LEX CORONA

Die Corona-Pandemie hat uns kalt erwischt. Deutschland und andere EU-Staaten, ja auch die EU als Institution, waren in keiner Weise vorbereitet auf eine, sich seit Anfang der 2000er ankündigende, Pandemie. Über das was war, lohnt es sich nicht zu schreiben – aber über die derzeitige Lage und die Zukunft schon.

Ein Gesetz muss her!

Beziehungsweise Gesetze in Deutschland müssen geändert werden! So hört man aus Regierungskreisen. Das stimmt – aber eben nicht sofort. Der Bundes-Gesundheitsminister will jetzt ad hoc das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ändern und den Föderalismus quasi „für den Pandemie-Fall“ aushebeln. Ich betrachte das kritisch, ach was: Ich lehne das ab! Natürlich kann das IfSG in der Form geändert werden, aber im demokratischen Prozess und vor allem: Nach der Krise! Ein jetzt schnell verabschiedetes Gesetz wird, zur Vermeidung von handwerklichen Fehlern, so umfassend sein, dass es in der Zukunft die Grundrechts-Einschränkungen für den Pandemie-Fall im täglichen Leben manifestiert.

Merke: Wenn sich 16 MinisterpräsidentInnen der Bundesländer nicht auf ein gemeinsames Vorgehen festlegen können, dann hilft ein schnell beschlossenes Gesetz auch nicht wirklich. Es wird uns aber in der Zukunft beschäftigen.

Im Krisenmodus

Die Regierung, egal auf welcher Ebene, befindet sich im Krisenmodus. Für meinen Teil schätze ich die Gefahr der Pandemie als genau so kritisch ein, wie die Regierung. Ich möchte weder mit der Bundeskanzlerin, dem Gesundheitsminister, dem Ministerpräsidenten von Sachsen noch dem Oberbürgermeister von Leipzig tauschen. Die Verantwortung der Akteure ist hoch. Das darf aber nicht dazu führen, dass übereilt und auf Druck der Medien und der Bevölkerung (die sich dann teilweise den Maßnahmen verweigert) Entscheidungen getroffen werden. Ein Beispiel dafür ist die Diskussion über Ausgangssperren oder Ausgangsbeschränkungen – nicht einmal über den Begriff herrscht Einigkeit.

Entscheidungen und Ergebnisse

Wie gesagt, ich möchte die Entscheidungen nicht treffen müssen – zumindest nicht allein. Betrachten wir aber die Situation in Leipzig:

  • Seit dem 16.03. 2020 sind Schulen und KiTas in Leipzig geschlossen.
  • Seit dem 18.03.2020 gilt die Allgemeinverfügung zur Schließung von Restaurants, Geschäften u.ä.
  • Seit dem 20.03.2020 gilt die Ausweitung der AllgVerf. zur Schließung z.B. von Friseuren

Die landesweiten Regelungen lasse ich jetzt mal außen vor.

Seit dem 20.03. wird nun über Ausgangssperren diskutiert, weil die Maßnahmen nicht greifen, bzw weil sich nicht alle daran halten.

Wir reden von einem Virus, welches eine Inkubationszeit von bis zu 14 Tagen hat. Das bedeutet, wer heute erkrankt hat sich unter Umständen bereits vor den angewiesenen Maßnahmen infiziert. Die Ergebnisse der Maßnahmen, in Bezug auf Neuinfektionen, sind also in der folgenden Woche zu erwarten. Das ist kein Grund jetzt einfach abzuwarten, aber Entscheidungen über weitere Maßnahmen sollten nicht aus politischen, sondern aus sachlichen Gründen getroffen werden.

Fazit:

Wir müssen unser Leben einschränken. Verzicht auf körperliche Kontakte (nicht soziale), Hygiene, Schließung von Läden und Einrichtungen und ähnliche Maßnahmen sind gerechtfertigt. Dazu müssen alle mit machen, sonst klappt das nicht.

Aus Aktionismus Gesetze erlassen oder ändern – das geht für mich nicht.

Mit diesen Gesetzen müssen wir nämlich in Zukunft leben, deshalb brauchen sie die demokratische Legitimation.

Bleibt gesund und haltet Abstand.

Bild von geralt auf Pixabay (bearbeitet)

Stadt Leipzig │ Lichtstrategie der Stadt Leipzig

PRESSEMITTEILUNG FRAKTION FREIBEUTER IM LEIPZIGER STADTRAT

Sonntag, den 23. Februar 2020

Stadt Leipzig │ Lichtstrategie der Stadt Leipzig │ Kirche am Opferberg

Köhler (Piraten): „Fassadenbeleuchtung in Leipzig: Bürger und Stadtrat einbinden!“

Erst auf Drängen der Stadträte steht der Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig auf der Tagesordnung der Ratsversammlung am Mittwoch, den 26. Februar 2020. Ursprünglich waren weder Stadtrat noch Bürger in die Umsetzung der neuen Lichtstrategie der Stadt Leipzig, verbunden mit technologischen Neuerungen an vorhandenen Fassadenbeleuchtungen, aber auch einer Ausweitung der Beleuchtung auf weitere Bauwerke im Stadtgebiet, eingebunden.

