Ursprünglich von einem Fraktionskollegen als Antrag zur „grünen Welle“ geschrieben, haben wir ihn qualifiziert zu einem Antrag der für alle Verkehrsarten gilt.
Auch wenn die Verwaltung meint, dass sie da schon genug tut, ich habe in meinem nachfolgenden Redebeitrag auf Unterlassungen hingewiesen.
Der Antrag wurde vom Stadtrat beschlossen.
Jetzt der Redebeitrag:
Kennen Sie die Situation, Sie stehen an einer roten Ampel – egal ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Auto – und die Ampel regelt einen Verkehrsfluss, der so nicht vorhanden ist weil einmündende Straße durch eine Baustelle gesperrt ist? Natürlich ist die Begründung unseres Antrages auch auf den Autoverkehr ausgelegt. Die Unterbrechung des Verkehrsflusses in der so genanten „grünen Welle“ ist ja ein allen verständliches Ärgernis. Der Antrag betrifft aber nicht nur die zeitweiligen Lichtsignalanlagen, sondern auch die ortsfesten. Und er betrifft nicht nur Autofahrer sondern alle Verkehrsteilnehmer. Die Taktung an den Baustellen anpassen bedeutet ja auch zum Beispiel, dass sich die Situation an der Baustelle der LVB am Gordelerring nicht wiederholt, als Fußgänger und Radfahrer eine rote Ampel hatten, wenn sie eine voll gesperrte Straße überqueren wollten. Theoretisch, lt. StVO beging jeder Mensch der dort bei Rot lief einen Rotlichtverstoß. Es gibt andere Beispiele, bei denen ortsfeste LSA den Verkehr, auch hier wieder Fuß-, Rad- und Autoverkehr, an einer Einmündung anhielten die voll gesperrt war. Hier und auch besonders an zeitweilig eingerichteten LSA an Baustellen, sehen wir dringenden Handlungsbedarf für eine Koordinierung im Zuge von Baustelleneinrichtungen. Dass es bei kurzzeitigen Baustellen nicht immer möglich ist, ist verständlich. Bei langfristig bestehenden Baustellen sollte das aber beachtet werden. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
Am 25. März, also in der zweiten März-Ratsversammlung, wurde über den Forstwirtschaftsplan 2021, Vorlage – VII-DS-02132 des Dezernats Umwelt, Klima, Ordnung und Sport, beraten und abgestimmt. Auf dem Tisch lagen drei Änderungsanträge, zuerst der Antrag der SPD-Fraktion, Vorlage – VII-DS-02132-ÄA-01, mit dem eine bessere Öffentlichkeitsarbeit des Amtes gefordert wurde. Als zweites der Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter, Vorlage – VII-DS-02132-ÄA-02, auf den ich später noch ausführlich zu sprechen komme. In diesem ging es vor allem um das Wort „insbesondere“. Der Änderungsantrag war sogar der LIZ eine Artikelüberschrift wert.
Den dritte Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen werde ich nun, gemeinsam mit der generellen Ratsversammlung, zuerst behandeln. Dies hat den Grund, dass die Vorlage – VII-DS-02132-ÄA-03 auf den ersten – übrigens auch auf den zweiten – Blick Forderungen enthielt, die sich gegen Maßnahmen richteten, die im Forstwirtschaftsplan nicht enthalten waren. Es folgte eine rege Diskussion, die ich am Folgetag auf Twitter so beschrieb:
„Geile Idee übrigens von Grünen und Linken. Die Grünen reichen einen Änderungsantrag ein, der Bedenken von Puristen der Umweltverbände aufnimmt, obwohl die Maßnahmen im Forstwirtschaftsplan gar nicht auftauchen. @MichaNeuhaus hält eine epische Wutrede gegen diesen Antrag. @Jkasek hält mit einer Breitseite dagegen. Der Theaterdonner führt dazu, dass Bürgermeister Rosenthal gezwungen wird mit einer Protokollnotiz zu erklären, was im Forstwirtschaftsplan wirklich steht. Alle sind glücklich, oder?“
Die Formulierungen sind hier natürlich stark auf das Twitter-übliche Niveau ausgerichtet, eine sehr gute Zusammenfassung der gesamten Diskussion liefert auch hier die LIZ im Artikel zur Ratsversammlung.
Die SPD brachte ihren Antrag ein, der bereits im Vorfeld von der Ratsmehrheit als sinnvoll und zielführend angesehen wurde. Danach brachte ich den Antrag der Freibeuter ein. Der Redetext steht am Ende dieses Artikels.
