So hätten wir, Andreas Geisler (SPD) und ich, den Änderungsantrag VI-DS-08098-ÄA-03 zum Ersatzneubau der Nahlebrücke in der Gustav-Esche-Straße auch nennen können. Das wäre politisch vielleicht wirksam gewesen, aber vom Gesetz her fraglich. Die Durchfahrt auf der Trasse, durch den Auenwald, für LKW hat aber eine verkehrstechnisch bedenkliche Komponente. Nachdem die LVZ heute behauptet wir hätten beantragt die Brücke auf 16 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zu begrenzen:
Am Ende entschied sich die Ratsversammlung am Mittwoch für die teuerste Bauvariante, für die Prüfung einer separaten Busspur und eine von den Stadträten Andreas Geisler (SPD) und Thomas Köhler (Piraten) vorgeschlagenen Begrenzung auf 16 Tonnen.
[LVZ-print vom 16.10.2020 – Nahle-Brücke im Leipziger Norden: Stadtrat bringt Neubau auf den Weg]
hier die Rede zum Casus Nahlebrücke, die ich am 14.10.2020 im Leipziger Stadtrat hielt.
Der Antrag wurde vom Stadtrat mit überwiegender Mehrheit (51/14/0) angenommen,
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Meine Damen und Herren Beigeordnete, Kolleginnen und Kollegen Stadträte, Liebe Zuschauer im Saal und am Livestream, Werte Pressevertreter
Es gäbe viele Gründe für eine Beschränkung des zulässigen Gesamtgewichts oder der zulässigen Gesamtlänge bei der Durchfahrt von Lkw auf der nachfolgend beschriebenen Strecke und auch mehrere Anträge bei denen wir diese beantragen könnten.
Die Trasse „Linkelstraße (Wahrener Rathaus) – Am Hirtenhaus – Rittergutsstraße – Gustav-Esche-Str. bis Am Ritterschlößchen (Leutzscher Bahnhof)“ gehört bekannterweise zum Mittlereren Ring West und ist somit ein zentraler Bestandteil der verstärkten Entlastung der erweiterten Innenstadt vom Durchgangsverkehr. Das wäre ein Totschlagargument für unseren Antrag.
Schauen wir uns die Trasse genauer an dann sehen wir, dass nach allen bekannten Baumaßnahmen – also Brücken Georg-Schwarz-Str., Nahlebrücke, später Brücke über die Neue Luppe und späterer Ausbau Georg-Schumann/Linkelstraße – ein Grundproblem für den Lkw-Verkehr – das Nadelöhr Linkel/Friedrich-Bossestraße – Am Hirtenhaus – Rittergutsstraße bis Gustav-Esche-Straße – nicht beseitigt wird. Einne Trassenführung über die Stahmelner Straße krankt an dem selben Problem.
Diese Strecke ist auf Grund der engen Kurven, besonders um den Opferberg herum, nur beschränkt für Lkw nutzbar.
Wird die Strecke nach allen Baumaßnahmen (die Beschränkung des zulässigen Gesamtgewichts gilt nur für die Brücken über die Nahle und die Neue Luppe) also freigegeben, dann ist, besonders bei Sperrungen der B186 zwischen Schkeuditz und Dölzig, eben im Sinne des Mittleren Rings West, ein erhöhtes Lkw-Aufkommens zu erwarten. Dieses würde im o.g. Bereich zu einer untragbaren Situation für Anwohner, die dort befindliche Schule, den ÖPNV und den ohnehin bereits starken Durchgangsverkehr führen.
Kollegen und Kolleginnen Stadträte,
wir beantragen die Prüfung einer Beschränkung des zulässigen Gesamtgewichts oder der zulässigen Gesamtlänge bei der Durchfahrt von Lkw auf dieser Trasse, auch nach Abschluss aller genannten Baumaßnahmen aus dem o.g. Grund.
Ein anderer Grund wäre es, dass die Aue keinen Lkw-Verkehr braucht. Das ist aber ein anderes Thema.
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.