Falschparker abschleppen – eine Posse im Stadtrat Leipzig

Ich kann es nicht mehr anders benennen, unser Bestreben Falschparker konsequent abschleppen zu lassen ist zur Posse geworden. So zu sehen am 21.01.2021 in der digitalen Ratsversammlung.

Der Posse erster Akt

21. Januar 2021 in der Ratsversammlung
Die Anfrage VII-F-02288 der Fraktion Freibeuter: „Gutachten zum Abschleppen von Falschparkern“ wird aufgerufen.


Zum Hintergrund:
Am 16. September 2020 trug Bürgermeister Rosenthal in der Diskussion zum Antrag „Abschleppen von verkehrsbehindernd parkenden Kraftfahrzeugen“ (VII-A-00898) vor:

Sie wissen, dass wir ein Gutachten beauftragt haben, wo wir das genau analysiert haben. Wir haben einen Rechtsexperten, Professor Müller, gebeten, einmal mitzuteilen, was wir rechtlich denn dürfen. Das Gutachten ist fertig.“

Wir fragen also an, ob das Gutachten veröffentlicht wird und wenn nicht warum.
Die sinngemäße Antwort von BM Rosenthal:
„Das Gutachten war nie für die Veröffentlichung gedacht, es handelt sich um internes Schulungsmaterial.“

Nachfrage von Thomas Köhler (Piratenpartei/Freibeuter):
„Können Sie uns sagen, ob das Gutachten den Rechtsstandpunkt der Verwaltung, der im VSP dargelegt wurde, stützt?“
Die Antwort war schon Comedy und lässt sich im Stream nachhören. Sinngemäß lautete sie, dass die Verwaltung und der Stadtrat beim Thema Abschleppen von Falschparkern nicht weit auseinander liegen. Fakt ist aber, dass der Stadtrat gefordert hat Falschparker bevorzugt abzuschleppen und alle Begründungen der Verwaltung immer waren, das geht nicht – wir müssen jeden Einzelfall prüfen und das „mildeste Mittel wählen“.

Besser wurde es noch bei der Nachfrage von Sven Morlok (FDP/Freibeuter). Auf die Frage ob es rechtliche Bedenken gegen eine Veröffentlichung des Gutachtens gäbe lautete die Antwort „Nein.“ Auf die weitere Nachfrage, ob also nach einem diesbezüglichen Stadtratsbeschluss das Gutachten veröffentlicht würde, war die Antwort „Dann prüfen wir das“.

Zusammengefasst: Das Gutachten ist kein Gutachten sondern internes Schulungsmaterial und obwohl es keine rechtlichen Bedenken gibt muss, auch nach einem Stadtratsbeschluss, geprüft werden ob es veröffentlicht wird. Ich spare mir Kommentare.

Funfact:

Der beauftragte Gutachter Prof. Dr. Dieter Müller ist ständiger Gast des Vorstandes des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Der DVR veröffentlichte am 16.09.2020 ein Positionspapier in dem es heißt:

4. Kreuzungsbereiche freihalten, Sichtbeziehungen verbessern.
Damit sich Fußverkehr und Kfz-Führende an Kreuzungen besser sehen und in kritischen Situationen entsprechend handeln können, müssen Kreuzungsbereiche konsequent von parkenden Fahrzeugen freigehalten werden. Dazu sind Kommunen gefordert, falschparkende Kfz konsequent abzuschleppen, Poller und Fahrradbügel aufzustellen sowie bauliche Maßnahmen wie vorgezogene Fahrbahnränder zu nutzen.

Der Posse zweiter Akt

Die Vorlage VII-A-00898-NF-02-DS-02 des Oberbürgermeisters: Widerspruch gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen zum Ratsbeschluss „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“ wird aufgerufen.

Hier mein Redebeitrag, das ist die Vorlage – kleinere Abweichungen beim Vortrag sind möglich.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Meine Damen und Herren Beigeordnete,
Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Zuschauer im Livestream.

