Falschparker abschleppen – eine Posse im Stadtrat Leipzig

Ich kann es nicht mehr anders benennen, unser Bestreben Falschparker konsequent abschleppen zu lassen ist zur Posse geworden. So zu sehen am 21.01.2021 in der digitalen Ratsversammlung.

Der Posse erster Akt

21. Januar 2021 in der Ratsversammlung
Die Anfrage VII-F-02288 der Fraktion Freibeuter: „Gutachten zum Abschleppen von Falschparkern“ wird aufgerufen.


Zum Hintergrund:
Am 16. September 2020 trug Bürgermeister Rosenthal in der Diskussion zum Antrag „Abschleppen von verkehrsbehindernd parkenden Kraftfahrzeugen“ (VII-A-00898) vor:

Sie wissen, dass wir ein Gutachten beauftragt haben, wo wir das genau analysiert haben. Wir haben einen Rechtsexperten, Professor Müller, gebeten, einmal mitzuteilen, was wir rechtlich denn dürfen. Das Gutachten ist fertig.“

Wir fragen also an, ob das Gutachten veröffentlicht wird und wenn nicht warum.
Die sinngemäße Antwort von BM Rosenthal:
„Das Gutachten war nie für die Veröffentlichung gedacht, es handelt sich um internes Schulungsmaterial.“

Nachfrage von Thomas Köhler (Piratenpartei/Freibeuter):
„Können Sie uns sagen, ob das Gutachten den Rechtsstandpunkt der Verwaltung, der im VSP dargelegt wurde, stützt?“
Die Antwort war schon Comedy und lässt sich im Stream nachhören. Sinngemäß lautete sie, dass die Verwaltung und der Stadtrat beim Thema Abschleppen von Falschparkern nicht weit auseinander liegen. Fakt ist aber, dass der Stadtrat gefordert hat Falschparker bevorzugt abzuschleppen und alle Begründungen der Verwaltung immer waren, das geht nicht – wir müssen jeden Einzelfall prüfen und das „mildeste Mittel wählen“.

Besser wurde es noch bei der Nachfrage von Sven Morlok (FDP/Freibeuter). Auf die Frage ob es rechtliche Bedenken gegen eine Veröffentlichung des Gutachtens gäbe lautete die Antwort „Nein.“ Auf die weitere Nachfrage, ob also nach einem diesbezüglichen Stadtratsbeschluss das Gutachten veröffentlicht würde, war die Antwort „Dann prüfen wir das“.

Zusammengefasst: Das Gutachten ist kein Gutachten sondern internes Schulungsmaterial und obwohl es keine rechtlichen Bedenken gibt muss, auch nach einem Stadtratsbeschluss, geprüft werden ob es veröffentlicht wird. Ich spare mir Kommentare.

Funfact:

Der beauftragte Gutachter Prof. Dr. Dieter Müller ist ständiger Gast des Vorstandes des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Der DVR veröffentlichte am 16.09.2020 ein Positionspapier in dem es heißt:

4. Kreuzungsbereiche freihalten, Sichtbeziehungen verbessern.
Damit sich Fußverkehr und Kfz-Führende an Kreuzungen besser sehen und in kritischen Situationen entsprechend handeln können, müssen Kreuzungsbereiche konsequent von parkenden Fahrzeugen freigehalten werden. Dazu sind Kommunen gefordert, falschparkende Kfz konsequent abzuschleppen, Poller und Fahrradbügel aufzustellen sowie bauliche Maßnahmen wie vorgezogene Fahrbahnränder zu nutzen.

Der Posse zweiter Akt

Die Vorlage VII-A-00898-NF-02-DS-02 des Oberbürgermeisters: Widerspruch gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen zum Ratsbeschluss „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“ wird aufgerufen.

Hier mein Redebeitrag, das ist die Vorlage – kleinere Abweichungen beim Vortrag sind möglich.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Meine Damen und Herren Beigeordnete,
Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Zuschauer im Livestream.

Das Gutachten zur Rechtmäßigkeit des Stadtratsbeschlusses zum „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“ des RA Dr. Brüggen empfiehlt die Rücknahme des Beschlusses wegen Rechtswidrigkeit.
Zuerst sei mir eine Frage an den OBM gestattet. Nach der letzten Ratsversammlung 2020 wurde, nach meiner Kenntnis, im Verwaltungsausschuss festgelegt, dass 3 Rechtsanwaltskanzleien – darunter eine von der Fraktion Freibeuter vorgeschlagene – betreffs der Erstellung eines Gutachtens angefragt werden sollten. Nach Abgabe der Angebote würde dann festgelegt, welche mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt wird. Heute kontaktierte uns eine, also die von uns vorgeschlagene, Kanzlei und wunderte sich, dass lt. Meldung in der Bild, das Gutachten bereits vorliegt und die Kanzlei nicht angefragt wurde.
Können Sie uns dazu etwas sagen?

