Die Würde des Menschen – Housing first

Am gestrigen Tage, bei der Fortsetzung der Ratsversammlung vom 21.04.2021, stand im Stadtrat Leipzig die Vorlage VII-DS-01659 – „Modellprojekt „Eigene Wohnung“ zur Erprobung des Housing-First-Ansatzes in Leipzig“ zur Abstimmung.
Durch die Übernahme des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, VII-DS-01659-ÄA-01, durch die Verwaltung entzündete sich die Diskussion bereits im Voraus erneut.

Worum ging es?

Im Originaltext gab es eine Passage folgenden Inhaltes:

Das Projekt richtet sich an Personen, die: …
einer sozialen Betreuung zustimmen, welche einen wöchentlichen Hausbesuch in der Wohnung der Teilnehmenden anzielt,

Die Antragssteller wollten, dass dieser Punkt gestrichen wird und dafür folgende Formulierung aufgenommen wird:

Teilnehmer/-innen müssen nicht einer sozialen Betreuung zustimmen, sondern bekommen einen wöchentlichen Hausbesuch in der Wohnung angeboten.

Warum der Streit?

Die CDU war der Meinung, dass eine verpflichtende soziale Betreuung zum Gelingen des Projektes erforderlich ist. Nicht ganz so klar ausgedrückt wurde, dass wohnungslose Menschen nicht in der Lage sind selbständig den Rettungsanker (verzeiht mir die nautische Metapher) zu ergreifen und angebotene Hilfen anzunehmen.
Klartext: Wohnungslose Menschen sind unmündig und brauchen einen Vormund! Vielleicht ein bisschen stark formuliert, aber meiner Meinung nach trifft es den Kern. Auch in der Fraktion Freibeuter gab es zu dem Änderungsantrag durchaus keine einheitliche Meinung, das Modellprojekt selbst stand aber nie zur Disposition.

Wie ist meine Meinung dazu?

Nachfolgend könnt ihr meinen, zugegeben für mich etwas emotionalen, Redebeitrag lesen. Einige Vorbemerkungen.

So breitet der Souverän, nachdem er jeden Einzelnen der Reihe nach in seine gewaltigen Hände genommen und nach Belieben umgestaltet hat, seine Arme über die Gesellschaft als Ganzes; er bedeckt ihre Oberfläche mit einem Netz kleiner, verwickelter, enger und einheitlicher Regeln…; er bricht den Willen nicht, sondern er schwächt, beugt und leitet ihn; er zwingt selten zum Handeln, steht vielmehr ständig dem Handeln im Wege; er zerstört nicht, er hindert die Entstehung; er tyrannisiert nicht, er belästigt, bedrängt, entkräftet, schwächt, verdummt und bringt jede Nation schließlich dahin, daß sie nur noch eine Herde furchtsamer und geschäftiger Tiere ist, deren Hirte die Regierung.

Ich stimme Alexis de Tocqueville (1805-1859) nicht vollumfänglich zu, aber in diesem Zitat aus „Über die Demokratie in Amerika“ steckt auch für diesen Fall etwas an Wahrheit. Warum habe ich da etwas markiert?
Oft, ich denke hier besonders an die Hartz IV Regularien, wird den BürgerInnen die Entscheidungsfreiheit genommen, sie werden geradezu entmündigt und, wenn auch nicht explizit so ausgedrückt, unter Amtsvormundschaft gestellt. Die Durchsetzung von Regularien ist dem Erreichen von Ergebnissen übergeordnet. Der Staat entzieht diesen Menschen die Selbstbestimmung und gerade konservative Parteien und Politiker, die immer die Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Menschen plakativ vertreten, stimmen in den Chor der Verfechter einer solchen Politik ein.

Ich habe das, in Kurzform, versucht in meinem nachfolgenden Redebeitrag auszudrücken. Ich freue mich über das positive Votum für die Vorlage und besonders über die Zustimmung meiner Fraktion.

