Stadtrat Leipzig 11.11.2020 – Corona-Leugner-Wanderzirkus

Selbstverständlich war die „Querdenken-Demonstration“ am 11. 11. das dominierende Thema zu Beginn derr Stadtratssitzung. Da ich momentan, durch die Corona-bedingte vom Gesundheitsamt angewiesene Absonderung von Sven Morlok, als Fraktionsvorsitzender bei der Ratsversammlung amtiere hielt ich die Redebeiträge zum Thema. Durch den eingangs beschlossenen Geschäftsordnungsantrag wurde die Redezeit für die Fraktionen von 5 auf 2 mal 3 Minuten geändert, wodurch ich meinen vorbereiteten Redebeitrag, am Pult stehend, modifizieren musste. Der zweite Redebeitrag war „aus dem Bauch heraus“, auf Grund der vorhergehenden Beiträge von CDU und AfD. Daraus resultieren die Stockungen während der Rede. Der nachfolgende Text ist analog dem vorgetragenen. Der Link beim Stream führt zur LIZ-Seite, dort findet ihr die Aufzeichnung.

Teil 1: ab 1:28:25 im Stream:

Zu Beginn möchte, nein muss, ich betonen, dass die Fraktion Freibeuter – also sowohl die FDP als auch die Piratenpartei – die Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht als essentielle Rechte in unserer Demokratie betrachten. Auch wenn es uns mitunter wünschenswert erscheint, so ist es doch richtig, dass die Hürden für ein Demonstrationsverbot extrem hoch angelegt sind.

Wir stehen zur Versammlungsfreiheit wie auch zur Meinungsfreiheit – die es allen BürgerInnen erlaubt die eigene Meinung frei zu äußern.

Oft gefällt uns diese Freiheit nicht, eine Demokratie muss damit leben und sich gegen Exzesse aller Seiten wehren können.

Kommen wir nun zum Samstag, dem 07. 11. 2020.

Die Verlegung der geplanten Demonstration der Querdenken-Bewegung auf das Gelände der neuen Messe, schränkte die Demonstrationsfreiheit, unserer Meinung nach, in keiner Weise unzumutbar ein, war aber dazu geeignet im Sinne der Sächsischen Corona-Schutzverordnung Gefahren für Leben und körperliche Unversehrtheit der Leipziger BürgerInnen zu verhindern.

Welche Gründe das Oberverwaltungsgericht Bautzen zu dem Beschluss führten diese doch auf dem Augustusplatz zu genehmigen ist hier nicht mein Thema. Es erheben sich natürlich Fragen zu den Angaben zum Demonstrationsort und besonders zum letzten Satz in der vorgestrigen Medienmitteilung der da lautet:

Damit (also mit einer unkontrollierten Situation in der Innenstadt T.K.) sei jedoch bei der von der Stadt Leipzig verfügten Verlegung der Versammlung zur Neuen Messe zu rechnen gewesen, da der Antragsteller bereits angekündigt habe, seine Versammlung dort nicht durchzuführen.

Das bedeutet für mich, das ist keine Ankündigung – das ist eine Androhung „Wir gehen sowieso nicht dorthin, wir gehen in die Innenstadt, ob ihr uns lasst oder nicht!“

Das ist aber mehr ein Fall für Juristen, davon haben wir ja genug.

Adressieren wir nun die Verantwortlichkeit für die Eskalation am 7.11..

Rene Hobusch hat das für die FDP so formuliert:

Polizei, die nicht in der Lage ist, Auflagen durchzusetzen. Die Angriffe auf Journalisten nicht unterbinden kann. Die einen verbotenen Marsch gewähren lassen muss, weil sie personell das Recht nicht durchsetzen kann. Das ist klassisches Führungsversagen bei der Polizei und im Innenministerium. Und zwar wiederholt. Dass dann Wasserwerfer abends in Connewitz zum Einsatz kamen, nicht aber am Nachmittag zur Verhinderung der Rechtsbrüche, ist die Krönung des Versagens im Amt“

Ich habe es für die Piratenpartei Sachsen ähnlich gesehen:

Es ist erschreckend, dass die schlecht vorbereitete Einsatzleitung erst nach Stunden die Versammlung, auf Grund der massenhaften Verstöße gegen die Auflagen als beendet erklärte.

Was darauf folgte und noch läuft – als ich das schrieb lief die Demo noch – ist nur mit katastrophal zu bezeichnen. Gegendemonstranten werden von der Polizei eingekesselt während die Polizeiabsperrung, dadurch geschwächt, von den Demonstranten überrannt wird und Hooligans, Nazis und andere Corona-Leugner über den Leipziger Innenstadtring ziehen. Journalisten und Gegendemonstranten wurden angegriffen, auch die Polizei selbst wurde attackiert. In einer Stadt in der bei linken Demos massive Polizeieinsätze mit schwerem Gerät die Regel sind, kann den BürgerInnen, die sich in der Pandemie vorbildlich verhielten, nur schwer erklärt werden warum der Corona-Leugner-Wanderzirkus gepaart mit Rechtsradikalen nicht ebenso im Zaum gehalten werden kann.

