Bundestagswahl 2021

Wir müssen Barrieren abbauen, die unsere Teilhabe und unsere Freiheit beschränken und uns somit die Würde nehmen!

Wir müssen Barrikaden bauen, um Freiheit, Würde und Teilhabe zu verteidigen.

Wenn Sie dem zustimmen, dann helfen Sie uns mit Unterstützungsunterschriften. Mit diesen können die Piratenpartei Deutschland (Landesliste Sachsen) und ich Thomas Köhler als Direktkandidat für den Wahlkreis 153 / Leipzig II, an der Bundestagswahl teilnehmen.

Die Unterstützungsunterschriften sind vollständig. Deshalb wurde der nachfolgende Text durchgestrichen und die Links zu den Formularen deaktiviert.
Ich danke allen UnterstützerInnen für ihre Beteiligung.

Das Formular für die Landesliste finden Sie hier.*
Das Formular für den Direktkandidaten finden Sie hier.*
*Ich bitte Sie die Formulare beidseitig auszudrucken. Die Adresse finden Sie hier, oder auf dem Formular „Direktkandidat“.
Der späteste Abgabetermin der Unterstützungsunterschriften beim Wahlleiter ist der 16.07.2021. Die Bestätigung der Unterstützungsunterschriften (Bescheinigung des Wahlrechts) bei der Gemeindebehörde übernehme ich für Sie.
Gern schicke ich Ihnen auch die Formulare zu, schreiben Sie eine Mail mit Ihren Kontaktdaten an pirat@tom-coal.com . Ich sende Ihnen auch einen frankierten Rückumschlag mit.

Den aktuellen Flyer (Wahlkampf-Handzettel) können Sie sich hier, Vorderseite und Rückseite, anschauen.

Ich werde in Zukunft meine einzelnen Programmpunkte ausführlich erläutern.

Vielen Dank für Ihr Interesse

Thomas Köhler

Germany – Wenn der Staat digitalisiert

Ich werde im folgenden Text bewusst nicht auf technische Details eingehen, weil das manche Leser*innen verunsichern würde. Es geht um die vollmundige Ankündigung der Parteien der GroKo die Digitalisierung in Deutschland beschleunigen zu wollen.

Schauen wir uns in der nächsten Zeit die Projekte, eins nach dem anderen, an.

Sollte jemand auf Spuren von Ironie oder Zuspitzungen im Text stoßen, diese sind bewusst gesetzt.

1. CDU – Der digitale Personalausweis

Der digitale Perso scheint schon mal eine gute Idee zu sein wenn man bedenkt, dass Menschen der Generationen x und z eher den Perso als das Smartphone zu Hause liegen lassen.

Gerade für diese Generation sollte allerdings das „Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PauswG)“, besonders §4 „Eigentum am Ausweis; Ausweishersteller; Vergabestelle für Berechtigungszertifikate“ und hier der Abs. 2 wichtig sein. Der lautet:

(2) Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

Ätsch, euer Smartphone gehört dem Staat.

Das Smartphone nicht mehr mitnehmen zählt auch nicht, denn wie es im Abs. 1 bestimmt wird, habt ihr den analogen Perso ja nicht mehr. Da steht schließlich:

(1) Niemand darf mehr als einen auf seine Person ausgestellten gültigen Ausweis der Bundesrepublik Deutschland besitzen.

Der digitale Personalausweis ist dann wohl das Origial und wie auch jetzt kann sich niemand mit einer Kopie ausweisen. Ich will nicht auf technische Bedenken eingehen, wie Duplizierbarkeit von digitalen Inhalten oder ähnlichem. Das könnte zu Verwirrung führen. Es seht eben im Gesetz, dass es nur ein Exemplar gibt und geben darf (s.o.).

Gesetze können natürlich geändert werden, das oben stehende sollte das Problem illustrieren. Nachfolgend gehe ich ein wenig auf die Handhabung des digitalen Perso ein.

Der Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland beinhaltet, neben den ersichtlichen Daten wie Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift usw, ein biometrisches Passbild (braucht man für automatische Gesichtserkennung) und ab 01.08.2021 einen elektronisch gespeicherten Fingerabdruck. Voraussichtlich wird, nach dem kürzlichen Bundesratsbeschluss, auch die Bürgernummer (ehem. Steuer ID) demnächst Bestandteil des Personalausweises. Gehen wir also in die Praxis:

„Guten Tag, Personenkontrolle. Ihren Personalausweis bitte.“

So könnte Sie ein/e Polizist*in ansprechen. Sie geben also Ihr Smartphone hin, natürlich entsperrt und mit geöffneter Perso-App.

Entsperrt, da war doch was? In dem Moment hat der Beamte oder die Beamtin Zugriff auf alle auf dem Smartphone gespeicherten Daten, wie Fotos, Videos, Chats usw – also auf alles wofür heute ein richterlicher Beschluss notwendig ist.

Hier erscheint mir auch wichtig zu sein, dass der Zwang zur Identifizierung mit dem Zwang zur Entsperrung des Smartphones einhergehen wird. Der Traum der Sicherheitsbehörden, aber der Albtraum für mich.

Lassen wir das aber außer acht, wir vertrauen ja der Polizei (Der musste jetzt raus).