Antwort des OBM (sinngemäß): „Wir haben die Wertgrenze als unkritisch für eine Direktvergabe angesehen, auf Grund der Zeitknappheit haben wir uns entschieden eine Kanzlei, die nah am Thema ist zu beauftragen. Es tut mir leid, dass wir vergessen haben die Gremien zu informieren.“

Weiter im Redetext:

Wir, die Antragsteller können uns der Argumentation des Gutachters nicht verschließen.
Ich muss aber hier auf einige, für die künftige Stadtratsarbeit für mich eminent wichtige, Punkte im Gutachten hinweisen.
An erster Stelle steht die, hier metaphorisch beschriebene Feststellung, dass „Dein Wille geschehe“ weiter nur Bestandteil des christlichen Vaterunsers ist und keine generelle Ableitung aus dem §53 der SächsGemO. Das Gutachten beschreibt, u.a. im Abs. 40, dezidiert die Festlegungskompetenzen der Ratsversammlung und des Oberbürgermeisters. Das bedeutet für meine zukünftige Ratsarbeit, dass der bloße Verweis auf den Paragraphen kein Totschlagsargument darstellt.
Zum zweiten stellt das Gutachten fest, dass die Verwaltung, der OBM und die Landesverwaltung eine fehlerhafte Begründung für die Ablehnung des Beschlusses getroffen haben. Der Gutachter kommt zwar auch zum Ergebnis einer Rechtswidrigkeit, aber mit einer völlig anderen Begründung. Das kommentiere ich hier nicht weiter. Ich verweise aber darauf, dass wir nach wie vor die im VSP vertretene Rechtsauffassung der Verwaltung für fehlerhaft halten.
Der Begründung für die Rechtswidrigkeit, die der Gutachter darlegt, ist eine andere als die des OBM und der Landesverwaltung und in sich als schlüssig anzusehen.
Wir werden uns also der Rücknahme des Beschlusses nicht verweigern.
Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass ich persönlich der Vorlage nicht zustimmen, sondern mich enthalten werde.
Allerdings werden wir den Antrag unter Beachtung der kritisierten Punkte erneut einbringen und somit eine Beschlusslage herbeiführen die rechtskonform gemäß dem Gutachten ist und der sich somit auch der OBM nicht verschließen kann.

Wir würden uns natürlich auch mit einer klaren Zusage des OBM begnügen in der er erklärt, dass die im Gutachten zum Abschleppen des Prof. Dieter Müller beschriebenen Maßnahmen im Verwaltungshandeln umgesetzt werden. Dazu ist eine eindeutige Willenserklärung des OBM und eine noch detailliert festzulegende Berichterstattung erforderlich.

Auf die Antwort des OBM, dass meine Aussagen nicht ganz korrekt sind, da das Gutachten nur den Bescheid der Landesdirektion kommentiert und nicht seinen Widerspruch kann ich hier nicht weiter eingehen, da sowohl der Widerspruch gegen den Stadtratsbeschluss, als auch das ausführliche Gutachten nicht öffentlich zugänglich sind. Das verlinkte Gutachten ist eine Zusammenfassung.

Ich bleibe allerdings bei meiner Ausführung dazu.

Was noch folgte war ein Änderungsantrag zur Vorlage, der von Sven Morlok gestellt wurde. Als zusätzlicher Punkt wurde aufgenommen, dass das Gutachten des Prof. Müller veröffentlicht wird.

Der Vorlage wurde mehrheitlich zugestimmt.

Fazit:

  1. Der Stadtratsbeschluss zum „Abschleppen verkehrsbehindernd geparkter Kraftfahrzeuge“ musste aufgehoben werden.
  2. Das so genannte Gutachten des Prof. Dr. Dieter Müller, bzw. das Schulungsmaterial, wird öffentlich zugänglich gemacht.
  3. Wir werden einen neuen Antrag zum Thema ausarbeiten, in diesem werden wir die rechtliche Schwachstelle des alten Antrages vermeiden.
  4. Die Verwaltung scheint weiterhin unwillig zu sein endlich etwas zu unternehmen und sich mit dem Stadtrat gemeinsam dieses Themas anzunehmen.

