Der ADAC-Sachsen und die Verkehrspolitik in Leipzig

Helmut Büschke, seines Zeichens Vorstandsmitglied des ADAC-Sachsen für Verkehr und Technik, hat den Leipziger StadträtInnen einen Brief zur „Verkehrspolitik des Stadtrates in Leipzig“ geschrieben.
Ich konnte mich nicht enthalten schnell darauf zu antworten, er hat im Brief viele Themen angesprochen, allerdings teils (vorsichtig gesagt) verdreht.
Also viel Spaß. Das Antwortschreiben ist naturgemäß ziemlich lang und geht nur auf die angesprochenen Themen ein.

Thomas Köhler
Stadtrat der Piratenpartei
Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat
Neues Rathaus
Zimmer 101
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig

Allgemeiner Deutscher Automobil-Club Sachsen e.V.
Helmut Büschke
Vorstandsmitglied für Verkehr und Technik
Striesener Straße 37
01307 Dresden

Leipzig, 28.05.2021

Verkehrspolitik des Stadtrates in Leipzig

Sehr geehrter Herr Büschke,

vielen Dank für Ihr Schreiben, auf das ich Ihnen gern antworte.

Zur Einleitung eine kurze Vorstellung. Ich bin 64 Jahre alt, gelernter Kfz-Schlosser und Ingenieur für Maschinenbau/Kraftfahrzeugtechnik. Von 1994 bis 2008 war ich als Mitarbeiter im Pannenhilfs-, Abschlepp- und Bergungsdienst erst für den AvD und dann 10 Jahre für den ADAC in Leipzig und Bremen tätig. Meine letzte Tätigkeit war Betriebsleiter eines Straßendienstpartners.

Diese Erklärung war vielleicht notwendig, um mir keine generelle Autofeindlichkeit unterstellen zu können.

Ziel meines Engagements in der Verkehrspolitik der Stadt Leipzig ist eine gleichberechtigte Teilnahme aller Verkehrsarten am Straßenverkehr und besonders eine Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Aus diesem Ziel heraus leite ich die Förderung des Radverkehrs, des Fußverkehrs und insbesondere des ÖPNV ab. Daraus resultiert mein Bestreben nach einer Änderung der bisherigen Verkehrspolitik, die eine Dominanz des motorisierten Individualverkehrs zementierte.

Eine Zahl nur, der Gesamtflächenverbrauch aller in Deutschland zugelassenen PKW (ohne Anhänger), lt. Statista 48,249 Mio im Jahr 2021, beträgt ohne die Einrechnung von Parkabständen rund 506,6 km². Das entspricht ungefähr 67% der Gesamtfläche der Freien und Hansestadt Hamburg. Es ist also ein sehr großer Parkplatz. Nehmen wir noch die PKW-Anhänger, LKW mit Anhängern oder Aufliegern und die Sonderfahrzeuge hinzu, dann bewegt sich wahrscheinlich täglich ein Saarland durch Deutschland – oder es steht dort herum.

Da sich der Verkehrsraum nicht, oder nur gering, baulich erweitern lässt, kann dieser eben nur neu aufgeteilt werden. Dies muss zu Gunsten der bisher benachteiligten Verkehrsarten geschehen.

Ein besseres Miteinander aller VerkehrsteilnehmerInnen muss auf Augenhöhe der einzelnen Verkehrsarten zustande kommen und ist hoffentlich unser gemeinsames Ziel.

Kommen wir zu den von Ihnen benannten Schwerpunktthemen:

Generelles Tempo 30

Ich möchte wirklich nicht belehrend klingen, aber es gibt keine Bestrebungen eine generelle Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einzuführen. Vielmehr geht es um einen Modellversuch mit einer Regelgeschwindigkeit.

Wer den Beschluss des Stadtrates liest und versteht weiß auch, dass eine Regelgeschwindigkeit von 30 km/h keine generelle Höchstgeschwindigkeit darstellt.

Es gilt momentan eine Regel-Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften von 50 km/h was bedeutet, es kann Ausnahmen geben. So die von Ihnen benannten Tempo-30-Zonen, aber auch Straßen oder Abschnitte mit Tempo 60 oder 70.

Was ändert sich also? Ich zitiere mich hier selbst, obwohl das schlechter Stil ist.

