Stadtrat Leipzig 11.11.2020 – Corona-Leugner-Wanderzirkus

Selbstverständlich war die „Querdenken-Demonstration“ am 11. 11. das dominierende Thema zu Beginn derr Stadtratssitzung. Da ich momentan, durch die Corona-bedingte vom Gesundheitsamt angewiesene Absonderung von Sven Morlok, als Fraktionsvorsitzender bei der Ratsversammlung amtiere hielt ich die Redebeiträge zum Thema. Durch den eingangs beschlossenen Geschäftsordnungsantrag wurde die Redezeit für die Fraktionen von 5 auf 2 mal 3 Minuten geändert, wodurch ich meinen vorbereiteten Redebeitrag, am Pult stehend, modifizieren musste. Der zweite Redebeitrag war „aus dem Bauch heraus“, auf Grund der vorhergehenden Beiträge von CDU und AfD. Daraus resultieren die Stockungen während der Rede. Der nachfolgende Text ist analog dem vorgetragenen. Der Link beim Stream führt zur LIZ-Seite, dort findet ihr die Aufzeichnung.

Teil 1: ab 1:28:25 im Stream:

Zu Beginn möchte, nein muss, ich betonen, dass die Fraktion Freibeuter – also sowohl die FDP als auch die Piratenpartei – die Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht als essentielle Rechte in unserer Demokratie betrachten. Auch wenn es uns mitunter wünschenswert erscheint, so ist es doch richtig, dass die Hürden für ein Demonstrationsverbot extrem hoch angelegt sind.

Wir stehen zur Versammlungsfreiheit wie auch zur Meinungsfreiheit – die es allen BürgerInnen erlaubt die eigene Meinung frei zu äußern.

Oft gefällt uns diese Freiheit nicht, eine Demokratie muss damit leben und sich gegen Exzesse aller Seiten wehren können.

Kommen wir nun zum Samstag, dem 07. 11. 2020.

Die Verlegung der geplanten Demonstration der Querdenken-Bewegung auf das Gelände der neuen Messe, schränkte die Demonstrationsfreiheit, unserer Meinung nach, in keiner Weise unzumutbar ein, war aber dazu geeignet im Sinne der Sächsischen Corona-Schutzverordnung Gefahren für Leben und körperliche Unversehrtheit der Leipziger BürgerInnen zu verhindern.

Welche Gründe das Oberverwaltungsgericht Bautzen zu dem Beschluss führten diese doch auf dem Augustusplatz zu genehmigen ist hier nicht mein Thema. Es erheben sich natürlich Fragen zu den Angaben zum Demonstrationsort und besonders zum letzten Satz in der vorgestrigen Medienmitteilung der da lautet:

Damit (also mit einer unkontrollierten Situation in der Innenstadt T.K.) sei jedoch bei der von der Stadt Leipzig verfügten Verlegung der Versammlung zur Neuen Messe zu rechnen gewesen, da der Antragsteller bereits angekündigt habe, seine Versammlung dort nicht durchzuführen.

Das bedeutet für mich, das ist keine Ankündigung – das ist eine Androhung „Wir gehen sowieso nicht dorthin, wir gehen in die Innenstadt, ob ihr uns lasst oder nicht!“

Das ist aber mehr ein Fall für Juristen, davon haben wir ja genug.

Adressieren wir nun die Verantwortlichkeit für die Eskalation am 7.11..

Rene Hobusch hat das für die FDP so formuliert:

Polizei, die nicht in der Lage ist, Auflagen durchzusetzen. Die Angriffe auf Journalisten nicht unterbinden kann. Die einen verbotenen Marsch gewähren lassen muss, weil sie personell das Recht nicht durchsetzen kann. Das ist klassisches Führungsversagen bei der Polizei und im Innenministerium. Und zwar wiederholt. Dass dann Wasserwerfer abends in Connewitz zum Einsatz kamen, nicht aber am Nachmittag zur Verhinderung der Rechtsbrüche, ist die Krönung des Versagens im Amt“

Ich habe es für die Piratenpartei Sachsen ähnlich gesehen:

Es ist erschreckend, dass die schlecht vorbereitete Einsatzleitung erst nach Stunden die Versammlung, auf Grund der massenhaften Verstöße gegen die Auflagen als beendet erklärte.

