Gestern durfte ich auch den Antrag des Behindertenbeirats mit dem, zugegeben etwas sperrigen, Titel
Systematische Berücksichtigung der behinderungsbedingten Mobilitätseinschränkung von Eltern bei der Kitaplatzvergabe
im Stadtrat Leipzig einbringen.
Die Intention des Antrags ist einfach, Eltern mit behinderungsbedingten Mobilitätseinschränkungen sollen für ihre Kinder einen Anspruch auf eine barrierefreie Kita haben. Dazu nachfolgend mein kurzer Wortbeitrag.
Die Verwaltung meinte, wir müssten da noch lange reden und wollte den Verein „Leben mit Handicaps e.V.“ nicht mit im Boot haben. Wir meinten, dass der Antrag so bleiben soll wie er ist.
Der Originalantrag wurde abgestimmt und vom Stadtrat bestätigt.
Nachfolgend der Redebeitrag:
Der Behindertenbeirat begehrt, dass Eltern mit behinderungsbedingten Mobilitätseinschränkungen bei der Kitaplatzvergabe systematisch berücksichtigt werden.
Ich glaube, ich muss hier nicht viel erklären. Ein Elternteil mit Mobilitätseinschränkungen, dessen Kind einen Kitaplatz in einer nicht barrierefreien Kita bekommt, ist an der Teilnahme an Veranstaltungen der Kita, oder selbst an einfachsten täglichen Teilhaben beschränkt. Im Klartext, dieses Elternteil kann das Kind nur am Beginn der Barriere abgeben und abholen.
Wir bedanken uns für den fast zustimmenden Verwaltungsstandpunkt, möchten aber den Originalantrag abstimmen lassen.
Der Satz 1 unseres Antrages lautet:
Die Stadtverwaltung erarbeitet gemeinsam mit dem Behindertenbeirat sowie dem Verein Leben mit Handicaps e.V. bis zum Ende des III. Quartals 2021 ein Verfahren, durch das der Bedarf eines wohnortnahen Kitaplatzes aufgrund einer Mobilitätseinschränkung von Eltern mit Behinderung systematisch erfasst und bei der Kitaplatzvergabe berücksichtigt wird.
Wichtig hierbei ist, dass der Beirat und der Verein hier nur in die Erarbeitung des Verfahrens, also z.B. Aufnahme eines Punktes „Mobilitätseinschränkung eines Elternteils“ in das Beantragungsverfahren, involviert ist. Die Erfassung der Daten zu Bedarfen und besonders personenbezogener Daten ist somit Verwaltungshandeln. Das ist der Weg der Datenschutzkonform ist.
Die Verwaltung sagt in der Begründung zu Punkt 1:
„Um zusätzliche, rechtssichere Hilfestellungen für mobilitätseingeschränkte Eltern zu erarbeiten, wird ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Amt für Jugend und Familie und dem Behindertenbeirat der Stadt Leipzig zu Bedarfen …“
Es geht hier nicht genau hervor, welche Daten dort ausgetauscht werden sollen und es ist nicht die Intention und Aufgabe des Behindertenbeirats Bedarfe zu ermitteln.
Des weiteren sehen wir die Nutzung der Erfahrungen und des know how des Vereins „Leben mit Handicaps e.V.“ als zielführend an. Eine genaue Form der Beteiligung wäre zu verhandeln.
Ich bitte um Zustimmung zum Antrag.
Bild von Manfred Steger auf Pixabay