Wir bleiben dran, versprochen.

Bild von Paul Brennan auf Pixabay

E2E-Encryption – offener Brief

Es werden wieder einmal Gesetzentwürfe in der EU und im Bundestag zur Beschlussfassung vorgelegt in denen es vordergründig um Verbrechensbekämpfung, Terrorismusbekämpfung und Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern geht. Besonders die End to End-Verschlüsselung (E2E-Encryption/E2EE) unserer Kommunikation ist den Sicherheitsbehörden ein Dorn im Auge. Ich habe als Pirat einen offenen Brief an die demokratischen Parteien, die im EU-Parlament und im Deutschen Bundestag vertreten sind, geschrieben. Nachfolgend könnt ihr ihn lesen.

Leipzig, den 15. November 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Ministerpräsidenten der EU-Staaten, Ihre Abgeordneten im Europäischen Parlament und auch Ihre Abgeordneten des Deutschen Bundestages sollen demnächst, nach dem das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur „Erweiterung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung („Quellen-TKÜ“)“ bereits beschlossen hat, mit dem „Digital Services Act“ weitere Beschlüsse zur Verbesserung der inneren und äußeren Sicherheit fassen.

Die Grundlagen dafür sind unter anderem in den Dokumenten „Draft Council Resolution on Encryption-Security through encryption and security despite encryption1, „Draft Council Conclusions on Internal Security and European Police Partnership2 und dem „Joint Statement by the EU Home Affairs Ministers on the recent terrorist attacks in Europe3 beschrieben.

Geradezu klassisch, wie mit der Anrufung der Muse bei Homer, werden zu Beginn aller Dokumente der Schutz der Privatsphäre und das gesetzmäßige Handeln betont, wie hier im zweit genannten Dokument:

„UNTERSTREICHT, dass die Verschlüsselung ein Vertrauensanker für die Digitalisierung ist und gefördert und weiterentwickelt werden sollte. Die Verschlüsselung ist ein Mittel zum Schutz der Privatsphäre sowie der digitalen Sicherheit von Regierungen, Industrie und Gesellschaft. Gleichzeitig muss der rechtmäßige Zugang für Strafverfolgungs- und Justizzwecke erhalten bleiben. Wie es in der Erklärung des Rates zur Verschlüsselung heißt, muss jede Maßnahme diese Interessen sorgfältig gegeneinander abwägen und gleichzeitig in einem engen Dialog mit der technologischen Industrie nach technischen Lösungen für den rechtmäßigen Zugang zu verschlüsselten Daten suchen.“4

Allerdings findet sich im hervorgehobenen Satz schon eine Einschränkung.

Das dritte Dokument wird da noch deutlicher:

„Im gleichen Sinne muss sich der Rat mit der Frage der Datenverschlüsselung befassen, damit digitale Beweise von den zuständigen Behörden rechtmäßig gesammelt und verwendet werden können und gleichzeitig die Vertrauenswürdigkeit der auf Verschlüsselungstechnologie basierenden Produkte und Dienstleistungen gewahrt bleibt.“5

Der Widerspruch zwischen „Vertrauenswürdigkeit der Verschlüsselungstechnologien“ und der „rechtmäßigen digitalen Beweisfindung“, die ja nur mit Entschlüsselung und somit für Endnutzer nicht vertrauenswürdiger Verschlüsselungstechnologie möglich ist, wird hier nicht aufgelöst. Er scheint auch nicht auflösbar.

Die zugehörigen Instrumente sind unter anderem im folgenden Dokument beschrieben: „Technical solutions to detect child sexual abuse in end-to-end encrypted communications6

Dort heißt es:

Dieses Papier:
– definiert das Problem der Erkennung von CSA-Inhalten in verschlüsselten Ende-zu-Ende-Kommunikationen (E2EE [End to End Verschlüsselung]); und
– stellt eine Reihe von möglichen technischen Lösungen vor, die die Erkennung von CSA [sexueller Kindesmissbrauch] in E2EE-Kommunikationen ermöglichen könnten.
Eine mögliche Lösung ist eine, die das Aufspüren von CSA in der elektronischen E2EE-Kommunikation unter Verwendung bestehender Technologien (z.B. Hashing) sowie neuer Technologien, soweit diese heute bekannt sein könnten, ermöglicht.“7

Meine Damen und Herren,

wir erleben hier einen Angriff auf die IT-Sicherheit durch letztendliche Verhinderung verschlüsselter, also sicherer, Kommunikation. Da das „hashing“ nur als Beispiel genannt wird, werden diese Maßnahmen letztendlich durch Backdoors, also bewusst programmierte Sicherheitslücken, in Softwareprodukten mit „Generalschlüsseln“ oder ähnlichen Methoden und technischen Mitteln durchgeführt.