Redebeitrag

„Housing first“ ein Programm für wohnungslose Menschen ist für mich ein wichtiger Schritt in unserer Sozialpolitik.
Wer selbst noch nie vor der Gefahr stand in die Wohnungslosigkeit zu fallen, wer immer ein stabiles Lebensumfeld und Lebensumstände hatte, dem fällt es schwer die Gründe von Wohnungslosigkeit nachzuvollziehen. Falls jetzt jemand sagt, der Köhler quatscht nur, ich stand schon einmal am Rande dieser Situation.
Jobverlust, Trennung oder Scheidung, Abrutschen in den Alkoholismus oder Drogenkonsum sind nur einige Gründe. Zur Wahrheit gehört auch, dass sich wohnungslose Menschen oft um Hilfen bemüht haben, aber an der Bürokratie gescheitert sind – oder sich von den Akteuren der Ämter im Stich gelassen fühlen.
Das ist kein Vorwurf gegen unsere Ämter, die meisten MitarbeiterInnen machen einen guten Job, sind aber an Vorgaben gebunden.
So war für mich persönlich der, jetzt ersetzte Satz:
„Personen die: einer sozialen Betreuung zustimmen, welche einen wöchentlichen Hausbesuch in der Wohnung der Teilnehmenden anzielt,“
aus mehreren Gründen nur schwer tragbar.
1. impliziert er, die Unmündigkeit wohnungsloser Menschen, die sich mit ihrer Teilnahme an diesem Programm entschlossen haben diesem Zustand zu entkommen
2. der Satz beschreibt eine soziale Betreuung nur mit dem Ziel eines wöchentlichen Hausbesuchs. Das könnte man, was ich aber nicht mache, mit einer Anwesenheitskontrolle verwechseln.
Aus meinen beruflichen Erfahrungen, nicht mit wohnungslosen Menschen sondern bei der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und ehemaligen Drogenabhängigen, kann ich nur bestätigen, dass sich Menschen in einer Notlage – die sich entschlossen haben diese zu beenden – jedes Hilfsangebot annehmen.
Weil sie entschlossen sind! Das müsste gerade die Mitglieder der konservativen Parteien freuen.
Sehen wir die wohnungslosen Menschen als mündige MitbürgerInnen in einer Notsituation.
Ich persönlich stimme der Vorlage in der geänderten Form zu, empfehle diese Zustimmung auch meiner Fraktion und bitte Sie um ein positives Votum.

Bild von MargGe auf Pixabay (bearbeitet)

Stadtrat Leipzig – Forstwirtschaftsplan

Am 25. März, also in der zweiten März-Ratsversammlung, wurde über den Forstwirtschaftsplan 2021, Vorlage – VII-DS-02132 des Dezernats Umwelt, Klima, Ordnung und Sport, beraten und abgestimmt. Auf dem Tisch lagen drei Änderungsanträge, zuerst der Antrag der SPD-Fraktion, Vorlage – VII-DS-02132-ÄA-01, mit dem eine bessere Öffentlichkeitsarbeit des Amtes gefordert wurde. Als zweites der Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter, Vorlage – VII-DS-02132-ÄA-02, auf den ich später noch ausführlich zu sprechen komme. In diesem ging es vor allem um das Wort „insbesondere“. Der Änderungsantrag war sogar der LIZ eine Artikelüberschrift wert.

Den dritte Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen werde ich nun, gemeinsam mit der generellen Ratsversammlung, zuerst behandeln. Dies hat den Grund, dass die Vorlage – VII-DS-02132-ÄA-03 auf den ersten – übrigens auch auf den zweiten – Blick Forderungen enthielt, die sich gegen Maßnahmen richteten, die im Forstwirtschaftsplan nicht enthalten waren. Es folgte eine rege Diskussion, die ich am Folgetag auf Twitter so beschrieb:

„Geile Idee übrigens von Grünen und Linken. Die Grünen reichen einen Änderungsantrag ein, der Bedenken von Puristen der Umweltverbände aufnimmt, obwohl die Maßnahmen im Forstwirtschaftsplan gar nicht auftauchen. @MichaNeuhaus hält eine epische Wutrede gegen diesen Antrag. @Jkasek hält mit einer Breitseite dagegen. Der Theaterdonner führt dazu, dass Bürgermeister Rosenthal gezwungen wird mit einer Protokollnotiz zu erklären, was im Forstwirtschaftsplan wirklich steht. Alle sind glücklich, oder?“

Die Formulierungen sind hier natürlich stark auf das Twitter-übliche Niveau ausgerichtet, eine sehr gute Zusammenfassung der gesamten Diskussion liefert auch hier die LIZ im Artikel zur Ratsversammlung.

Die SPD brachte ihren Antrag ein, der bereits im Vorfeld von der Ratsmehrheit als sinnvoll und zielführend angesehen wurde. Danach brachte ich den Antrag der Freibeuter ein. Der Redetext steht am Ende dieses Artikels.

