Am Mittwoch dem 22. Januar 2020 beschloss der Stadtrat Leipzig, dass die Formulierung „Gleichstellung von Mann und Frau“ bei der Überarbeitung der Hauptsatzung der Stadt Leipzig durch „Gleichstellung von Menschen aller Geschlechter“ ersetzt wird.
Das war der erste
Antrag, den ich als Stadtrat der Piratenpartei in die Fraktion
Freibeuter und dann mit der Fraktion in den Stadtrat eingebracht
habe. Allerdings hatte ich beantragt, den § 25 Abs. 2 und 3 zu
ändern: die Verwaltung hat bemerkt, dass es weiteren Regelungsbedarf
gibt. Deshalb haben wir den Verwaltungsstandpunkt
abstimmen lassen.
Warum war mir das
wichtig?
Ich habe nach meiner Wahl in den Stadtrat die Hauptsatzung gelesen und bin über diese Formulierung gestolpert. Die Stadt Leipzig sucht als Arbeitgeber für alle offenen Stellen nach Mitarbeitern m/w/d – also männlich oder weiblich oder divers. Dadurch entsteht eine Lücke, sowohl in der Arbeit der/des Beauftragten für Gleichstellung (Hauptsatzung § 25), als auch in der des „Referat für Gleichstellung von Männern und Frauen“. Diverse, also Menschen mit anderem Geschlecht, sind von der Gleichstellung, zumindest per Definition, ausgeschlossen.
Das wird sich mit
der Neufassung der Hauptsatzung nun ändern.
Es gibt in dieser Beziehung allerdings noch viel zu tun. Obwohl seit dem 18. Dezember 2018 mit dem „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ die Geschlechtsbezeichnung „divers“ geltendes Recht darstellt, ist durch die Formulierung „Gleichstellung von Mann und Frau“ in Landes- und Bundesgesetzen, ja bis hin zum Grundgesetz Artikel 3 ein de facto Ausschluss von Menschen anderen Geschlechts von der Gleichstellung festgelegt. Mit der Ausnahme, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Das sollte aber selbstverständlich sein.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Im Stadtrat Leipzig wurde am 18. Dezember 2019 die Fortschreibung zum Nahverkehrsplan mit einer Gegenstimme und einigen Enthaltungen beschlossen. Die Fraktion Freibeuter enthielt sich geschlossen, dazu gibt es auch eine Pressemitteilung, die allerdings im ersten Teil nur die Gründe der 3 FDP-StadträtInnen wiedergibt.
Ich, als Pirat, habe mich auch enthalten, allerdings aus anderen Gründen.
Der Nahverkehrsplan
Besser: Die Fortschreibung desselben ist ein Ausdruck von Hilflosigkeit und fehlenden Ambitionen. Betrachtet man sich ihn genauer, dann stellt man fest, dass mit ihm nur versucht wird, den ÖPNV des 20. Jahrhunderts endlich wieder zum Laufen zu bringen. Größtenteils soll der Massentransport von Menschen innerhalb der Stadt etwas effektiver gestaltet werden. Ein Beispiel dafür sind breitere Straßenbahnen, in die also mehr Menschen passen. Das ist Oldschool – genau so haben die Erfinder des ÖPNV am Anfang des 20. Jahrhunderts gehandelt. Allerdings waren damals die Anforderungen anders. Die Menschen bewegten sich größtenteils zu festen Zeiten von den Wohnquartieren zu den Arbeitsstellen. Auf die neuen Arbeits- und Lebenswelten geht die Fortschreibung nicht ein. So musste selbst die Neuorganisation des Nachtverkehrs, auf Grund der steigenden Anzahl von Schichtarbeitern, als Änderungsantrag durch die Freibeuter eingebracht werden.
ÖPNV des 21. Jahrhunderts – Fehlanzeige!
Das 365-Euro-Ticket
Als Mensch und Pirat vertrete ich die Idee des fahrscheinlosen ÖPNV, normalerweise könnte ich also das 365-Euro-Ticket als ersten Schritt dazu begrüßen. Prinzipiell ist das auch so, aber die Geschichte, die von den Grünen und Linken dazu erzählt wird, ist von Grund auf falsch! Der fahrscheinlose ÖPNV hat für mich in erster Linie eine soziale Komponente, genauer das Recht auf Mobilität, unabhängig vom Einkommen. Das jetzt angedachte 365-Euro-Ticket soll aber, nach Meinung der o.g. Akteure, Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV (verbunden mit Einschränkungen für den motorisierten Individualverkehr) bewegen. Die Frage erhebt sich: „Wo sollen sie denn hin?“. Etwa in die jetzt schon überfüllten Busse und Bahnen? Man stelle sich vor, es gelänge z.B. dem ADAC, einen Streik der Autofahrer an einem Werktag zu organisieren, d.h. alle Autofahrer würden an diesem Tag mit dem ÖPNV fahren wollen. Die Kapazität des ÖPNV würde bei weitem nicht ausreichen. Abgesehen davon würden viele Menschen nicht an ihrer Arbeitsstelle ankommen, weil dorthin keine Öffis fahren, oder – falls verfügbar – Stunden brauchen. Somit ist das 365-Euro-Ticket eine gute Idee – unter falschem Label.
ÖPNV des 21. Jahrhunderts – Fehlanzeige.
ÖPNV des 21. Jahrhunderts?