Das Gutachten zur Rechtmäßigkeit des Stadtratsbeschlusses zum „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“ des RA Dr. Brüggen empfiehlt die Rücknahme des Beschlusses wegen Rechtswidrigkeit.
Zuerst sei mir eine Frage an den OBM gestattet. Nach der letzten Ratsversammlung 2020 wurde, nach meiner Kenntnis, im Verwaltungsausschuss festgelegt, dass 3 Rechtsanwaltskanzleien – darunter eine von der Fraktion Freibeuter vorgeschlagene – betreffs der Erstellung eines Gutachtens angefragt werden sollten. Nach Abgabe der Angebote würde dann festgelegt, welche mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt wird. Heute kontaktierte uns eine, also die von uns vorgeschlagene, Kanzlei und wunderte sich, dass lt. Meldung in der Bild, das Gutachten bereits vorliegt und die Kanzlei nicht angefragt wurde.
Können Sie uns dazu etwas sagen?

Antwort des OBM (sinngemäß): „Wir haben die Wertgrenze als unkritisch für eine Direktvergabe angesehen, auf Grund der Zeitknappheit haben wir uns entschieden eine Kanzlei, die nah am Thema ist zu beauftragen. Es tut mir leid, dass wir vergessen haben die Gremien zu informieren.“

Weiter im Redetext:

Wir, die Antragsteller können uns der Argumentation des Gutachters nicht verschließen.
Ich muss aber hier auf einige, für die künftige Stadtratsarbeit für mich eminent wichtige, Punkte im Gutachten hinweisen.
An erster Stelle steht die, hier metaphorisch beschriebene Feststellung, dass „Dein Wille geschehe“ weiter nur Bestandteil des christlichen Vaterunsers ist und keine generelle Ableitung aus dem §53 der SächsGemO. Das Gutachten beschreibt, u.a. im Abs. 40, dezidiert die Festlegungskompetenzen der Ratsversammlung und des Oberbürgermeisters. Das bedeutet für meine zukünftige Ratsarbeit, dass der bloße Verweis auf den Paragraphen kein Totschlagsargument darstellt.
Zum zweiten stellt das Gutachten fest, dass die Verwaltung, der OBM und die Landesverwaltung eine fehlerhafte Begründung für die Ablehnung des Beschlusses getroffen haben. Der Gutachter kommt zwar auch zum Ergebnis einer Rechtswidrigkeit, aber mit einer völlig anderen Begründung. Das kommentiere ich hier nicht weiter. Ich verweise aber darauf, dass wir nach wie vor die im VSP vertretene Rechtsauffassung der Verwaltung für fehlerhaft halten.
Der Begründung für die Rechtswidrigkeit, die der Gutachter darlegt, ist eine andere als die des OBM und der Landesverwaltung und in sich als schlüssig anzusehen.
Wir werden uns also der Rücknahme des Beschlusses nicht verweigern.
Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass ich persönlich der Vorlage nicht zustimmen, sondern mich enthalten werde.
Allerdings werden wir den Antrag unter Beachtung der kritisierten Punkte erneut einbringen und somit eine Beschlusslage herbeiführen die rechtskonform gemäß dem Gutachten ist und der sich somit auch der OBM nicht verschließen kann.

Wir würden uns natürlich auch mit einer klaren Zusage des OBM begnügen in der er erklärt, dass die im Gutachten zum Abschleppen des Prof. Dieter Müller beschriebenen Maßnahmen im Verwaltungshandeln umgesetzt werden. Dazu ist eine eindeutige Willenserklärung des OBM und eine noch detailliert festzulegende Berichterstattung erforderlich.

Auf die Antwort des OBM, dass meine Aussagen nicht ganz korrekt sind, da das Gutachten nur den Bescheid der Landesdirektion kommentiert und nicht seinen Widerspruch kann ich hier nicht weiter eingehen, da sowohl der Widerspruch gegen den Stadtratsbeschluss, als auch das ausführliche Gutachten nicht öffentlich zugänglich sind. Das verlinkte Gutachten ist eine Zusammenfassung.