Bürgermeister Rosenthal hatte im Voraus auf die übliche Einbringung, die normalerweise auch mit der Stellungnahme zu den Änderungsanträgen verbunden ist, wahrscheinlich aus taktischen Gründen verzichtet. Als er dann Stellung bezog, sah dies wie folgt aus:

  • Der Antrag der SPD sei unnötig, das Amt mache eine gute Öffentlichkeitsarbeit.
  • Der Antrag der Freibeuter sei unverständlich, das „insbesondere“ wäre ja nicht so gemeint.
  • Der Antrag der Grünen sei sinnlos, er mache aber eine Protokollnotiz.

Auf Grund dieser Protokollnotiz zogen die Grünen ihren Änderungsantrag zurück, zur Abstimmung kamen die beiden anderen Anträge, die jeweils eine Mehrheit fanden. Am Schluss wurde der Forstwirtschaftsplan 2021 abgestimmt und bestätigt.

Zum Schluss noch mein Redebeitrag – ich konnte mir den Verweis auf die Auslegung eines Begriffs nicht verkneifen.

Wie immer gilt: Es ist die Vorlage zum Redebeitrag, Änderungen des Wortlautes beim Vortrag sind aufgetreten.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Meine Damen und Herren Beigeordnete,
Kollleginnen und Kollegen Stadträte,
Liebe Gäste am Livstream und Pressevertreter,
So wie man die Regenwälder, wie im Amazonasgebiet, als die grüne Lunge der Erde bezeichnet, so kann man mit Fug und Recht den Auwald als grüne Lunge von Leipzig titulieren.
Nach über 100 Jahren des Missbrauchs durch Trockenlegung, Umweltverschmutzung, großflächigen Einschlag und Anpflanzung von Pflanzen, die nicht in dieses Biotop passen – die Aufzählung ist unvollständig -, stehen wir vor der Aufgabe den Auwald wieder in einen Zustand der seinem Namen entspricht zu bringen.
Der puristische Ansatz „Lassen wir wieder Wasser in den Wald, dann wird das!“ hilft hier nicht weiter. Dieser gleicht dem sprichwörtlichen Helfer der einen Verhungernden maßlos füttert. Es droht die Gefahr, dass der Wald endgültig kippt.
In diesem Kontext sehen wir die forstwirtschaftlichen Maßnahmen wie Totholzkonzept, Stärkung von Biotopbäumen und ähnliches.
Sind die Maßnahmen in diesem Forstwirtschaftsplan dafür ausreichend geeignet?
Ich kann das nicht abschließend beantworten, habe aber zu vielen beteiligten Akteuren großes Vertrauen. Ja, auch zu unserem Forstwirtschaftsbetrieb, der sich dieser Aufgabe stellen muß und es auch macht.
Ohne die im Forstwirtschaftsplan beschriebenen Eingriffe kann mEn die Resilienz des Waldes nicht erhalten, bzw befördert, werden.
Wir sehen im vorliegenden Forstwirtschaftsplan keine Absicht zur oft unterstellten „massenhaften Baumfällung“ zu wirtschaftlichen Verwertungszwecken.
Selbstverständlich hat der Auwald, darüber hinaus, eine wichtige Bedeutung für die Erholung der LeipzigerInnen und Ihrer Gäste, die aber für uns der ökologischen Bedeutung nachsteht. Daraus resultiert auch unser Änderungsantrag.
Wenn bereits im Punkt 2. Grundsätze der Bewirtschaftung des Stadtwaldes Leipzig, eine Aufweichung der Ziele durch die Formulierung:
„Dabei muss die Bewirtschaftung so erfolgen, dass alle Waldfunktionen, insbesondere die Berücksichtigung der Erholungsfunktion des Leipziger Auenwaldes ausreichend gewahrt werden.“
dann ist das so zu verstehen, dass eben Umweltschutz- und Klimaaspekte möglicherweise hinter wirtschaftliche Interessen zurückgestellt werden sollen.
Falls sich jemand fragt, warum ich auf das Wort „insbesondere“ so heftig reagiere, ich erinnere an die Auslegung der Verwaltung des Wortes „bevorzugt“ in unserem Antrag zum Abschleppen von Falschparkern. Diese wurde als „ohne Ausnahme“ gelesen. Ich lese hier das „insbesondere“ als „bevorzugt“, der Kontext ergibt sich von selbst.
Dem Änderungsantrag von Bündnis90/Die Grünen und dem Änderungsantrag der SPD stimmen wir zu.