Was darauf folgte und noch läuft – als ich das schrieb lief die Demo noch – ist nur mit katastrophal zu bezeichnen. Gegendemonstranten werden von der Polizei eingekesselt während die Polizeiabsperrung, dadurch geschwächt, von den Demonstranten überrannt wird und Hooligans, Nazis und andere Corona-Leugner über den Leipziger Innenstadtring ziehen. Journalisten und Gegendemonstranten wurden angegriffen, auch die Polizei selbst wurde attackiert. In einer Stadt in der bei linken Demos massive Polizeieinsätze mit schwerem Gerät die Regel sind, kann den BürgerInnen, die sich in der Pandemie vorbildlich verhielten, nur schwer erklärt werden warum der Corona-Leugner-Wanderzirkus gepaart mit Rechtsradikalen nicht ebenso im Zaum gehalten werden kann.

Natürlich darf man hier die Verantwortung nicht an „die Polizei“ adressieren, [hier erfolgte die erste Mahnung zur Redezeit] die Verantwortung liegt nicht bei „der Polizei“, sie liegt bei der Polizeiführung – sie liegt bei der Führung die diesen Einsatz zu verantworten hat.

Wenn ich hier lese: An erster Stelle habe die Absicherung der Versammlung gestanden, an zweiter Stelle die Verhinderung von Gewalt und an dritter Stelle der Infektionsschutz. Dann frage ich mich, gehört zur Absicherung der Versammlung auch die Durchsetzung der Auflagen? Warum trennt man hier die Auflagen der Versammlung vom Infektionsschutz, im konkreten Fall geht es hier um dasselbe.

Ich frage hier nicht erneut zu der Gefahrenprognose der Polizei vom 5.11. – diese Fragen wurden bereits gestellt.

[hier erfolgte die zweite Mahnung zur Redezeit]

Die Verantwortlichen haben, das tut nicht nur mir als Leipziger weh, zudem für verstörende Bilder gesorgt. Sie haben dafür gesorgt, dass am Abend des 7. November Menschen über den Leipziger Ring zogen und das Erbe der Montags-Demonstranten konterkarierten.

Teil 2 ab 1:53:35 im Stream:

Ich bin erschüttert, einmal über die Auslegung der Corona-Inzidenz durch den Kollegen (hier war der CDU-Sprecher gemeint) und zum anderen auch über das Statement von Herrn Kriegel (AfD) zu den 89ern, ich meine ich war auch dabei. Dort standen Frieden und Freiheit liebende Menschen, die sich selbstorganisiert verantwortungsvoll verhalten haben gegen eine Polizeipräsenz und die Präsenz unter anderem der „Kampfgruppen der Arbeiterklasse“, die beim ersten Anzeichen von Gewalt losgeschlagen hätte. Ich bitte darum hier weder die Ziele, noch die Art der Demonstration mit denen der 89er hier zu vermischen.

Was mich noch interessiert: Wie kommt eigentlich das erste Statement unseres Polizeipräsidenten in dem von einem „weitestgehend friedlichen Verlauf“ und von „circa 30 Straftaten am Rande der Demonstration – vorwiegend Sachbeschädigungen“ zu hören war. Wie kommt so etwas zustande? Auch die Äußerungen, ob nun vom Ministerpräsidenten oder vom Innenminister, die auch von einem „weitgehend erfolgreichen Polizeieinsatz“ sprechen und von einem „weitgehend friedlichen Verlauf“ – davon war für mich nichts zu sehen.