Ich bleibe allerdings bei meiner Ausführung dazu.

Was noch folgte war ein Änderungsantrag zur Vorlage, der von Sven Morlok gestellt wurde. Als zusätzlicher Punkt wurde aufgenommen, dass das Gutachten des Prof. Müller veröffentlicht wird.

Der Vorlage wurde mehrheitlich zugestimmt.

Fazit:

  1. Der Stadtratsbeschluss zum „Abschleppen verkehrsbehindernd geparkter Kraftfahrzeuge“ musste aufgehoben werden.
  2. Das so genannte Gutachten des Prof. Dr. Dieter Müller, bzw. das Schulungsmaterial, wird öffentlich zugänglich gemacht.
  3. Wir werden einen neuen Antrag zum Thema ausarbeiten, in diesem werden wir die rechtliche Schwachstelle des alten Antrages vermeiden.
  4. Die Verwaltung scheint weiterhin unwillig zu sein endlich etwas zu unternehmen und sich mit dem Stadtrat gemeinsam dieses Themas anzunehmen.

Wir bleiben dran, versprochen.

Bild von Paul Brennan auf Pixabay

Das Jahr der Piraten

Liebe Freunde der Piratenpartei,

damit die Piraten Sachsen an der Bundestagswahl 2021 teilnehmen und erstmals in den Bundestag einziehen können, brauchen wir eure Unterstützung.

Wir haben am 03.10.2020 auf dem Landesparteitag in Dresden eine Aufstellungsversammlung durchgeführt und die Kandidaten für die Landesliste gewählt.

ListenplatzBewerberAufgestellt amKontakt
1Anne Herpertz03.10.2020@stillnotlovin
2Steve König03.10.2020@DangerousDetlef
3Stephanie Henkel03.10.2020@S_HenkelDD
4Manuel Wolf03.10.2020@ManuelWolfDD
5Thomas Köhler03.10.2020@Tom_coal
6Jan Kossick03.10.2020@jankosyk
7Daniel Quitt03.10.2020@dlq_dd
8Dr. Martin Schulte-Wissermann03.10.2020@mswdresden
9Werner Willeke03.10.2020@ostpirat
10Tilman Haupt03.10.2020@ArchivariusL

Damit wir mit dieser Liste an der Bundestagswahl teilnehmen können benötigen wir 2000 Unterstützer-Unterschriften die mit einem Formular eingereicht werden müssen.

Normalerweise würden wir jetzt mit der Unterschriftensammlung auf der Straße beginnen, leider macht uns da aber Corona mit den Kontaktbeschränkungen einen Strich durch die Rechnung. Sobald es wieder möglich ist, seht ihr uns wieder auf den Straßen, versprochen.

Bis dahin bleibt uns nur übrig euch zu bitten das verlinkte Formular auszudrucken, auszufüllen und per Post an uns zu schicken. Einzige Bedingungen sind: ihr seid in Sachsen wohnhaft (mit Erstwohnsitz), wahlberechtigt und habt noch keine Unterstützerunterschrift für eine andere Partei geleistet. Alle weiteren Angaben findet ihr auf dem Formblatt.

Wenn ihr uns auf dem Wahlzettel sehen wollt, dann freuen wir uns über eure Unterstützung.

Die Direktkandidaten für Dresden und Leipzig werden aufgestellt, sobald die Aufstellungsversammlungen wieder durchgeführt werden können.

Vielen Dank für eure Unterstützung

Thomas Köhler
Stadtrat für die Piratenpartei in Leipzig

P.S. Nicht nur die Piraten Sachsen brauchen Hilfe. Wenn ihr in einem anderen Bundesland wohnt findet ihr den zuständigen Landesverband hier.

Überwachung und Du

Ja genau Du, der Du nichts zu verbergen hast. Auch Dich betrifft die geplante Überwachung, also die Möglichkeit einer anlasslosen Totalüberwachung, mit Staatstrojaner, Verschlüsselungsverbot, Fingerabdruck im Perso und vielen anderen Maßnahmen.
Ich gehe jetzt nicht auf die Maßnahmen der Regierung ein, ich will Dir nur erläutern warum es Dich betrifft.

