktion in den Stadtrat eingebracht habe. Allerdings hatte ich beantragt, den § 25 Abs. 2 und 3 zu ändern: die Verwaltung hat bemerkt, dass es weiteren Regelungsbedarf gibt. Deshalb haben wir den Verwaltungsstandpunkt abstimmen lassen.

Warum war mir das wichtig?

Ich habe nach meiner Wahl in den Stadtrat die Hauptsatzung gelesen und bin über diese Formulierung gestolpert. Die Stadt Leipzig sucht als Arbeitgeber für alle offenen Stellen nach Mitarbeitern m/w/d – also männlich oder weiblich oder divers. Dadurch entsteht eine Lücke, sowohl in der Arbeit der/des Beauftragten für Gleichstellung (Hauptsatzung § 25), als auch in der des „Referat für Gleichstellung von Männern und Frauen“. Diverse, also Menschen mit anderem Geschlecht, sind von der Gleichstellung, zumindest per Definition, ausgeschlossen.

Das wird sich mit der Neufassung der Hauptsatzung nun ändern.

Es gibt in dieser Beziehung allerdings noch viel zu tun. Obwohl seit dem 18. Dezember 2018 mit dem „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ die Geschlechtsbezeichnung „divers“ geltendes Recht darstellt, ist durch die Formulierung „Gleichstellung von Mann und Frau“ in Landes- und Bundesgesetzen, ja bis hin zum Grundgesetz Artikel 3 ein de facto Ausschluss von Menschen anderen Geschlechts von der Gleichstellung festgelegt. Mit der Ausnahme, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Das sollte aber selbstverständlich sein.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

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