Tempo 30 -Modellversuch in Leipzig

Ich wollte zu den Ratsversammlungen im Stadtrat Leipzig, am 24. und 25. März 2021, eigentlich einen zusammenfassenden Artikel schreiben. Dieser wäre aber zu lang und unübersichtlich geworden, deshalb entschied ich mich, ihn nach Themen gegliedert aufzuspalten. Zuerst also das Thema „Tempo 30 in der Stadt“.

Die Ausgangslage

Auf dem Tisch lagen 2 Anträge und ein gemeinsamer Verwaltungsstandpunkt. Zuerst der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Vorlage – VII-A-02284Tempo 30 als Regelhöchstgeschwindigkeit in 3 Gebieten erproben – für mehr Sicherheit, weniger Lärm und bessere Luft!“, dann der Antrag der Fraktion Die Linke, Vorlage – VII-A-02304Tempo 30 im Stadtgebiet“, zu beiden gab es einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion Vorlage – VII-A-02304-ÄA-02 und einen gemeinsamen Verwaltungsstandpunkt Vorlage – VII-A-02304-VSP-01 des Dezernats Stadtentwicklung und Bau.
Kein Grund zur Verwirrung, man muss nicht die einzelnen Anträge lesen, es kommt ja auf den Beschluss an.

Der Beschluss

Abgestimmt wurde letztendlich der gemeinsame Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE in der 3. Neufassung Dieser nahm den Verwaltungsstandpunkt auf und wurde mit Mehrheit beschlossen. Was wurde da eigentlich beschlossen?

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit mehreren deutschen Städten und unter Einbezug des Deutschen Städtetags, die Rahmenbedingungen für einen Modellversuch zur testweisen Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts in einem abgegrenzten Stadtgebiet zu untersuchen, den Inhalt einer wissenschaftlichen Begleitung abzustimmen, sowie den Modellversuch anschließend mit diesen und/oder weiteren Städten durchzuführen. 
  2. Der Oberbürgermeister unterbreitet dem Stadtrat bis Ende des 4. Quartals 2021 einen Vorschlag, welches abgegrenzte Stadtgebiet in Leipzig für einen solchen Modellversuch sinnvoll nutzbar wäre.
  3. Der Oberbürgermeister setzt sich im Rahmen der Definition dieses Modellversuchs dafür ein, dass der Versuchsaufbau so gewählt wird, dass neben Betrachtungen des Verkehrsflusses eben auch Fragen der zu erwartenden Schadstoffemissionen und der Verkehrssicherheit eine besondere Berücksichtigung finden. Da eine Tempo-30-Regelung immer dann einen besonderen Einfluss auf den ÖPNV hat, wenn er sich den Straßenraum mit dem motorisierten Verkehr teilt, sollen für den Versuch in Leipzig auch die Leipziger Verkehrsbetriebe eingebunden werden.

Regelgeschwindigkeit – was bedeutet das?

Was bedeutet eine Regelgeschwindigkeit von 30 km/h eigentlich wirklich, die Frage ergibt sich sowohl aus den Diskussionsbeiträgen im Stadtrat, als auch aus der medialen Berichterstattung. Es sei mir gestattet nicht weiter darauf einzugehen.
Die Details der Einführung einer Regelgeschwindigkeit 30 möchte ich kurz, in vereinfachter Form, erläutern.

  1. Das ausgewählte Gebiet wird markiert, d.h. an den Gebietsgrenzen werden „Zone 30“ Schilder aufgestellt.
  2. Sämtliche Verkehrsschilder „Tempo 30“ werden entfernt.
  3. Die vorher, nach plausiblen Kriterien wie Straßenbreite, Ausbau der Kreuzungsbereiche, Ampelschaltungen usw, ausgewählten Hauptverbindungsstraßen werden mit „Tempo 50“ Schildern markiert.
  4. Der Test beginnt.

Ist das so einfach?

Die älteren Menschen unter uns erinnern sich an die Witze mit „Anfrage an Sender Eriwan“, bei denen die Antworten immer waren „Im Prinzip ja, aber…“. Ganz so einfach ist es nicht, das Prinzip stimmt aber. Wichtig sind hier 2 Dinge.