Tempo 30“ als Regelgeschwindigkeit ist ein Paradigmenwechsel in der Bewertung des Verkehrsraumes. Es wird nicht mehr gefragt „Unter welchen Bedingungen können wir eine Straße oder ein Gebiet auf Tempo 30 herabsetzen?“. Die Frage ist:
Wie muss eine Straße beschaffen sein, damit dort mit „Tempo 50“, oder auch schneller gefahren werden kann?“

Aus meiner Sicht sind also die von Ihnen gezogenen Schlussfolgerungen aus dem Beschluss des Stadtrates nicht zutreffend.

Einige Ausführungen dazu:

Die Aussage im Absatz 1 „Über 70% der Leipziger Straßen sind mit einer Tempo-30-Regelung versehen…“ ist irreführend, sie impliziert, dass auf über 70% der Straßen Tempo 30 gilt. Richtiger wäre es wohl zu sagen, dass es auf über 70% der Straßen, zumindest auf Abschnitten, Tempo-30-Regelungen gibt.

Weiter schreiben Sie: „Hauptverkehrsstraßen sind bautechnisch für ein Tempo von 50 km/h angelegt und Unfälle passieren dort meist an Kreuzungen oder Einmündungen, wo allein systembedingt geringere Geschwindigkeiten gefahren werden.“

Auch hier muss man die Betrachtung korrigieren. Die meisten Hauptverkehrsstraßen in Leipzig, mit wenigen Ausnahmen wie der Gerberstraße zwischen Wilhelm-Liebknecht-Platz und Innenstadtring, sind, wie die Georg-Schumann-Straße, ursprünglich für den Straßenbahnverkehr und geringe Kfz-Nutzung gebaut worden. Der Ausbau zur „einigermaßen-autogerechten-Straße“ erfolgte ab den späten 1960er Jahren und war von vornherein nicht ausreichend.

Besonders durch die kurz aufeinanderfolgenden rechtwinkligen Einmündungen, mit kurzen Krümmungen, und die relativ kurzen Abstände der Haltestellen von Bahn und Bus, ist in diesen Straßen eine Geschwindigkeit von 50 km/h eine eher theoretische Möglichkeit. Das gilt für Kfz und ÖPNV.

Die an den Kreuzungen und Einmündungen erhöhte Unfallhäufigkeit resultiert besonders aus fehlendem Mindestabstand der Fahrzeuge bei Bremsvorgängen. Ein Grund ist auch die Sichtbehinderung, durch im Kreuzungsbereich parkende Fahrzeuge, für die in den Kreuzungsbereich einfahrenden Kfz.

Kurz noch zum Abend-, Nacht- und Wochenendverkehr und zur Erhöhung der Reisezeiten. Sie haben das schon richtig formuliert, das gilt tatsächlich nur zu diesen Zeiten. Gerade im Berufsverkehr ist meist eine Durchschnittsgeschwindigkeit von weit unter 50 km/h möglich. Verlängern sich die Reisezeiten nun wirklich? Wenn der Verkehr mit 30 km/h flüssig läuft, dann scheint der Unterschied in der Fahrzeit innerhalb von Leipzig erheblich zu sein. Immerhin benötigt man für 10 km Strecke mit 50 km/h nur 12 Minuten, gegen über 20 Minuten mit 30 km/h.

Hier muss ich auf meine Einleitung „Was bedeutet Regelgeschwindigkeit“ hinweisen. Wenn Straßen die nach den Kriterien für 50, 60 oder 70 km/h geeignet sind aus der 30er Regelgeschwindigkeit herausgenommen werden, dann sieht das anders aus. Wenn überhaupt, dann werden Autofahrende auf die Straßen mit höherer Regelgeschwindigkeit ausweichen.

Mein Fazit hierzu ist:

Der Modellversuch ist richtig und die Ergebnisse werden für sich sprechen, ob nun für oder gegen die generelle Einführung. Wenn der Modellversuch positive Ergebnisse bringt, dann sind diese auch für die Kfz-Nutzer positiv und die Akzeptanz steigt.

