Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum

Die Kameras im öffentlichen Raum, die durch die Stadt Leipzig und ihre Eigenbetriebe betrieben werden, konnten auf der gestrigen Stadtratssitzung nicht benannt und nachgewiesen werden. Zeit den Druck zu erhöhen.

Die Fraktion Freibeuter im Stadtrat Leipzig hat eine Pressemitteilung zu dem Thema „Erfassung von Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum“ veröffentlicht. Als Mitglied dieser Fraktion stimme ich dieser vollumfänglich zu – als Pirat geht sie mir nicht weit genug.

Auf meine Nachfrage in der gestrigen Stadtratssitzung stellte Bürgermeisterin Dubrau zwei Punkte fest:

  1. Die Stadt Leipzig versucht noch den Begriff „öffentlicher Raum“ zu definieren.
  2. Die Stadt Leipzig kann nicht nachweisen, wo diese Kameras installiert sind.

Ich möchte die Diskussion über den Begriff „öffentlicher Raum“ nicht führen, verweise aber auf Artikel 35 DSGVO Abs. 3 c, der lautet:

(3) Eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Absatz 1 ist insbesondere in folgenden Fällen erforderlich:

c) systematische umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche;

Hier haben wir den Begriff „öffentlich zugängliche Bereiche“, der keiner weiteren Erläuterung bedarf.

Da die Stadt Leipzig, nach Aussage von Frau Bürgermeisterin Dubrau, keine Erkenntnisse bzw. Nachweise über die betreffenden Kameras hat, ist davon auszugehen, dass es auch keine Datenschutz-Folgenabschätzung lt. DSGVO oder allgemeine Datenschutz- und Löschkonzepte für derartige Einrichtungen der Stadt Leipzig und ihrer Eigenbetriebe gibt.

Es ist also für mich unerlässlich am 25.11.2019, bei der nächste Fraktionssitzung der Fraktion-Freibeuter, einen Antrag vorzulegen, der folgende Punkte beinhaltet:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

  1. Umgehend eine Aufstellung der Kameras, die in öffentlich zugänglichen Bereichen installiert und durch die Stadt Leipzig oder ihre Eigenbetriebe betrieben werden, vorzulegen.
  2. Für die Einrichtungen aus Punkt 1 sind die Datenschutz-Folgenabschätzungen gem. Art. 35 Abs. 3c, Datenschutzkonzepte und Löschkonzepte vorzulegen.
  3. Im Falle des Nichtvorhandenseins der entsprechenden Unterlagen sind die Einrichtungen, bis zur Herstellung eines DSGVO-konformen Zustandes, unverzüglich außer Betrieb zu setzen.
  4. Eine Verwertung von Aufnahmen, aus der Zeit des DSGVO-widrigen Zustandes, ist unzulässig.

Sollte die Fraktion den Antrag nicht als Fraktionsantrag übernehmen, werde ich diesen als Stadtrat der Piratenpartei stellen.

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Stellplatzsatzung

Einer meiner Slogans zur Stadtratswahl

Wenn zwei das gleiche wollen, dann tun und sagen sie oft nicht das selbe – oder so.

Guten Tag, mein Name ist Thomas Köhler, ich bin 62 Jahre alt, Stadtrat in Leipzig für die Piratenpartei. Ich habe kein Auto, sondern fahre mit dem ÖPNV. Bis vor zwei Jahren, zwei schuldlosen Unfällen und dem zweiten Ersatzgelenk bin ich Fahrrad gefahren. Ich will eine autoarme Stadt.

Allerdings schrieb ich eine Pressemitteilung für die Fraktion Freibeuter im Stadtrat Leipzig, zum Thema Stellplatzsatzung die beginnt mit:

Die Stellplatzsatzung bezeichnet Stadtrat Thomas Köhler, der die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat im Fachausschuss  Stadtentwicklung & Bau vertritt, als Paradebeispiel grüner Erziehungsmethoden, die Leipziger vom Auto weg zu zwingen.