Das gefährdet die Sicherheit der IT-Systeme unwiederbringlich. Denken Sie bitte an 2017, als der Erpressungs-Trojaner „wannacry“ über eine Sicherheitslücke in Microsoft-Windows eingeschleust wurde. Diese Sicherheitslücke war der NSA bekannt, wurde von ihr genutzt und konnte vom technisch hoch aufgerüsteten Geheimdienst der USA nicht geheim gehalten werden.

Gestatten Sie mir Ihnen die Auswirkungen solcher Maßnahmen mit einem Gleichnis zu beschreiben.

Sie bauen ein Haus und sichern es bestmöglich mit baulichen und technischen Mitteln gegen Einbrecher. Nun verlangt aber plötzlich die Polizei, dass Sie zur Erhöhung der allgemeinen Sicherheit entweder eine einfache Brettertür am Hintereingang anbringen damit, im Falle Sie werden straffällig, die Polizei sich nicht von der gesicherten Vordertür beim Eindringen aufhalten lassen muss. Oder Sie müssen der Polizei, aus gleichem Grund, einen Generalschlüssel für Ihr Haus und Ihren Tresor geben. Diese werden dann in einem Blechkasten an der Außenwand des Polizeireviers aufbewahrt. Die genaue Lage der Hintertür und des Schlüsselkastens unterliegen selbstverständlich strikter Geheimhaltung.

Es sollte Sie nicht stören – Sie haben ja nicht die Absicht straffällig zu werden. Also alles in Ordnung?

Sie sagen natürlich „Nein, jetzt haben ja die Einbrecher freie Fahrt!“ Sie haben Recht und das einleitend beschriebene Problem verstanden.

Natürlich werden die „Hintertüren“ und „Generalschlüssel“ mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln geheim gehalten und gesichert werden – sie werden geradezu gepanzert sein. Lassen Sie mich einen Spruch aus dem militärischen Bereich zum Besten geben, er beschreibt das Problem bei der Entwicklung von Waffen- und Abwehrsystemen:

Den Wettlauf zwischen Panzer und Geschoss gewinnt am Ende immer das Geschoss!“

So wird es am Ende auch hier sein. Hacker aller Coleur werden sich auf die Hintertüren stürzen, sie knacken und die Generalschlüssel werden im Darknet gehandelt werden. Abgesehen von den Problemen der privaten Kommunikation der BürgerInnen, der vertraulichen Kommunikation z.B. von RechtsanwältInnen mit KlientInnen, ÄrztInnen mit PatientInnen oder JournalistInnen mit ihren Quellen wird es zu folgendem kommen.

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft, denken wir hier nur an die Telemedizin als Beispiel, wird um Jahre zurückgeworfen – wer wird den so kompromittierten IT-Systemen trauen wenn zu vermuten ist, dass möglicherweise Privatpersonen, Institutionen, andere Staaten, Konkurrenzunternehmen oder andere mitlesen?

Um dieses zu verhindern bleibt Ihnen nur:

Stimmen Sie Gesetzesvorlagen mit diesen Inhalten nicht zu. Damit erhöhen Sie die Sicherheit unserer IT-Infrastruktur und letztendlich sichern Sie Ihre eigene vertrauliche Kommunikation.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Köhler

Stadtrat in Leipzig für die Piratenpartei

Die vorstehenden und nachfolgenden Übersetzungen habe ich mit „DeepL Übersetzer“ durchgeführt, sie dienen nur der allgemeinen Orientierung. Für Ungenauigkeiten oder Fehler übernehme ich keine Haftung.