Kritik übt Piraten-Stadtrat Thomas Köhler für die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat: „Der Oberbürgermeister weigert sich, dem Stadtrat den Lichtmasterplan zur Entscheidung vorzulegen. Die neue Lichtstrategie wird in keinem einzigen Ausschuss diskutiert. Schlimmer noch: Bürgerbeteiligung – Fehlanzeige.“

Nach Ansicht der Fraktion Freibeuter sind die Bürger an neu zu errichtenden Fassadenbeleuchtungen vor ihrer Haustür zu beteiligen: „Für die Lebensqualität macht es einen Unterschied, ob ein Bauwerk, welches bisher nachts im Dunkeln vor dem Fenster lag, von heute auf morgen beleuchtet wird. Um zu vermeiden, dass der Lichtkegel auch direkt ins Fenster scheint, sind die Anwohner über ein Bürgerbeteiligungsverfahren einzubeziehen“, fordert Köhler, der die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vertritt.

Dass die Stadtverwaltung die Bürger bisher nicht automatisch einbindet, zeigt sich am Beispiel der erst seit kurzer Zeit beleuchteten Kirche am Opferberg: „In die neue Beleuchtung der Kirche am Opferberg waren nur Kirchenmitarbeiter eingebunden. Ausgerechnet jene, die das Grundstück der Kirche bei Einbruch der Dunkelheit verlassen. Mit den Anwohnern am Opferweg hat niemand gesprochen. Dabei sind es die Anwohner, die den Auswirkungen der Beleuchtung ausgeliefert sind.“

Opferweg Leipzig Wahren bei Nacht – Bild T.K.

Der Lichtmasterplan sieht zudem vor, dass bereits vorhandene Beleuchtungsanlagen von bedeutenden Gebäuden in Leipzig mit Blick auf eine nachhaltige Stadtbeleuchtung umgerüstet werden. „Bereits vorhandene Fassadenbeleuchtungen, die aus finanziellen Gründen nicht auf die neuen Kriterien wie warmweißes und gerichtetes Licht von oben nach unten umgerüstet werden können, sind unverzüglich außer Betrieb zu nehmen“, sieht Piraten-Stadtrat Thomas Köhler die Stadtverwaltung in der Pflicht.

Im Rahmen der von der Stadt Leipzig unterzeichneten „LUCI-Charta für urbanes Licht zur Förderung einer Kultur der Nachhaltigkeit in der Stadtbeleuchtung“ verpflichten sich die Mitgliedsstädte zur „Durchführung einer aktiven Bürgerbeteiligung bei wichtigen Lichtprojekten“.

Den Änderungsantrag finden Sie hier.

Bild von Hermann Traub auf Pixabay

Gleichstellung von Menschen aller Geschlechter

Am Mittwoch dem 22. Januar 2020 beschloss der Stadtrat Leipzig, dass die Formulierung „Gleichstellung von Mann und Frau“ bei der Überarbeitung der Hauptsatzung der Stadt Leipzig durch „Gleichstellung von Menschen aller Geschlechter“ ersetzt wird.

Das war der erste Antrag, den ich als Stadtrat der Piratenpartei in die Fraktion Freibeuter und dann mit der Fraktion in den Stadtrat eingebracht habe. Allerdings hatte ich beantragt, den § 25 Abs. 2 und 3 zu ändern: die Verwaltung hat bemerkt, dass es weiteren Regelungsbedarf gibt. Deshalb haben wir den Verwaltungsstandpunkt abstimmen lassen.

Warum war mir das wichtig?

Ich habe nach meiner Wahl in den Stadtrat die Hauptsatzung gelesen und bin über diese Formulierung gestolpert. Die Stadt Leipzig sucht als Arbeitgeber für alle offenen Stellen nach Mitarbeitern m/w/d – also männlich oder weiblich oder divers. Dadurch entsteht eine Lücke, sowohl in der Arbeit der/des Beauftragten für Gleichstellung (Hauptsatzung § 25), als auch in der des „Referat für Gleichstellung von Männern und Frauen“. Diverse, also Menschen mit anderem Geschlecht, sind von der Gleichstellung, zumindest per Definition, ausgeschlossen.

Das wird sich mit der Neufassung der Hauptsatzung nun ändern.

Es gibt in dieser Beziehung allerdings noch viel zu tun. Obwohl seit dem 18. Dezember 2018 mit dem „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ die Geschlechtsbezeichnung „divers“ geltendes Recht darstellt, ist durch die Formulierung „Gleichstellung von Mann und Frau“ in Landes- und Bundesgesetzen, ja bis hin zum Grundgesetz Artikel 3 ein de facto Ausschluss von Menschen anderen Geschlechts von der Gleichstellung festgelegt. Mit der Ausnahme, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Das sollte aber selbstverständlich sein.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Bild von OpenClipart-Vectors auf Pixabay