Vorab ein Statement von mir:

Anlasslose Totalüberwachung ist ein Instrument einer Diktatur, nicht einer Demokratie!

Was ist anlasslose Totalüberwachung?

Diese ist in erster Linie kein Instrument – sie ist ein Zustand. Du bist Dir dessen bewusst, dass:

  • die Sicherheitsorgane des Staates Deine Kommunikation mitlesen oder mithören können,
  • diese auch Deine Bewegungen und Deine Kontakte nachverfolgen können,
  • durch die Verbindung Deiner Daten mit Deinem, in einer Datenbank gespeicherten, Fingerabdruck auch Deine physische Anwesenheit nachträglich feststellbar ist,
  • durch die Datenbank mit Deinem biometrischen Passbild, Du auch mit automatischer Gesichtserkennung auffindbar bist,
  • die Sicherheitsorgane des Staates Deine, mit dem Internet verbundenen, Endgeräte hacken können und dort Dateien lesen, ja sogar verändern, können und
  • dass viele dieser Maßnahmen nur mit so genannten Hintertüren in Softwareprodukten, egal ob dem Betriebssystem Deiner Endgeräte oder anderer Software, möglich sind?

Du musst ja keine Angst haben

Schließlich bist Du ein/e gesetzestreue BürgerIn. Diese Maßnahmen werden von den Sicherheitsorganen des Staates ja nur gegen Gesetzesbrecher eingesetzt. Also verschafft es Dir sogar ein Gefühl von Sicherheit. Die Bösen werden es schwer haben in Zukunft.

Was macht die anlasslose Totalüberwachung mir dir?

Natürlich hast Du, aus oben genanntem Grund, keine Angst vor Überwachung aber Du weißt es gibt sie. Du weißt das bei jedem Klick ob nun auf eine Pornoseite, einen Link der zu einer Seite von Verschwörungstheoretikern oder nicht so ganz staatskonformen Organisationen führt und auch bei jedem Like auf Facebook. Irgendwann fängst Du an darüber nachzudenken was das für einen Eindruck machen könnte. Dann vermeidest Du solche Aktionen. Du willst ja nicht, dass es Dir so geht wie dem fiktiven jungen CDU-Mitglied. Wenn es soweit ist:

Glückwunsch, Du bist Staatskonform. Das Ziel ist erreicht.

Das glaubst Du nicht? Meinst Du etwa, die Menschen in der ehemaligen DDR wurden wirklich alle von der Stasi überwacht? Selbst die Stasi mit ihrem aufgeblähten Apparat von Mitarbeitern und IM konnte das nicht. Sie verhinderte aber lange jeden Widerstand weil die Menschen wussten: Es ist möglich, dass gerade ich überwacht werde. Unter diesen Umständen war es schwer Kontakt zu Menschen zu finden die systemkritisch waren – der Angesprochene konnte ja bei der Stasi sein.

Das ist auch die Begründung warum anlasslose Totalüberwachung nicht in eine Demokratie gehört.

Was kannst Du tun?

Du kannst natürlich aus dem Internet aussteigen, sämtliche online-Konten löschen, Dich überall abmelden und den PC nur noch zum Briefe schreiben benutzen. Macht aber keinen Spaß.

Du kannst aber auch auf die Website der Piratenpartei Deutschland gehen, im Menü den Button „Partei“ wählen und dort den zuständigen Landesverband und Ortsverband suchen. Dann nimm Kontakt mit uns auf, wir stehen für Freiheit und Sicherheit im Internet und vieles mehr. Vielleicht interessiert es Dich ja was wir tun – dann kannst Du bei uns mitarbeiten auch ohne gleich Mitglied zu werden.

Du kannst uns natürlich auch wählen. Denk einfach darüber nach – Bis bald.

Header-Bild von Gerhard G. auf Pixabay