Wenn sich jemand von „Paradebeispiel grüner Erziehungsmethoden“ angegriffen fühlt dann tut es mir leid, aber ich bin manchmal etwas auf „Krawall gebürstet“ und provoziere dann, um andere Menschen zu erreichen. Es ist (vgl. Abschnitt Twitter) auch mein Ausdruck – nicht das Statement der Piraten Leipzig. Ich nehme es nicht zurück, möchte es aber erklären. Es entsteht bei mir der Eindruck, besonders durch die Argumentationen pro Stellplatzsatzung, dass die Leipziger durch Parkaumverknappung erzogen werden sollen . Das halte ich für aussichtslos.

Stellplatzsatzung

Die Stellplatzsatzung in der heutigen Form war mir schon immer ein Dorn im Auge. Sie verpflichtet Bauträger, aber auch Nutzer (wie Händler oder Gastronomen), eine Anzahl von Stellplätzen pro Wohnung, Ladengeschäft oder Gaststätte auszuweisen. Die Ausweisung ist allerdings nicht etwa die Schaffung von Kfz-Stellplätzen, sie ist zu oft die Zahlung einer Ablösesumme an die Stadt. Das bedeutet im Falle von Mietwohnungen ein Aufschlag auf die Miete – ohne Mehrwert für die Mieter. Nun soll die neue Stellplatzsatzung für geringere Mietpreise sorgen, durch Reduzierung der auszuweisenden Stellplätze. Das bedeutet im Klartext, Stellplätze – wenn auch in geringerem Umfang – müssen nach wie vor nicht geschaffen, sie können auch abgelöst werden.

Ein Hinweis noch: Ich habe in den letzten Wochen viel Lob für die neue Stellplatzsatzung gehört. Dass es von führenden Vertretern dreier Wohnungsbaukonzerne kam, sollte zu Denken geben.

Auswirkungen

Mein Hauptgrund für die Ablehnung ist besonders in dem folgenden Satz der Pressemitteilung formuliert:

Die Stellplatzsatzung dürfe auch nicht das Feigenblatt der Ablösung von Stellplätzen sein, sondern müsse vielmehr die Schaffung derselben befördern.

Nachfolgend eine Schilderung des Zustandes in Leipzig, aus meiner Sicht:

Der ruhende Verkehr stellt in vielfacher Hinsicht eine Herausforderung für die Bürger, die Gewerbetreibenden und Besucher der Stadt Leipzig dar. Nachfolgend eine Zusammenfassung einiger Probleme, die Reihenfolge drückt keine Wertigkeit aus.

  1. Die Verkehrsflächen (Straßen) der Stadt werden i.d.R. zwischen 10% bis 60% der Gesamtfläche eine Straße als Abstellfläche für den ruhenden Verkehr genutzt. Dies behindert alle Verkehrsarten, in verschiedener Weise. Fußgänger werden beim Überqueren der Straßen behindert, der Verkehrsfluss von Radverkehr, miV, GKV und ÖPNV wird behindert und eine grundhafte Verbesserung des Verkehrsflusses, besonders für ÖPNV, Radverkehr und Fußverkehr, ist unmöglich geworden.
  2. Das Abstellen von Fahrzeugen auf den Verkehrsflächen führt zu einer Behinderung von Maßnahmen der Stadtreinigung und befördert somit eine „Vermüllung“ der Stadt.
  3. Durch die Suche nach einem Parkplatz, die für die meisten Autofahrer täglich erforderlich ist, entstehen Schadstoffbelastungen durch sinnlos gefahrene Kilometer und vermeidbare Unfallgefahren – besonders Radunfälle durch „dooring“.
  4. Die gekennzeichneten Parkflächen erfordern teilweise ein Überfahren der Bordsteinkanten (Bsp. Georg-Schumann-Str. in stadtauswärtiger Richtung zwischen Breitenfelder Str. und Wiederitzscher Str.). Das führt langfristig zu Schäden an den Gehwegeinfassungen und der Straßenentwässerunng.
  5. Die parkenden Fahrzeuge stellen oft eine Behinderung für Rettungsdienste, Feuerwehr und auch die Müllabfuhr dar.
  6. Durch bauliche Maßnahmen wie Parkbuchten wird der Verkehrsraum dauerhaft, zu Gunsten des ruhenden Verkehrs, verringert.
  7. Ordnungspolitisch hat die Stadt Leipzig bereits kapituliert. Halte- und Parkverstöße gem. StVO §12 (besonders Abs. 1.1, 1.2, 2.1, 2.3, 2.5, 3b, 6) werden kaum geahndet, wenn doch dann nur mit Bußgeldern. Diese füllen zwar (mit erheblichem personellem Aufwand und teils juristischem Nachspiel) die Stadtkasse. Sie haben aber, mangels Parkmöglichkeiten, kaum Effekte für die Parkraumsituation.