  1. Die Kriterien für Abweichungen von der Regelgeschwindigkeit
  2. Tempo 30 gilt überall, wo keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.

Punkt 2 (der auch Punkt 1 sein könnte) erklärt sich von selbst, mit „Tempo 50“ ist das heute schon genau so.

Kommen wir also zu Punkt 1. Was könnten Kriterien für die Abweichung von der Regelgeschwindigkeit sein?

Was ändert sich wirklich?

„Tempo 30“ als Regelgeschwindigkeit ist ein Paradigmenwechsel in der Bewertung des Verkehrsraumes. Es wird nicht mehr gefragt „Unter welchen Bedingungen können wir eine Straße oder ein Gebiet auf Tempo 30 herabsetzen?“. Die Frage ist:

„Wie muss eine Straße beschaffen sein, damit dort mit „Tempo 50“, oder auch schneller gefahren werden kann?“

Ich erinnere hier an die, am gleichen Tage behandelte, Petition, Vorlage – VII-P-01815, „Konzept für Nutzung Lützowstraße für Radfahrer / Bahn / PKW“. Genau dort stünde die Frage an, ob die Lützowstraße zwischen Gohliser Straße und Georg-Schumann-Straße für eine Geschwindigkeit von 50 km/h geeignet ist. Heute steht die Frage nach den rechtlichen Kriterien, nach denen eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet werden darf.
Am Rande nur:
Funfact: Dort kann, zumindest am Tag, nicht schneller als 30 km/h (wenn überhaupt) gefahren werden. Es sind aber 50 km/h erlaubt.

Risiken und Nebenwirkungen

In den Medien, Ausführungen von Wirtschaftsvertretern und auch in den Redebeiträgen von StadträtInnen von CDU und AfD war und ist die Rede von Schleichverkehr, Dauer-Stau, Behinderung des Wirtschaftsverkehrs usw. Meiner Meinung nach sind, mit einer vernünftigen Bewertung des Verkehrsraumes und der daraus resultierenden Freigabe von geeigneten Straßen für „Tempo 50“ oder sogar höher (Schnellstraßen), diese Gefahren in keiner Weise gegeben.

Natürlich werden auch heutige „Tempo 50“-Straßen auf 30 km/h herabgesetzt werden, allerdings eben die „nicht für höheres Tempo geeigneten“ Straßen. Also diejenigen(Ergo die), auf denen auch heute schon „Tempo 50“ bloß eine theoretische Geschwindigkeit ist.

Das Risiko für die Antragsteller besteht darin, dass die wissenschaftliche Begleitung des Versuchs keine oder nur geringe Ergebnisse bei den Intentionen „mehr Sicherheit, weniger Lärm und bessere Luft“ erbringt.

Fazit

Eine Bewertung des Verkehrsraumes unter dem oben genannten Kriterium:

„Wie muss eine Straße beschaffen sein, damit dort mit „Tempo 50“, oder auch schneller gefahren werden kann?“

sehe ich als dringend erforderlich an. Mit wissenschaftlicher Begleitung, gerade bei der Erstellung eines Kriterienkatalogs für Abweichungen von der Regelgeschwindigkeit werden sich mEn keine negativen, eher positive, Aspekte für den Verkehrsfluss ergeben.

Wichtig ist, das versteh sich von selbst, die Einbindung der LVB in das Konzept. Gerade für die Gestaltung des ÖPNV muss hier auch eine Neubewertung von Fahrzeiten, ergo eventuell eine Änderung der Fahrpläne, erfolgen.

Wichtig ist auch, die mit einer eventuellen Geschwindigkeitseinschränkung verbundene, Änderung von Ampelschaltungen im großen Maßstab um auf die Veränderungen zu reagieren.

Entscheidend ist aber, wie immer, der menschliche Faktor.

Wenn AutofahrerInnen aus Trotz, oder anderen Motiven heraus, die Neuregelungen nicht mittragen und geradezu sabotieren, indem sie zum Beispiel trotz störungsfrei flüssig laufendem Verkehr auf Nebenstraßen ausweichen um „zu zeigen, dass ich da 1 Minute spare“, dann gibt es vorprogrammierte Negativaspekte.

Es bleibt also zu hoffen, dass sich die Mehrheit der Beteiligten dem Versuch nicht verweigern.

Bild von Doris Metternich auf Pixabay