Radfahren auf dem Ring

Natürlich kann man sich über die Notwendigkeit der Nutzung des Innenstadtrings durch den Radverkehr streiten. Übrigens, sie verwenden für diesen den Ausdruck „Promenadenring“, den ich bevorzuge. Der Ring als Promenade – das wäre schön. Aber Spaß beiseite.

Meine Antwort ist hier: „Ja, die Nutzung des Promenadenringes durch den Radverkehr ist notwendig.“

Das hat mehrere Gründe.

  1. Die Leipziger Innenstadt soll nicht für den Durchgangsverkehr durch die ständig steigende Anzahl von Radfahrenden genutzt werden. Eine wirklich erlebenswerte Innenstadt lebt vom Fußverkehr.
  2. Bis auf wenige Ausnahmen sind die Alternativstrecken für Radfahrende, außerhalb des Promenadenringes, relativ enge Straßen, die auch vom Kfz-Verkehr genutzt werden und meist zugeparkt sind. Hier besteht, auch durch Dooring, eine hohe Unfallgefahr.
  3. Radfahren ist heute kein Hobby oder Sport, es ist eine gleichwertige Verkehrsart und muss auch so behandelt werden.

In einem gebe ich Ihnen natürlich Recht. Fahrbahnmarkierungen stellen keinen Schutz für Radfahrende dar. Die Alternative wäre dann natürlich der Rückbau einer Fahrbahn und Ausbau von separaten Radwegen mit Bord.

Ich bin jederzeit für einen weiteren Gedankenaustausch, auch in Gesprächsrunden oder Foren, bereit.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Köhler

Vor langer Zeit…

Header-Bild von Ulrike Leone auf Pixabay

Die Würde des Menschen – Housing first

Am gestrigen Tage, bei der Fortsetzung der Ratsversammlung vom 21.04.2021, stand im Stadtrat Leipzig die Vorlage VII-DS-01659 – „Modellprojekt „Eigene Wohnung“ zur Erprobung des Housing-First-Ansatzes in Leipzig“ zur Abstimmung.
Durch die Übernahme des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, VII-DS-01659-ÄA-01, durch die Verwaltung entzündete sich die Diskussion bereits im Voraus erneut.

Worum ging es?

Im Originaltext gab es eine Passage folgenden Inhaltes:

Das Projekt richtet sich an Personen, die: …
einer sozialen Betreuung zustimmen, welche einen wöchentlichen Hausbesuch in der Wohnung der Teilnehmenden anzielt,

Die Antragssteller wollten, dass dieser Punkt gestrichen wird und dafür folgende Formulierung aufgenommen wird:

Teilnehmer/-innen müssen nicht einer sozialen Betreuung zustimmen, sondern bekommen einen wöchentlichen Hausbesuch in der Wohnung angeboten.

Warum der Streit?

Die CDU war der Meinung, dass eine verpflichtende soziale Betreuung zum Gelingen des Projektes erforderlich ist. Nicht ganz so klar ausgedrückt wurde, dass wohnungslose Menschen nicht in der Lage sind selbständig den Rettungsanker (verzeiht mir die nautische Metapher) zu ergreifen und angebotene Hilfen anzunehmen.
Klartext: Wohnungslose Menschen sind unmündig und brauchen einen Vormund! Vielleicht ein bisschen stark formuliert, aber meiner Meinung nach trifft es den Kern. Auch in der Fraktion Freibeuter gab es zu dem Änderungsantrag durchaus keine einheitliche Meinung, das Modellprojekt selbst stand aber nie zur Disposition.

Wie ist meine Meinung dazu?

Nachfolgend könnt ihr meinen, zugegeben für mich etwas emotionalen, Redebeitrag lesen. Einige Vorbemerkungen.

So breitet der Souverän, nachdem er jeden Einzelnen der Reihe nach in seine gewaltigen Hände genommen und nach Belieben umgestaltet hat, seine Arme über die Gesellschaft als Ganzes; er bedeckt ihre Oberfläche mit einem Netz kleiner, verwickelter, enger und einheitlicher Regeln…; er bricht den Willen nicht, sondern er schwächt, beugt und leitet ihn; er zwingt selten zum Handeln, steht vielmehr ständig dem Handeln im Wege; er zerstört nicht, er hindert die Entstehung; er tyrannisiert nicht, er belästigt, bedrängt, entkräftet, schwächt, verdummt und bringt jede Nation schließlich dahin, daß sie nur noch eine Herde furchtsamer und geschäftiger Tiere ist, deren Hirte die Regierung.