Was tun?

Es gibt, wie immer, mehrere Ansätze.

Der eine ist: Wir arbeiten weiter mit einer wirkungslosen Stellplatzsatzung, die übrigens für Lückenbebauung in bereits zugeparkten Quartieren gilt, und verlagern das Problem weiter an die Allgemeinheit. Die muss sich dann mit den o.g. Konsequenzen herumschlagen und mit hohem finanziellen Aufwand die Schäden beseitigen. Von Unfallgefahren und Einschränkung der Lebensqualität in der Stadt will ich nicht anfangen.

Mein Ansatz ist: Wir zwingen die Wohnungsbauunternehmen zur Schaffung von Stellplätzen in den Lückenbebauungen und die Kfz-Besitzer zur Nutzung derselben um die Situation nicht weiter zu verschärfen. Denkbar ist auch die Schaffung von Stellplätzen über den Bedarf des konkreten Objekts hinaus – mit Vermietung an Anwohner aus der Umgebung. Das würde mEn zu einer Entspannung, zumindest nicht zu einer weiteren Verschärfung führen.

Das Auto in der Stadt

Für die Einen ist es ein Anachronismus, für viele Menschen ist es aber leider noch notwendig. Wie oben geschrieben: Ich habe kein Auto allerdings gibt es in der Familie einen Kleinwagen, meine Frau müsste sonst ihren Job aufgeben – zu ihrem Arbeitsplatz fährt kein ÖPNV. Eine weitere Verknappung des Parkraumes bis zum Verkehrskollaps würde also keinen Verzicht auf das Auto bedeuten – es würde nur zu Unmut und weiterer Aggression im Straßenverkehr führen. Aus solchen Forderungen nach Verknappung resultiert auch meine Aussage über „Erziehungsmethoden“.

Meinen favorisierten Ansatz habe ich in einem Artikel beschrieben – er geht über den Widerspruch gegen die Stellplatzsatzung hinaus. Wer Lust hat scrollt bis zur „10 Minuten Regel“, ich möchte das hier nicht nochmal ausführen.

Twitter

Einige Reaktionen auf Twitter, mit meinen Antworten:

Es ist mein Ausdruck – ich habe es oben erklärt.

Ja, ich unterscheide durchaus nach Hausgröße, d.h. nach der Anzahl der Wohneinheiten. Ein Einfamilienhausbesitzer hat meist mindestens ein Auto.

Siehe oben stehender Absatz zur Verknappung und den Folgen.

Fazit:

Mein Widerspruch gegen die Stellplatzsatzung ist keine Verteidigung des miV – und ich stehe zu dem letzten Satz der Pressemitteilung:

Lösungen aus Sicht der Fraktion Freibeuter sind ein gut getaktetes und verlässliches Angebot im Nahverkehr sowie autoarme oder autofreie Wohnquartiere: „Eine bewusste Entscheidung gegen das Auto kann nur fällen, wer aufgrund seiner Lebens- und Arbeitswelten auch auf das Auto verzichten kann.

Stadtrat – lernen, lernen und nochmals lernen

Nicht ganz ernst gemeintes Symbolbid

Neu im Stadtrat Leipzig, als einzelner Pirat und in einer Fraktion mit 3 FDP-StadträtInnen (zwei davon ebenfalls neu), da heißt es erst einmal nach Wilhelm Busch:

Also lautet ein Beschluß:
Daß der Mensch was lernen muß.

Stadtrat – Ausschüsse und so

Wir, die Freibeuter, sind mit 4 StadträtInnen die kleinste Fraktion im Stadtrat Leipzig – somit verteilt sich die Arbeit auch auf wenige Schultern.