Keine Lkw’s im Leipziger Auenwald

So hätten wir, Andreas Geisler (SPD) und ich, den Änderungsantrag VI-DS-08098-ÄA-03 zum Ersatzneubau der Nahlebrücke in der Gustav-Esche-Straße auch nennen können. Das wäre politisch vielleicht wirksam gewesen, aber vom Gesetz her fraglich. Die Durchfahrt auf der Trasse, durch den Auenwald, für LKW hat aber eine verkehrstechnisch bedenkliche Komponente. Nachdem die LVZ heute behauptet wir hätten beantragt die Brücke auf 16 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zu begrenzen:

Am Ende entschied sich die Ratsversammlung am Mittwoch für die teuerste Bauvariante, für die Prüfung einer separaten Busspur und eine von den Stadträten Andreas Geisler (SPD) und Thomas Köhler (Piraten) vorgeschlagenen Begrenzung auf 16 Tonnen.

[LVZ-print vom 16.10.2020 – Nahle-Brücke im Leipziger Norden: Stadtrat bringt Neubau auf den Weg]

hier die Rede zum Casus Nahlebrücke, die ich am 14.10.2020 im Leipziger Stadtrat hielt.

Der Antrag wurde vom Stadtrat mit überwiegender Mehrheit (51/14/0) angenommen,

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Meine Damen und Herren Beigeordnete, Kolleginnen und Kollegen Stadträte, Liebe Zuschauer im Saal und am Livestream, Werte Pressevertreter

Es gäbe viele Gründe für eine Beschränkung des zulässigen Gesamtgewichts oder der zulässigen Gesamtlänge bei der Durchfahrt von Lkw auf der nachfolgend beschriebenen Strecke und auch mehrere Anträge bei denen wir diese beantragen könnten.

Die Trasse „Linkelstraße (Wahrener Rathaus) – Am Hirtenhaus – Rittergutsstraße – Gustav-Esche-Str. bis Am Ritterschlößchen (Leutzscher Bahnhof)“ gehört bekannterweise zum Mittlereren Ring West und ist somit ein zentraler Bestandteil der verstärkten Entlastung der erweiterten Innenstadt vom Durchgangsverkehr. Das wäre ein Totschlagargument für unseren Antrag.

Schauen wir uns die Trasse genauer an dann sehen wir, dass nach allen bekannten Baumaßnahmen – also Brücken Georg-Schwarz-Str., Nahlebrücke, später Brücke über die Neue Luppe und späterer Ausbau Georg-Schumann/Linkelstraße – ein Grundproblem für den Lkw-Verkehr – das Nadelöhr Linkel/Friedrich-Bossestraße – Am Hirtenhaus – Rittergutsstraße bis Gustav-Esche-Straße – nicht beseitigt wird. Einne Trassenführung über die Stahmelner Straße krankt an dem selben Problem.

Diese Strecke ist auf Grund der engen Kurven, besonders um den Opferberg herum, nur beschränkt für Lkw nutzbar.

Wird die Strecke nach allen Baumaßnahmen (die Beschränkung des zulässigen Gesamtgewichts gilt nur für die Brücken über die Nahle und die Neue Luppe) also freigegeben, dann ist, besonders bei Sperrungen der B186 zwischen Schkeuditz und Dölzig, eben im Sinne des Mittleren Rings West, ein erhöhtes Lkw-Aufkommens zu erwarten. Dieses würde im o.g. Bereich zu einer untragbaren Situation für Anwohner, die dort befindliche Schule, den ÖPNV und den ohnehin bereits starken Durchgangsverkehr führen.

Kollegen und Kolleginnen Stadträte,

wir beantragen die Prüfung einer Beschränkung des zulässigen Gesamtgewichts oder der zulässigen Gesamtlänge bei der Durchfahrt von Lkw auf dieser Trasse, auch nach Abschluss aller genannten Baumaßnahmen aus dem o.g. Grund.

Ein anderer Grund wäre es, dass die Aue keinen Lkw-Verkehr braucht. Das ist aber ein anderes Thema.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

LEX CORONA

Die Corona-Pandemie hat uns kalt erwischt. Deutschland und andere EU-Staaten, ja auch die EU als Institution, waren in keiner Weise vorbereitet auf eine, sich seit Anfang der 2000er ankündigende, Pandemie. Über das was war, lohnt es sich nicht zu schreiben – aber über die derzeitige Lage und die Zukunft schon.

