Zur Einleitung sei gesagt,, es geht im Stadtrat nicht um Sieg der Niederlage wenn ein Stadtrat oder eine Fraktion einen Antrag stellt. Natürlich freut man sich, wenn mit diesem ein Nerv getroffen wird und er mit überwiegender Mehrheit angenommen wird. So auch unser Antrag zum „Abschleppen vekehrsbehindernd parkender Kraftfahrzeuge“. Die Kraftprobe mit dem Oberbürgermeister war nicht beabsichtigt, nun muss es leider ausgekämpft werden – es wird ein bitterer Sieg, egal wie es ausgeht.
Der Stadtrat Leipzig hat am 07.10.2020 erneut, mit überwiegender Mehrheit, dem Antrag VII-A-00898 in der Neufassung 02 „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“, nach Widerspruch des OBM (gemäß §52 Abs. 2 SächsGemO zu Satz 2), zugestimmt. Der Oberbürgermeister hat, durch den ihn vertretenden Bürgermeister Bonew, einen erneuten Widerspruch und somit die Weiterleitung an die Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung angekündigt. Der Widerspruch wurde inzwischen auch eingelegt.
Ich kann damit leben, meiner Meinung nach haben wir als Fraktion Freibeuter, mit der x-ten Wiederaufnahme des Themas – es wurden bereits in den letzten Jahren Anträge von verschiedenen Fraktionen eingereicht – alles richtig gemacht. Das zeigt das Abstimmungsverhalten der Fraktionen und auch die Zustimmung von Bürgerinnen, Bürgern und Akteuren der Zivilgesellschaft.
Auch wenn die Rechtsaufsichtsbehörde der Auffassung des OBM folgte – was nicht automatisch sicher ist – bliebe aus mehreren Gründen ein bitterer Nachgeschmack für den OBM.
Politisch gesehen wurde der Auffassung des OBM in Gänze nur von der gesamten AFD-Fraktion zugestimmt, was bei dem Thema nicht verwundert. Die überwiegende Mehrheit vertritt seine Meinung nicht.
Moralisch gesehen kann man in der Abwesenheit des OBM und des zuständigen Beigeordneten zum Zeitpunkt der Behandlung des Themas nur Desinteresse erkennen. Es ist unbestritten, dass beide langfristig vereinbarte wichtige Termine hatten. Als sich abzeichnete, dass die Diskussionen zu den vorher behandelten Anträgen länger dauern wäre es möglich gewesen die Behandlung des Themas vorzuziehen.
Ich möchte an dieser Stelle, als Neuling im Stadtrat, noch anmerken:
Jeder Antrag von StadträtInnen oder Fraktionen ist nach meiner Auffassung ein Gesprächsangebot an den OBM, die Verwaltung und andere Fraktionen zur Behandlung eines Themas. Das drückt sich auch im Verfahrensweg Antrag – Verwaltungsstandpunkt – Änderungsanträge und Neufassungen – Ausschussbefassung – Abstimmung aus. Wenn, wie im Falle dieses Antrages, eine Seite nicht darauf eingeht, dann bleibt nur das Auskämpfen der Positionen.
Eine richtige und offene Diskussion wäre besser gewesen. Aber vielleicht bin ich zu neu und zu naiv.
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