Ich stimme Alexis de Tocqueville (1805-1859) nicht vollumfänglich zu, aber in diesem Zitat aus „Über die Demokratie in Amerika“ steckt auch für diesen Fall etwas an Wahrheit. Warum habe ich da etwas markiert?
Oft, ich denke hier besonders an die Hartz IV Regularien, wird den BürgerInnen die Entscheidungsfreiheit genommen, sie werden geradezu entmündigt und, wenn auch nicht explizit so ausgedrückt, unter Amtsvormundschaft gestellt. Die Durchsetzung von Regularien ist dem Erreichen von Ergebnissen übergeordnet. Der Staat entzieht diesen Menschen die Selbstbestimmung und gerade konservative Parteien und Politiker, die immer die Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Menschen plakativ vertreten, stimmen in den Chor der Verfechter einer solchen Politik ein.

Ich habe das, in Kurzform, versucht in meinem nachfolgenden Redebeitrag auszudrücken. Ich freue mich über das positive Votum für die Vorlage und besonders über die Zustimmung meiner Fraktion.

Redebeitrag

„Housing first“ ein Programm für wohnungslose Menschen ist für mich ein wichtiger Schritt in unserer Sozialpolitik.
Wer selbst noch nie vor der Gefahr stand in die Wohnungslosigkeit zu fallen, wer immer ein stabiles Lebensumfeld und Lebensumstände hatte, dem fällt es schwer die Gründe von Wohnungslosigkeit nachzuvollziehen. Falls jetzt jemand sagt, der Köhler quatscht nur, ich stand schon einmal am Rande dieser Situation.
Jobverlust, Trennung oder Scheidung, Abrutschen in den Alkoholismus oder Drogenkonsum sind nur einige Gründe. Zur Wahrheit gehört auch, dass sich wohnungslose Menschen oft um Hilfen bemüht haben, aber an der Bürokratie gescheitert sind – oder sich von den Akteuren der Ämter im Stich gelassen fühlen.
Das ist kein Vorwurf gegen unsere Ämter, die meisten MitarbeiterInnen machen einen guten Job, sind aber an Vorgaben gebunden.
So war für mich persönlich der, jetzt ersetzte Satz:
„Personen die: einer sozialen Betreuung zustimmen, welche einen wöchentlichen Hausbesuch in der Wohnung der Teilnehmenden anzielt,“
aus mehreren Gründen nur schwer tragbar.
1. impliziert er, die Unmündigkeit wohnungsloser Menschen, die sich mit ihrer Teilnahme an diesem Programm entschlossen haben diesem Zustand zu entkommen
2. der Satz beschreibt eine soziale Betreuung nur mit dem Ziel eines wöchentlichen Hausbesuchs. Das könnte man, was ich aber nicht mache, mit einer Anwesenheitskontrolle verwechseln.
Aus meinen beruflichen Erfahrungen, nicht mit wohnungslosen Menschen sondern bei der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und ehemaligen Drogenabhängigen, kann ich nur bestätigen, dass sich Menschen in einer Notlage – die sich entschlossen haben diese zu beenden – jedes Hilfsangebot annehmen.
Weil sie entschlossen sind! Das müsste gerade die Mitglieder der konservativen Parteien freuen.
Sehen wir die wohnungslosen Menschen als mündige MitbürgerInnen in einer Notsituation.
Ich persönlich stimme der Vorlage in der geänderten Form zu, empfehle diese Zustimmung auch meiner Fraktion und bitte Sie um ein positives Votum.

Bild von MargGe auf Pixabay (bearbeitet)

Germany – Wenn der Staat digitalisiert

Ich werde im folgenden Text bewusst nicht auf technische Details eingehen, weil das manche Leser*innen verunsichern würde. Es geht um die vollmundige Ankündigung der Parteien der GroKo die Digitalisierung in Deutschland beschleunigen zu wollen.

Schauen wir uns in der nächsten Zeit die Projekte, eins nach dem anderen, an.

Sollte jemand auf Spuren von Ironie oder Zuspitzungen im Text stoßen, diese sind bewusst gesetzt.