1 Entwurf einer Entschließung des Rates zur Verschlüsselung – Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung
2 Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates zur inneren Sicherheit und Europäischen Polizeipartnerschaft
3 Gemeinsame Erklärung der EU-Innenminister zu den jüngsten Terroranschlägen in Europa
4 „UNDERLINES that encryption is an anchor of confidence in digitalisation and should be promoted and developed. Encryption is a means of protecting privacy as well as the digital security of governments, industry and society. At the same time, lawful access for law enforcement and judicial purposes must be preserved. As stated in the Council declaration on encryption, any action taken has to balance these interests carefully, while seeking technical solutions for lawful access to encrypted data in a close dialogue with the technological industry.“
5 „In the same vein, the Council must consider the matter of data encryption so that digital evidence can be lawfully collected and used by the competent authorities while maintaining the trustworthiness of the products and services based on encryption technology.“
6 Technische Lösungen zur Erkennung von sexuellem Kindesmissbrauch in verschlüsselter Ende-zu-Ende-Kommunikation
7 „This paper:
• defines the problem of the detection of CSA [child sexual abuse] content in end-to-end encrypted (E2EE) communications; and
• presents a number of possible technical solutions that could allow the detection of CSA in E2EE communications.
A possible solution is one that allows the detection of CSA in E2EE electronic communications using existing technologies (e.g. hashing), as well as upcoming technologies, to the extent that these may be known today.“

Bild von Kerstin Riemer auf Pixabay

Stadt Leipzig │ Lichtstrategie der Stadt Leipzig

PRESSEMITTEILUNG FRAKTION FREIBEUTER IM LEIPZIGER STADTRAT

Sonntag, den 23. Februar 2020

Stadt Leipzig │ Lichtstrategie der Stadt Leipzig │ Kirche am Opferberg

Köhler (Piraten): „Fassadenbeleuchtung in Leipzig: Bürger und Stadtrat einbinden!“

Erst auf Drängen der Stadträte steht der Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig auf der Tagesordnung der Ratsversammlung am Mittwoch, den 26. Februar 2020. Ursprünglich waren weder Stadtrat noch Bürger in die Umsetzung der neuen Lichtstrategie der Stadt Leipzig, verbunden mit technologischen Neuerungen an vorhandenen Fassadenbeleuchtungen, aber auch einer Ausweitung der Beleuchtung auf weitere Bauwerke im Stadtgebiet, eingebunden.

Kritik übt Piraten-Stadtrat Thomas Köhler für die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat: „Der Oberbürgermeister weigert sich, dem Stadtrat den Lichtmasterplan zur Entscheidung vorzulegen. Die neue Lichtstrategie wird in keinem einzigen Ausschuss diskutiert. Schlimmer noch: Bürgerbeteiligung – Fehlanzeige.“

Nach Ansicht der Fraktion Freibeuter sind die Bürger an neu zu errichtenden Fassadenbeleuchtungen vor ihrer Haustür zu beteiligen: „Für die Lebensqualität macht es einen Unterschied, ob ein Bauwerk, welches bisher nachts im Dunkeln vor dem Fenster lag, von heute auf morgen beleuchtet wird. Um zu vermeiden, dass der Lichtkegel auch direkt ins Fenster scheint, sind die Anwohner über ein Bürgerbeteiligungsverfahren einzubeziehen“, fordert Köhler, der die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vertritt.

Dass die Stadtverwaltung die Bürger bisher nicht automatisch einbindet, zeigt sich am Beispiel der erst seit kurzer Zeit beleuchteten Kirche am Opferberg: „In die neue Beleuchtung der Kirche am Opferberg waren nur Kirchenmitarbeiter eingebunden. Ausgerechnet jene, die das Grundstück der Kirche bei Einbruch der Dunkelheit verlassen. Mit den Anwohnern am Opferweg hat niemand gesprochen. Dabei sind es die Anwohner, die den Auswirkungen der Beleuchtung ausgeliefert sind.“

Opferweg Leipzig Wahren bei Nacht – Bild T.K.

Der Lichtmasterplan sieht zudem vor, dass bereits vorhandene Beleuchtungsanlagen von bedeutenden Gebäuden in Leipzig mit Blick auf eine nachhaltige Stadtbeleuchtung umgerüstet werden. „Bereits vorhandene Fassadenbeleuchtungen, die aus finanziellen Gründen nicht auf die neuen Kriterien wie warmweißes und gerichtetes Licht von oben nach unten umgerüstet werden können, sind unverzüglich außer Betrieb zu nehmen“, sieht Piraten-Stadtrat Thomas Köhler die Stadtverwaltung in der Pflicht.

Im Rahmen der von der Stadt Leipzig unterzeichneten „LUCI-Charta für urbanes Licht zur Förderung einer Kultur der Nachhaltigkeit in der Stadtbeleuchtung“ verpflichten sich die Mitgliedsstädte zur „Durchführung einer aktiven Bürgerbeteiligung bei wichtigen Lichtprojekten“.

Den Änderungsantrag finden Sie hier.

Bild von Hermann Traub auf Pixabay