Die Fraktion Freibeuter hat gemeinsam mit der Fraktion Die Linke einen Antrag im Stadtrat Leipzig gestellt, mit dem die Umsetzung der geplanten „Handreichung des Freistaates Sachsen zum E-Learning gemäß § 38 b Sächsisches Schulgesetz“ präzise ausgestaltet werden soll. Das heißt, wir wollen den Verfahrensweg und eine Terminkette festlegen.
Warum halten wir das für nötig?
Einleitend sei gesagt, dass es nicht nur um das Thema „Schule in der Corona-Pandemie“ geht. Ich persönlich beschäftige mich bereits seit Jahren mit E-Learning, hybridem Unterricht und „digitaler Präsenz im Unterricht“.
Die „heilige Kuh“ des deutschen Bildungssystems ist der Präsenzunterricht, den ich auch nicht generell in Frage stellen möchte. Natürlich ist Schule mehr als Bildung, sie ist auch ein sozialer Ort, an dem Kinder miteinander agieren und das Leben in der Gesellschaft außerhalb des Elternhauses erlernen.
Allerdings ist die Schulbesuchspflicht, also der Zwang zur körperlichen Präsenz im Unterricht, nicht in allen Fällen das non plus ultra.
Kommen wir erst einmal zu den Begrifflichkeiten.
E-Learning – hier finden wir bei Wikipedia die zutreffende Beschreibung:
„Unter E-Learning versteht man die Unterstützung von Lehr-/Lernprozessen durch digitale Medien oder Werkzeuge.“
Ich möchte es auch dabei belassen, es geht einfach gesagt um den Einsatz von digitalen Werkzeugen im Unterricht, egal ob dieser in Präsenz oder zu Hause durchgeführt wird. In der heutigen Zeit sollte das E-Learning, zumindest in vielen Bereichen, eine Selbstverständlichkeit sein. Mir ist der zweite Teil, also der hybride Unterricht wichtiger.
Hybrider Unterricht – da muss man etwas länger suchen und wird dann unter „Hybrid“ fündig:
„In der Pädagogik bezeichnet Hybrid-Unterricht die Kombination von herkömmlichem Präsenz-Unterricht mit Formen des, meist digitalen, Distanz-Unterrichts.“
Das bedeutet, ein Teil (voraussichtlich die Mehrheit) der Schülerinnen und Schüler nimmt in körperlicher, ein Teil (eventuell auch eine Einzelperson) nimmt in digitaler Präsenz am Unterricht teil.
Wozu das Ganze?
Gehen wir einmal von dem klassischen Schulziel, also dem Erreichen eines Abschlusses, aus. Ich erinnere mich daran, dass wenn ich während meiner Schulzeit (1963-73) krank war, d.h. nicht am Unterricht teilnehmen konnte, mir ein Mitschüler seine Mitschriften und die Hausaufgaben nach Hause brachte, damit ich den Anschluss nicht verlor. Schließlich musste ich ja nach der Krankheit irgendwie im Stoff weiter mitkommen.
Eine Krankheit bei einem Kind bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass es dem Unterricht nicht folgen kann – es kann nur nicht in körperlicher Präsenz teilnehmen. Das wird oft mit der Arbeitsunfähigkeit bei Berufstätigen verglichen. Der Vergleich hinkt aber zumindest bei dem klassischen Berufsbild, bei dem die Berufstätigkeit nur am Arbeitsplatz ausgeübt werden kann.
Ich möchte hier selbstverständlich nicht ausschließen, dass es auch Krankheiten gibt bei denen das Kind dem Unterricht nicht folgen kann und eine „Beschulung“, egal in welcher Form, sogar die Genesung behindern kann. Das nur zur Klarstellung.
Das Prinzip des hybriden Unterrichts, egal aus welchen Gründen, ist ja auch nicht wirklich neu. Abgesehen vom Bildungsfernsehen gab es bereits vor 70 Jahren in z.B. Australien Fernunterricht per Kurzwellen-Funk. Dort wurde das Prinzip des „School on Air“ ständig weiter entwickelt und ist heute integraler Bestandteil der Bildungslandschaft.
Was wir wollen ist nun nicht in vollem Umfang damit vergleichbar. Wir wollen die Möglichkeit einer „digitalen Präsenz“ von Schülerinnen und Schülern im Unterricht – zumindest in Ausnahmefällen (Krankheit ist hier nur ein Beispiel) – auch außerhalb einer Pandemie.
Das Ziel des Antrages ist es die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Diese liegen in der Zuständigkeit der Kommune.