1. CDU – Der digitale Personalausweis

Der digitale Perso scheint schon mal eine gute Idee zu sein wenn man bedenkt, dass Menschen der Generationen x und z eher den Perso als das Smartphone zu Hause liegen lassen.

Gerade für diese Generation sollte allerdings das „Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PauswG)“, besonders §4 „Eigentum am Ausweis; Ausweishersteller; Vergabestelle für Berechtigungszertifikate“ und hier der Abs. 2 wichtig sein. Der lautet:

(2) Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

Ätsch, euer Smartphone gehört dem Staat.

Das Smartphone nicht mehr mitnehmen zählt auch nicht, denn wie es im Abs. 1 bestimmt wird, habt ihr den analogen Perso ja nicht mehr. Da steht schließlich:

(1) Niemand darf mehr als einen auf seine Person ausgestellten gültigen Ausweis der Bundesrepublik Deutschland besitzen.

Der digitale Personalausweis ist dann wohl das Origial und wie auch jetzt kann sich niemand mit einer Kopie ausweisen. Ich will nicht auf technische Bedenken eingehen, wie Duplizierbarkeit von digitalen Inhalten oder ähnlichem. Das könnte zu Verwirrung führen. Es seht eben im Gesetz, dass es nur ein Exemplar gibt und geben darf (s.o.).

Gesetze können natürlich geändert werden, das oben stehende sollte das Problem illustrieren. Nachfolgend gehe ich ein wenig auf die Handhabung des digitalen Perso ein.

Der Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland beinhaltet, neben den ersichtlichen Daten wie Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift usw, ein biometrisches Passbild (braucht man für automatische Gesichtserkennung) und ab 01.08.2021 einen elektronisch gespeicherten Fingerabdruck. Voraussichtlich wird, nach dem kürzlichen Bundesratsbeschluss, auch die Bürgernummer (ehem. Steuer ID) demnächst Bestandteil des Personalausweises. Gehen wir also in die Praxis:

„Guten Tag, Personenkontrolle. Ihren Personalausweis bitte.“

So könnte Sie ein/e Polizist*in ansprechen. Sie geben also Ihr Smartphone hin, natürlich entsperrt und mit geöffneter Perso-App.

Entsperrt, da war doch was? In dem Moment hat der Beamte oder die Beamtin Zugriff auf alle auf dem Smartphone gespeicherten Daten, wie Fotos, Videos, Chats usw – also auf alles wofür heute ein richterlicher Beschluss notwendig ist.

Hier erscheint mir auch wichtig zu sein, dass der Zwang zur Identifizierung mit dem Zwang zur Entsperrung des Smartphones einhergehen wird. Der Traum der Sicherheitsbehörden, aber der Albtraum für mich.

Lassen wir das aber außer acht, wir vertrauen ja der Polizei (Der musste jetzt raus).

Wie weise ich nach, dass es wirklich mein Smartphone und nicht das meines, mir ähnlich sehenden, Bruders ist? Irgendeinen Sinn für die eindeutige Identifizierung muss der digitale Perso ja haben. Also wird sich die Perso-App (im besten Falle) nur mit Fingerabdruck-Scan öffnen lassen, oder (im schlechtesten Fall) benötige ich zwingend die Fingerprint-Entsperrung für das Smartphone.

In beiden Fällen gehört mein Fingerabdruck dann nicht nur dem Staat, sondern auch Google, Apple oder Microsoft und dem Gerätehersteller. Das lasse ich jetzt mal so stehen.

Ein Hinweis noch, mit dem digitalen Perso wird dann natürlich beim Massen-Tracking von Handys, z.B. bei Demos, nicht mehr nur eine Mobilfunknummer, die dann nachverfolgt und zugeordnet werden muss, erfasst .

Es wird künftig eine konkrete Person mit allen Daten – bis hin zur Steuererklärung erfasst.

Natürlich wird der Staat alle Anstrengungen unternehmen den digitalen Perso sicher zu machen – er wird ihn sozusagen „digital panzern“ werden. Dazu der treffende Spruch aus meiner Armeezeit:

„Den Wettlauf zwischen Panzer und Geschoss, gewinnt am Ende immer das Geschoss.“

Demnächst: Digitaler Impfpass