Bürgermeister Rosenthal hatte im Voraus auf die übliche Einbringung, die normalerweise auch mit der Stellungnahme zu den Änderungsanträgen verbunden ist, wahrscheinlich aus taktischen Gründen verzichtet. Als er dann Stellung bezog, sah dies wie folgt aus:
Der Antrag der SPD sei unnötig, das Amt mache eine gute Öffentlichkeitsarbeit.
Der Antrag der Freibeuter sei unverständlich, das „insbesondere“ wäre ja nicht so gemeint.
Der Antrag der Grünen sei sinnlos, er mache aber eine Protokollnotiz.
Auf Grund dieser Protokollnotiz zogen die Grünen ihren Änderungsantrag zurück, zur Abstimmung kamen die beiden anderen Anträge, die jeweils eine Mehrheit fanden. Am Schluss wurde der Forstwirtschaftsplan 2021 abgestimmt und bestätigt.
Zum Schluss noch mein Redebeitrag – ich konnte mir den Verweis auf die Auslegung eines Begriffs nicht verkneifen.
Wie immer gilt: Es ist die Vorlage zum Redebeitrag, Änderungen des Wortlautes beim Vortrag sind aufgetreten.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Meine Damen und Herren Beigeordnete, Kollleginnen und Kollegen Stadträte, Liebe Gäste am Livstream und Pressevertreter, So wie man die Regenwälder, wie im Amazonasgebiet, als die grüne Lunge der Erde bezeichnet, so kann man mit Fug und Recht den Auwald als grüne Lunge von Leipzig titulieren. Nach über 100 Jahren des Missbrauchs durch Trockenlegung, Umweltverschmutzung, großflächigen Einschlag und Anpflanzung von Pflanzen, die nicht in dieses Biotop passen – die Aufzählung ist unvollständig -, stehen wir vor der Aufgabe den Auwald wieder in einen Zustand der seinem Namen entspricht zu bringen. Der puristische Ansatz „Lassen wir wieder Wasser in den Wald, dann wird das!“ hilft hier nicht weiter. Dieser gleicht dem sprichwörtlichen Helfer der einen Verhungernden maßlos füttert. Es droht die Gefahr, dass der Wald endgültig kippt. In diesem Kontext sehen wir die forstwirtschaftlichen Maßnahmen wie Totholzkonzept, Stärkung von Biotopbäumen und ähnliches. Sind die Maßnahmen in diesem Forstwirtschaftsplan dafür ausreichend geeignet? Ich kann das nicht abschließend beantworten, habe aber zu vielen beteiligten Akteuren großes Vertrauen. Ja, auch zu unserem Forstwirtschaftsbetrieb, der sich dieser Aufgabe stellen muß und es auch macht. Ohne die im Forstwirtschaftsplan beschriebenen Eingriffe kann mEn die Resilienz des Waldes nicht erhalten, bzw befördert, werden. Wir sehen im vorliegenden Forstwirtschaftsplan keine Absicht zur oft unterstellten „massenhaften Baumfällung“ zu wirtschaftlichen Verwertungszwecken. Selbstverständlich hat der Auwald, darüber hinaus, eine wichtige Bedeutung für die Erholung der LeipzigerInnen und Ihrer Gäste, die aber für uns der ökologischen Bedeutung nachsteht. Daraus resultiert auch unser Änderungsantrag. Wenn bereits im Punkt 2. Grundsätze der Bewirtschaftung des Stadtwaldes Leipzig, eine Aufweichung der Ziele durch die Formulierung: „Dabei muss die Bewirtschaftung so erfolgen, dass alle Waldfunktionen, insbesondere die Berücksichtigung der Erholungsfunktion des Leipziger Auenwaldes ausreichend gewahrt werden.“ dann ist das so zu verstehen, dass eben Umweltschutz- und Klimaaspekte möglicherweise hinter wirtschaftliche Interessen zurückgestellt werden sollen. Falls sich jemand fragt, warum ich auf das Wort „insbesondere“ so heftig reagiere, ich erinnere an die Auslegung der Verwaltung des Wortes „bevorzugt“ in unserem Antrag zum Abschleppen von Falschparkern. Diese wurde als „ohne Ausnahme“ gelesen. Ich lese hier das „insbesondere“ als „bevorzugt“, der Kontext ergibt sich von selbst. Dem Änderungsantrag von Bündnis90/Die Grünen und dem Änderungsantrag der SPD stimmen wir zu.