Ein Gesetz muss her!

Beziehungsweise Gesetze in Deutschland müssen geändert werden! So hört man aus Regierungskreisen. Das stimmt – aber eben nicht sofort. Der Bundes-Gesundheitsminister will jetzt ad hoc das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ändern und den Föderalismus quasi „für den Pandemie-Fall“ aushebeln. Ich betrachte das kritisch, ach was: Ich lehne das ab! Natürlich kann das IfSG in der Form geändert werden, aber im demokratischen Prozess und vor allem: Nach der Krise! Ein jetzt schnell verabschiedetes Gesetz wird, zur Vermeidung von handwerklichen Fehlern, so umfassend sein, dass es in der Zukunft die Grundrechts-Einschränkungen für den Pandemie-Fall im täglichen Leben manifestiert.

Merke: Wenn sich 16 MinisterpräsidentInnen der Bundesländer nicht auf ein gemeinsames Vorgehen festlegen können, dann hilft ein schnell beschlossenes Gesetz auch nicht wirklich. Es wird uns aber in der Zukunft beschäftigen.

Im Krisenmodus

Die Regierung, egal auf welcher Ebene, befindet sich im Krisenmodus. Für meinen Teil schätze ich die Gefahr der Pandemie als genau so kritisch ein, wie die Regierung. Ich möchte weder mit der Bundeskanzlerin, dem Gesundheitsminister, dem Ministerpräsidenten von Sachsen noch dem Oberbürgermeister von Leipzig tauschen. Die Verantwortung der Akteure ist hoch. Das darf aber nicht dazu führen, dass übereilt und auf Druck der Medien und der Bevölkerung (die sich dann teilweise den Maßnahmen verweigert) Entscheidungen getroffen werden. Ein Beispiel dafür ist die Diskussion über Ausgangssperren oder Ausgangsbeschränkungen – nicht einmal über den Begriff herrscht Einigkeit.

Entscheidungen und Ergebnisse

Wie gesagt, ich möchte die Entscheidungen nicht treffen müssen – zumindest nicht allein. Betrachten wir aber die Situation in Leipzig:

  • Seit dem 16.03. 2020 sind Schulen und KiTas in Leipzig geschlossen.
  • Seit dem 18.03.2020 gilt die Allgemeinverfügung zur Schließung von Restaurants, Geschäften u.ä.
  • Seit dem 20.03.2020 gilt die Ausweitung der AllgVerf. zur Schließung z.B. von Friseuren

Die landesweiten Regelungen lasse ich jetzt mal außen vor.

Seit dem 20.03. wird nun über Ausgangssperren diskutiert, weil die Maßnahmen nicht greifen, bzw weil sich nicht alle daran halten.

Wir reden von einem Virus, welches eine Inkubationszeit von bis zu 14 Tagen hat. Das bedeutet, wer heute erkrankt hat sich unter Umständen bereits vor den angewiesenen Maßnahmen infiziert. Die Ergebnisse der Maßnahmen, in Bezug auf Neuinfektionen, sind also in der folgenden Woche zu erwarten. Das ist kein Grund jetzt einfach abzuwarten, aber Entscheidungen über weitere Maßnahmen sollten nicht aus politischen, sondern aus sachlichen Gründen getroffen werden.

Fazit:

Wir müssen unser Leben einschränken. Verzicht auf körperliche Kontakte (nicht soziale), Hygiene, Schließung von Läden und Einrichtungen und ähnliche Maßnahmen sind gerechtfertigt. Dazu müssen alle mit machen, sonst klappt das nicht.

Aus Aktionismus Gesetze erlassen oder ändern – das geht für mich nicht.

Mit diesen Gesetzen müssen wir nämlich in Zukunft leben, deshalb brauchen sie die demokratische Legitimation.

Bleibt gesund und haltet Abstand.

Bild von geralt auf Pixabay (bearbeitet)