Man muss nicht unbedingt die Artikel von Professor Monheim zur „Mobilität von Morgen“ lesen, es schadet aber nicht; besser ist es jedoch sich eigene Gedanken zu machen. Der ÖPNV des 21. Jahrhunderts soll eben nicht nur Massentransport sein, sondern auch kleinteilige Lösungen beinhalten. Am Besten wäre es, wenn der ÖPNV flexibel sein würde, d.h. eine kurzzeitige Reaktion auf veränderte Transporterfordernisse ermöglicht. Dazu ist die Digitalisierung und auch das autonome Fahren, besonders im schienengebundenen ÖPNV, eine Lösung. Das muss man aber erst einmal denken wollen. Ich wurde, als ich das in einer Fachausschuss-Sitzung ansprach, mit der Aussage „Die Menschen werden das autonome Fahren von Straßenbahnen noch lange Zeit nicht akzeptieren.“ abgebügelt. So sprach ein Amtsleiter, also wollen die Ämter es nicht denken und sie suchen lieber auf dem ohnehin knappen Arbeitsmarkt nach Straßenbahnfahrern. Abgesehen davon werden die breiteren Straßenbahnen, also jene für den Massentransport, ein Argument dafür sein, dass sie aus Effektivitätsgründen nicht außerhalb der Hauptverkehrszeiten eingesetzt werden können. Unverständlich ist es mir, dass auch die Oberbürgermeister-Kandidatin der Linken in Leipzig breitere Straßenbahnen für eine Lösung hält.
Für eine Flexibilisierung des ÖPNV sind viele Voraussetzungen zu schaffen. Für den schienengebundenen Anteil ist die grundhafte Sanierung des Schienennetzes erforderlich. Zur Zeit kommt es durch den teilweise schlechten Zustand der Schienenanlagen oft zu Langsamfahrten und somit zu Verspätungen. Eine Digitalisierung der Verkehrssteuerung des ÖPNV, also beginnend mit der umfassenden Abstimmung der Ankunfts- und Abfahrtszeiten an den Haltestellen, den digitalen Fahrtanzeigern an diesen, bis hin zur Erfassung der Wartenden (ohne sie jedoch zu überwachen), wäre nur eine Aufgabe.
Nun ist der ÖPNV
nur ein Teil, wenn auch für mich der wichtigste, des
innerstädtischen Personenverkehrs. Die Herausforderungen, vor denen
wir stehen, um ein attraktives Angebot zum Umstieg der Autofahrer auf
den ÖPNV zu schaffen, sind groß – nicht nur in finanzieller
Hinsicht! Wir brauchen als Erstes ein Konzept für die
innerstädtische Mobilität, welches die Bedürfnisse aller
Einwohner, Gewerbetreibenden und Besucher unserer Stadt
berücksichtigt.
Ich will und kann
das hier nicht vollständig ausführen, wir müssen uns aber im
Stadtrat Leipzig endlich mit einem umfassenden Mobilitätskonzept für
Leipzig befassen. Mit Einzellösungen wie „Nahverkehrsplan“,
„Stellplatzsatzung“ und „Anwohnerparken“ werden wir keine
Lösung für die Herausforderungen der „Mobilität im 21.
Jahrhundert“ finden.
Die Kameras im öffentlichen Raum, die durch die Stadt Leipzig und ihre Eigenbetriebe betrieben werden, konnten auf der gestrigen Stadtratssitzung nicht benannt und nachgewiesen werden. Zeit den Druck zu erhöhen.
Die Fraktion
Freibeuter im Stadtrat Leipzig hat eine Pressemitteilung zu dem Thema
„Erfassung
von Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum“
veröffentlicht. Als Mitglied dieser Fraktion stimme ich dieser
vollumfänglich zu – als Pirat geht sie mir nicht weit genug.
Auf meine Nachfrage
in der gestrigen Stadtratssitzung stellte Bürgermeisterin Dubrau
zwei Punkte fest:
Die Stadt Leipzig versucht noch den Begriff „öffentlicher Raum“ zu definieren.
Die Stadt Leipzig kann nicht nachweisen, wo diese Kameras installiert sind.
Ich möchte die
Diskussion über den Begriff „öffentlicher Raum“ nicht führen,
verweise aber auf Artikel
35 DSGVO Abs. 3 c, der lautet:
(3) Eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Absatz 1 ist insbesondere in folgenden Fällen erforderlich:
c) systematische umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche;
Hier haben wir den Begriff „öffentlich zugängliche Bereiche“, der keiner weiteren Erläuterung bedarf.
Da die Stadt
Leipzig, nach Aussage von Frau Bürgermeisterin Dubrau, keine
Erkenntnisse bzw. Nachweise über die betreffenden Kameras hat, ist
davon auszugehen, dass es auch keine Datenschutz-Folgenabschätzung
lt. DSGVO oder allgemeine Datenschutz- und Löschkonzepte für
derartige Einrichtungen der Stadt Leipzig und ihrer Eigenbetriebe
gibt.
Es ist also für mich unerlässlich am 25.11.2019, bei der nächste Fraktionssitzung der Fraktion-Freibeuter, einen Antrag vorzulegen, der folgende Punkte beinhaltet:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt:
Umgehend eine Aufstellung der Kameras, die in öffentlich zugänglichen Bereichen installiert und durch die Stadt Leipzig oder ihre Eigenbetriebe betrieben werden, vorzulegen.
Für die Einrichtungen aus Punkt 1 sind die Datenschutz-Folgenabschätzungen gem. Art. 35 Abs. 3c, Datenschutzkonzepte und Löschkonzepte vorzulegen.
Im Falle des Nichtvorhandenseins der entsprechenden Unterlagen sind die Einrichtungen, bis zur Herstellung eines DSGVO-konformen Zustandes, unverzüglich außer Betrieb zu setzen.
Eine Verwertung von Aufnahmen, aus der Zeit des DSGVO-widrigen Zustandes, ist unzulässig.
Sollte die Fraktion den Antrag nicht als Fraktionsantrag übernehmen, werde ich diesen als Stadtrat der Piratenpartei stellen.