Ich konnte (musste) also die nachfolgend aufgeführten Themen besetzten, besser gesagt kapern:

  1. FA Jugend und Schule
  2. Investorenvorhaben Schulhausbau
  3. FA Soziales und Gesundheit
  4. Jugendhilfeausschuss
  5. FA Stadtentwicklung- und Bau
  6. FA Umwelt- und Ordnung
  7. BA Stadtreinigung
  8. zeitweilig beratender Ausschuss Wohnen

Die Reihenfolge hat hier naturgemäß nichts mit der Wertigkeit zu tun, irgendeine musste ich ja wählen. Alles ist wichtig und alle dieser Funktionen sind irgendwie verknüpft, das heißt: Vorlagen werden oft in mehreren Ausschüssen, unter verschiedenen Gesichtspunkten, behandelt. Manchmal fällt es noch schwer den Überblick nicht zu verlieren, wenn die gleiche Vorlage plötzlich wieder auftaucht. Da hilft nur Organisation und eben Lernen.

Stadtrat – das Lernen beginnt

Es ist ja nicht so, dass ich nicht verstehen würde worum es in den Anträgen und Vorlagen geht. In den Ausschüssen sitze ich aber mit anderen StadträtInnen (erfahrenen und unerfahrenen) und mit MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung zusammen. Letztere beherrschen ihr Fachgebiet, einschließlich der zugehörigen Terminologie geradezu im Schlaf – ich nicht. Wenn ich also im FA Stadtentwicklung- und Bau nicht weiß was die Widmung oder Umwidmung einer Straße ist, dann kann ich nicht mitreden. Das ist nur ein Beispiel. Ich wusste vorher, dass eine Widmung nichts mit einer Namensgebung sondern mit der Zuordnung für Verkehrsarten (Fahrradstraße, öffentliche Straße, Fußgängerstraße und anderen) zu tun hat.

Stadtrat – Selbstorganisation

Die andere Sache ist das Lernen und die Organisation. Nicht verwirren lassen ist hier die Devise. Wenn ich also am Montag Jugendhilfeausschuss und am Dienstag FA Stadtentwicklung- und Bau habe, dann habe ich an dem ersten Tag § 34 SGB VIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform) und am zweiten §34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Sachlich kann man da nichts durcheinander bringen, versteht sich, aber nicht nur dort kommt man ins Stottern. Ich überlege dann eben noch ob die Nummer des Paragraphen stimmt. Also Spickzettel (digital) anlegen – dann läuft es.

Stadtrat – lernen was geht wie

Hier fasse ich mich kurz, es ist eben nicht wie im Betriebs- bzw Gesamtbetriebsrat. Dort konnte ich einfach in der Sitzung das Wort ergreifen und etwas formlos einbringen. Im Stadtrat und seinen Gremien und Ausschüssen gibt es Formalien und Zuständigkeiten zu beachten. Also wie schreibe ich den Antrag richtig usw. Es ist gut, dass die Mitarbeiterinnen der Fraktionsgeschäftsstelle, Stephanie und Krstin, ihren Job beherrschen und mich großartig unterstützen. An der Stelle: Danke an euch! Irgendwann werde ich das schon gelernt haben.

Fazit

Die Arbeit als Stadtrat ist fordernd – ich brauche viel Zeit für die Sitzungen und Präsenztermine, der Rest der Freizeit geht zur Zeit für das Lernen drauf. Diese Woche war ein gutes Beispiel:

Montag: 07.00 – 13.30 Uhr Erwerbstätigkeit; 14:00 – 16.00 Uhr Runder Tisch Kinderbetreuung (zu spät gekommen); 16.30 – 18.30 Uhr Jugendhilfeausschuss; 19.00 – 22.45 Uhr Fraktionssitzung. Natürlich ging ich am Dienstag um 07.00 Uhr wieder arbeiten und danach bis 20.30 Uhr FA Stadtentwicklung- und Bau. Am Mittwoch ein freier Tag auf Arbeit, für den Stadtrat Teilnahme am Festakt zum 30. Jahrestag der friedlichen Revolution und danach einige Dinge für die nächsten Sitzungen vorbereiten.

Impression „Dialog der Generationen“ Fesstakt „30 Jahre Friedliche Revolution“

Ich beschwere mich nicht – ich habe es ja gewollt. Mein Arbeitgeber ist zwar nicht begeistert aber ich bekomme die Unterstützung bei der Schichtplanung. Auch dafür Danke.

Leider werde ich hier in den nächsten Wochen nur sporadisch schreiben, auf jeden Fall kommen wichtige Themen zeitnah ins Blog. Dafür bitte ich um Verständnis – es wird besser werden.

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