Natürlich darf man hier die Verantwortung nicht an „die Polizei“ adressieren, [hier erfolgte die erste Mahnung zur Redezeit] die Verantwortung liegt nicht bei „der Polizei“, sie liegt bei der Polizeiführung – sie liegt bei der Führung die diesen Einsatz zu verantworten hat.

Wenn ich hier lese: An erster Stelle habe die Absicherung der Versammlung gestanden, an zweiter Stelle die Verhinderung von Gewalt und an dritter Stelle der Infektionsschutz. Dann frage ich mich, gehört zur Absicherung der Versammlung auch die Durchsetzung der Auflagen? Warum trennt man hier die Auflagen der Versammlung vom Infektionsschutz, im konkreten Fall geht es hier um dasselbe.

Ich frage hier nicht erneut zu der Gefahrenprognose der Polizei vom 5.11. – diese Fragen wurden bereits gestellt.

[hier erfolgte die zweite Mahnung zur Redezeit]

Die Verantwortlichen haben, das tut nicht nur mir als Leipziger weh, zudem für verstörende Bilder gesorgt. Sie haben dafür gesorgt, dass am Abend des 7. November Menschen über den Leipziger Ring zogen und das Erbe der Montags-Demonstranten konterkarierten.

Teil 2 ab 1:53:35 im Stream:

Ich bin erschüttert, einmal über die Auslegung der Corona-Inzidenz durch den Kollegen (hier war der CDU-Sprecher gemeint) und zum anderen auch über das Statement von Herrn Kriegel (AfD) zu den 89ern, ich meine ich war auch dabei. Dort standen Frieden und Freiheit liebende Menschen, die sich selbstorganisiert verantwortungsvoll verhalten haben gegen eine Polizeipräsenz und die Präsenz unter anderem der „Kampfgruppen der Arbeiterklasse“, die beim ersten Anzeichen von Gewalt losgeschlagen hätte. Ich bitte darum hier weder die Ziele, noch die Art der Demonstration mit denen der 89er hier zu vermischen.

Was mich noch interessiert: Wie kommt eigentlich das erste Statement unseres Polizeipräsidenten in dem von einem „weitestgehend friedlichen Verlauf“ und von „circa 30 Straftaten am Rande der Demonstration – vorwiegend Sachbeschädigungen“ zu hören war. Wie kommt so etwas zustande? Auch die Äußerungen, ob nun vom Ministerpräsidenten oder vom Innenminister, die auch von einem „weitgehend erfolgreichen Polizeieinsatz“ sprechen und von einem „weitgehend friedlichen Verlauf“ – davon war für mich nichts zu sehen.

Stadtrat Leipzig – Parkgebühren

Am 11.11.2020 war die Vorlage zur Parkgebührenverordnung im Stadtrat Leipzig zur Abstimmung dran. Es gab mehrere Änderungsanträge, von denen die meisten eine Verschiebung der Einführung forderten. Ich habe, als einzelner Stadtrat, den Antrag gestellt die Einnahmen aus der Erhöhung in den ÖPNV zu investieren. In meinem Redebeitrag habe ich auch meine Ablehnung einer Verschiebung begründet. Der Änderungsantrag wurde vom Stadtrat angenommen, ich könnte mich also freuen – allerdings wurde mit der Annahme des „dritten Anstrichs zum Beschlusspunkt a“ des SPD-Antrags die Einführung nun doch verschoben.

Nachfolgend der Text meines Redebeitrags. Das ist natürlich die Vorlage – Abweichungen beim gesprochenen Wort sind möglich, ich lese ja nicht stur vor. Zur Aufzeichnung des Live-Streams gehts hier.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister am Livestream, Sehr geehrter Herr 1. Bürgermeister, Meine Damen und Herren Beigeordnete, Kolleginnen und Kollegen Stadträte, Liebe Zuschauer im Saal und am Livestream, Werte Pressevertreter