Wie weise ich nach, dass es wirklich mein Smartphone und nicht das meines, mir ähnlich sehenden, Bruders ist? Irgendeinen Sinn für die eindeutige Identifizierung muss der digitale Perso ja haben. Also wird sich die Perso-App (im besten Falle) nur mit Fingerabdruck-Scan öffnen lassen, oder (im schlechtesten Fall) benötige ich zwingend die Fingerprint-Entsperrung für das Smartphone.

In beiden Fällen gehört mein Fingerabdruck dann nicht nur dem Staat, sondern auch Google, Apple oder Microsoft und dem Gerätehersteller. Das lasse ich jetzt mal so stehen.

Ein Hinweis noch, mit dem digitalen Perso wird dann natürlich beim Massen-Tracking von Handys, z.B. bei Demos, nicht mehr nur eine Mobilfunknummer, die dann nachverfolgt und zugeordnet werden muss, erfasst .

Es wird künftig eine konkrete Person mit allen Daten – bis hin zur Steuererklärung erfasst.

Natürlich wird der Staat alle Anstrengungen unternehmen den digitalen Perso sicher zu machen – er wird ihn sozusagen „digital panzern“ werden. Dazu der treffende Spruch aus meiner Armeezeit:

„Den Wettlauf zwischen Panzer und Geschoss, gewinnt am Ende immer das Geschoss.“

Demnächst: Digitaler Impfpass

Bundestagswahl 2021 – Unterstützungsunterschriften

Die Leipziger Internet Zeitung (L-IZ) hat heute dankenswerterweise, im ersten Artikel zur Bundestagswahl, auf unseren Aufruf zum Unterstützer-Unterschriften-Sammeln hingewiesen. Wir, das sind mein Stadtratskollege Marcus Weiss (Die PARTEI) und ich Thomas Köhler (Piratenpartei), weisen darauf hin, dass die Hürden für eine Teilnahme an der Wahl hoch sind. Im folgenden Text ist das beschrieben.

Gemeinsamer Aufruf

Haben Sie gewusst, dass damit Sie eine der kleinen oder neuen Parteien zur Bundestagswahl wählen können, erst einmal genügend BürgerInnen eine Unterstützungsunterschrift leisten müssen?

Es geht natürlich nicht wirklich um „neue Parteien“, manche sind durchaus schon etwas in die Jahre gekommen und sogar in kommunalen Parlamenten und im Europaparlament vertreten.

Prinzipiell haben die Mitglieder dieser Parteien nicht viel gegen das UnterstützerInnen-Unterschriften-Sammeln, es gehört zum Straßenwahlkampf, aber in Zeiten einer Pandemie ist diese Möglichkeit stark eingeschränkt, wenn nicht unmöglich zu nutzen.

Makaber erscheint hier, dass eine Aussetzung dieser Regelung vom Deutschen Bundestag beschlossen werden müsste, was im Rechtswesen einer Befangenheit gleich käme. Parteien die bereits im Parlament vertreten sind sollen über die Zulassung ihrer Konkurrenz beschließen.

Wen wundert es also, dass der Antrag des Abgeordneten Mieruch*, der die Unmöglichkeit für das Sammeln von Unterstützungsunterschriften zur Zulassung von Wahlbewerbern und Landeslisten der Parteien feststellt, die nicht im Bundestag vertreten sind, mit überwältigender Mehrheit abgeschmettert wurde.


Für Sachsen, also auch für Leipzig, wurden von mehreren Parteien, die noch nicht im Bundestag vertreten sind, Landeslisten für die Bundestagswahl aufgestellt. Diesen Parteien ist es auferlegt Unterstützungsunterschriften, 2000 Stück je Partei, für das Bundesland Sachsen bis Mitte Juli zu sammeln und damit die Landesliste vom Wahlleiter bestätigen zu lassen.

Die Stadträte Thomas Köhler (Piratenpartei) und Marcus Weiss (Die PARTEI) rufen die sächsischen BürgerInnen auf, die noch nicht im Bundestag vertretenen Parteien, wie: ÖDP, Die Humanisten, Die PARTEI, Piratenpartei und andere demokratische Parteien, dabei zu unterstützen.

Wer sich unsicher ist welche Partei man unterstützen sollte, wir empfehlen den Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politisch Bildung.

Es geht einfach:

  • Vordruck herunterladen (z.B. Piratenpartei oder Die PARTEI, für die anderen Parteien Website anklicken)
  • ausdrucken, bitte Informationen zum Datenschutz auf die Rückseite drucken.
  • ausfüllen
  • abschicken – an die Geschäftsstelle der entsprechenden Partei. Versand ist auch im digitalen Zeitalter leider nur per Post möglich.

Mit der UnterstützerInnen-Unterschrift ist selbstverständlich keine Wahlverpflichtung verbunden.

Die politische Landschaft in Deutschland kann von frischem Wind im Parlament und längeren Wahlscheinen nur profitieren.

*Die Intentionen des Abgeordneten Mario Mieruch (ehemals AfD) sind uns nicht bekannt, wahrscheinlich laufen sie den Zielen unserer Parteien zuwider. Der Vorgang illustriert aber das Problem.