Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum

Die Kameras im öffentlichen Raum, die durch die Stadt Leipzig und ihre Eigenbetriebe betrieben werden, konnten auf der gestrigen Stadtratssitzung nicht benannt und nachgewiesen werden. Zeit den Druck zu erhöhen.

Die Fraktion Freibeuter im Stadtrat Leipzig hat eine Pressemitteilung zu dem Thema „Erfassung von Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum“ veröffentlicht. Als Mitglied dieser Fraktion stimme ich dieser vollumfänglich zu – als Pirat geht sie mir nicht weit genug.

Auf meine Nachfrage in der gestrigen Stadtratssitzung stellte Bürgermeisterin Dubrau zwei Punkte fest:

  1. Die Stadt Leipzig versucht noch den Begriff „öffentlicher Raum“ zu definieren.
  2. Die Stadt Leipzig kann nicht nachweisen, wo diese Kameras installiert sind.

Ich möchte die Diskussion über den Begriff „öffentlicher Raum“ nicht führen, verweise aber auf Artikel 35 DSGVO Abs. 3 c, der lautet:

(3) Eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Absatz 1 ist insbesondere in folgenden Fällen erforderlich:

c) systematische umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche;

Hier haben wir den Begriff „öffentlich zugängliche Bereiche“, der keiner weiteren Erläuterung bedarf.

Da die Stadt Leipzig, nach Aussage von Frau Bürgermeisterin Dubrau, keine Erkenntnisse bzw. Nachweise über die betreffenden Kameras hat, ist davon auszugehen, dass es auch keine Datenschutz-Folgenabschätzung lt. DSGVO oder allgemeine Datenschutz- und Löschkonzepte für derartige Einrichtungen der Stadt Leipzig und ihrer Eigenbetriebe gibt.

Es ist also für mich unerlässlich am 25.11.2019, bei der nächste Fraktionssitzung der Fraktion-Freibeuter, einen Antrag vorzulegen, der folgende Punkte beinhaltet:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

  1. Umgehend eine Aufstellung der Kameras, die in öffentlich zugänglichen Bereichen installiert und durch die Stadt Leipzig oder ihre Eigenbetriebe betrieben werden, vorzulegen.
  2. Für die Einrichtungen aus Punkt 1 sind die Datenschutz-Folgenabschätzungen gem. Art. 35 Abs. 3c, Datenschutzkonzepte und Löschkonzepte vorzulegen.
  3. Im Falle des Nichtvorhandenseins der entsprechenden Unterlagen sind die Einrichtungen, bis zur Herstellung eines DSGVO-konformen Zustandes, unverzüglich außer Betrieb zu setzen.
  4. Eine Verwertung von Aufnahmen, aus der Zeit des DSGVO-widrigen Zustandes, ist unzulässig.

Sollte die Fraktion den Antrag nicht als Fraktionsantrag übernehmen, werde ich diesen als Stadtrat der Piratenpartei stellen.

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