Es wurde, meiner Meinung nach, höchste Zeit die Parkgebühren nach 9 Jahren endlich anzupassen.
Kostete ein 4-Fahrten-Ticket für die Zone 110 im Jahre 2011 8,00 €, so kostet es heute 10,80 € – das ist eine Erhöhung um über 30%. Das Moratorium für die Ticket-Preise der LVB ist abgelaufen, so dass im August 2021 mit einer Erhöhung zu rechnen ist.
Fahren also 2 Erwachsene mit dem ÖPNV in die Innenstadt bleiben dort 2 Stunden und fahren zurück kostet es 10,80 €. Ein Parkticket für diese Zeit kostet in der jetzigen Zone 1 ganze 4,00 €. Nach der Anpassung sind es 6,00 €, selbst wenn wir die Kosten für den Betrieb des Kfz berechnen ist es also immer noch billiger als das ÖPNV-Ticket. Wozu also das Lamento der Gegner des Antrags?
Mein Antrag, der mit dem der Fraktion Bündnis90/Die Grünen – in deren Punkt 1 – fast deckungsgleich ist, nämlich die Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Parkgebühren zweckgebunden für die Entwicklung des ÖPNV einzusetzen mag symbolisch erscheinen. Ich habe meinen Änderungsantrag gestellt weil das „adäquat“ im Grünen-Antrag mir nicht ausreicht.
Diese Mehreinnahmen sind ein Tropfen auf den heißen Stein, wir geben jetzt schon weitaus höhere Summen für den ÖPNV aus und benötigen weitaus mehr finanzielle Mittel um den ÖPNV zukunftssicher und attraktiv zu machen.
Allerdings, wie will die Stadt erklären, dass sie die Gebühren erhöht um MiV-Nutzer zum Umstieg auf den ÖPNV zu bringen – wenn sie das Geld nicht für diesen verwendet?
Im Absatz „Bezug zur Maßnahme B6 der Fortschreibung des Luftreinhalteplanes“ ist beschrieben, dass durch die Erhöhung der Parkgebühren ein Umstieg auf den ÖPNV forciert werden. Ein solcher ist in erster Linie durch eine Verbesserung der Attraktivität des ÖPNV zu erreichen. Eine Verwendung der Mehreinnahmen für diesen Zweck ist somit angebracht und erhöht auch die Akzeptanz für die Erhöhung.
Die Anträge für eine Verschiebung des Zeitpunktes lehne ich persönlich ab – Wenn nicht jetzt, wann dann? Wenn der Zeitpunkt herankommt wird sich wieder ein Grund finden ihn zu verschieben
Ich bitte um Zustimmung zu meinem Änderungsantrag.


Header-Bild by Pixaline from Pixabay

Es wird ein bitterer Sieg – egal für wen

Zur Einleitung sei gesagt,, es geht im Stadtrat nicht um Sieg der Niederlage wenn ein Stadtrat oder eine Fraktion einen Antrag stellt. Natürlich freut man sich, wenn mit diesem ein Nerv getroffen wird und er mit überwiegender Mehrheit angenommen wird. So auch unser Antrag zum „Abschleppen vekehrsbehindernd parkender Kraftfahrzeuge“. Die Kraftprobe mit dem Oberbürgermeister war nicht beabsichtigt, nun muss es leider ausgekämpft werden – es wird ein bitterer Sieg, egal wie es ausgeht.

Der Stadtrat Leipzig hat am 07.10.2020 erneut, mit überwiegender Mehrheit, dem Antrag VII-A-00898 in der Neufassung 02 „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“, nach Widerspruch des OBM (gemäß §52 Abs. 2 SächsGemO zu Satz 2), zugestimmt. Der Oberbürgermeister hat, durch den ihn vertretenden Bürgermeister Bonew, einen erneuten Widerspruch und somit die Weiterleitung an die Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung angekündigt. Der Widerspruch wurde inzwischen auch eingelegt.

Ich kann damit leben, meiner Meinung nach haben wir als Fraktion Freibeuter, mit der x-ten Wiederaufnahme des Themas – es wurden bereits in den letzten Jahren Anträge von verschiedenen Fraktionen eingereicht – alles richtig gemacht. Das zeigt das Abstimmungsverhalten der Fraktionen und auch die Zustimmung von Bürgerinnen, Bürgern und Akteuren der Zivilgesellschaft.

Auch wenn die Rechtsaufsichtsbehörde der Auffassung des OBM folgte – was nicht automatisch sicher ist – bliebe aus mehreren Gründen ein bitterer Nachgeschmack für den OBM.

Politisch gesehen wurde der Auffassung des OBM in Gänze nur von der gesamten AFD-Fraktion zugestimmt, was bei dem Thema nicht verwundert. Die überwiegende Mehrheit vertritt seine Meinung nicht.

Moralisch gesehen kann man in der Abwesenheit des OBM und des zuständigen Beigeordneten zum Zeitpunkt der Behandlung des Themas nur Desinteresse erkennen. Es ist unbestritten, dass beide langfristig vereinbarte wichtige Termine hatten. Als sich abzeichnete, dass die Diskussionen zu den vorher behandelten Anträgen länger dauern wäre es möglich gewesen die Behandlung des Themas vorzuziehen.

Ich möchte an dieser Stelle, als Neuling im Stadtrat, noch anmerken:

Jeder Antrag von StadträtInnen oder Fraktionen ist nach meiner Auffassung ein Gesprächsangebot an den OBM, die Verwaltung und andere Fraktionen zur Behandlung eines Themas. Das drückt sich auch im Verfahrensweg Antrag – Verwaltungsstandpunkt – Änderungsanträge und Neufassungen – Ausschussbefassung – Abstimmung aus. Wenn, wie im Falle dieses Antrages, eine Seite nicht darauf eingeht, dann bleibt nur das Auskämpfen der Positionen.

Eine richtige und offene Diskussion wäre besser gewesen. Aber vielleicht bin ich zu neu und zu naiv.

Bild von Garry Garsky auf Pixabay