Stadtrat Leipzig 21.07.2021 – Abschleppen

Die never-ending-story ging gestern weiter. Nach den Anläufen zum „Abschleppen von Falschparkern“ im Stadtrat Leipzig (ich schrieb mehrfach darüber) kam gestern der Antrag „Veröffentlichung von Arbeitsanweisungen im Ordnungsamt “ zur Abstimmung. Wie die LIZ sehr ausführlich berichtete, verweigerte die Stadtverwaltung dem Fachausschuss Umwelt/Ordnung/Klima die Einsicht.

Der Antrag war ganz einfach formuliert:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Arbeitsanweisungen Nr. 05/1993 „Abschleppen und Verfahren verkehrsordnungswidrig parkender Fahrzeuge“ und Nr. 04/2001 „Abschleppmaßnahmen bei verbotswidrigem Parken im Fahrraum von Schienenfahrzeugen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) in der jeweils aktuellen Fassung dem Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung sowie den StadträtInnen vorzulegen. Sollten die Arbeitsanweisungen innerhalb des zurückliegenden Jahres geändert worden sein, wird auch die Vorversion vorgelegt.

Nach meiner nachstehenden Rede und den Worten von Norman Volger (Grüne) wurde vom Fachbürgermeister versichert, dass der ablehnende Verwaltungsstandpunkt zurückgezogen wird und die Arbeitsanweisungen dem Fachausschuss zur Verfügung gestellt werden. Warum dann erst des Theater?

Jetzt meine Rede, ja ich habe sie bewusst verwirrend geschrieben.

Die Fraktion Freibeuter begehrt die Möglichkeit der Einsichtnahme der Stadträtinnen und Stadträte die im geschlossenen Ausschuss Umwelt/Ordnung/Klima vertreten sind in zwei Arbeitsanweisungen des Ordnungsamtes zum Abschleppen von Falschparkern.
Die Verwaltung sagt nein!
Freundlicherweise bezieht die Verwaltung sich auf unsere Anfrage zum selben Thema. In dieser wird wiederum auf die Beratungsfolge zum Antrag „Abschleppen von verkehrsbehindernd parkenden Kraftfahrzeugen“ verwiesen.
Da beginnt das Problem, am Ende komme ich aber auf die grundlegende Problematik zurück.
Der Verwaltungsstandpunkt zu diesem Antrag war falsch und die Verwaltung wusste dies auch. Es lag der Verwaltung schließlich, schon vor der ersten Abstimmung, das Gutachten von Prof. Müller vor, welches die im VSP geschilderte Rechtslage als nicht zutreffend beschreibt. Dieses Gutachten wurde dem Ausschuss und der Ratsversammlung während des ganzen Beratungsganges vorenthalten.
Im VSP zum jetzigen Antrag schreibt die Verwaltung, die „formulierte „Weisungsfreiheit“ geht aus der Antwort zur Anfrage Nr. VII-F-02630 nicht hervor“.
Die Weisungsfreiheit der unteren Verkehrsbehörde, die im Antrag dezidiert genannt ist, ist aber die Begründung des Gutachtens von Herrn Rechtsanwalt Dr. Brüggen, die letztendlich zur Rücknahme des Beschlusses der Ratsversammlung führte.
Habe ich Sie jetzt verwirrt?
Ja so geht es mir auch, wenn ich die verschiedenen Auslegungen durch die Verwaltung lese.
Besonders absurd erscheinen mir zwei Darstellungen im VSP:
1. Heißt es: „Insoweit besteht keine Pflicht zur Übergabe der genannten Arbeitsanweisungen oder deren Vorversionen.“ Im Klartext:
Wir müssen nicht, es steht dem nichts entgegen, wenn wir wollten könnten wir.
Zumindest, wenn man die Deutsche Sprache bemüht. Eine Pflicht bestünde dann mit einem Beschluss des Stadtrates.
2. Die Verwaltung verweist auf das Fehlen eines Informationsfreiheitsgesetzes.
Hier beginnt die grundlegende Problematik für mich.
Die Verwaltung drückt damit aus, dass Sie dem Stadtrat und seinen Ausschüssen nur Einsicht gewährt, wenn Sie durch ein Gesetz dazu gezwungen wird.
Das nimmt die Verwaltung für Unterlagen in Anspruch von denen sie selbst sagt, dass sie nur keine Pflicht zur Herausgabe hat, es also keine rechtlichen Hindernisse gibt.
Meine Damen und Herren,
wir reden gern und oft von Transparenz in der Arbeit des Stadtrates und der Stadtverwaltung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt.
So sagt die Website der Stadt:
Die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig dient dazu, die Transparenz der Stadtverwaltung zu erhöhen, die Zugangsmöglichkeiten zu städtischen Informationen unabhängig vom Vorliegen eines berechtigten Interesses für die interessierte Öffentlichkeit zu fördern.”
Oft erreichen uns Anfragen und Beschwerden wegen mangelnder Transparenz, die zu Verdruss und Misstrauen gegen Politik und Verwaltung führen.
Wenn es aber jetzt schon soweit kommt, dass überhaupt eine Informationsfreiheitssatzung oder ein Informationsfreiheitsgesetz bemüht wird um die Verwaltungsarbeit gegenüber einem geschlossenen Ausschuss des Stadtrates transparent zu machen, dann besteht ein strukturelles Problem.
Das grundsätzliche Problem in der Verwaltung lösen wir mit diesem Antrag nicht, ein Beschluss heute wäre aber ein erster Schritt.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.

Bild von Paul Brennan auf Pixabay

Grundschule, Diversität, Maulfürze und Luftfilter

Ich wollte heute nur meinen Redebeitrag zum Thema „Luftfilter an Schulen“ hier einstellen, muss aber auf die Ratsversammlung des Stadtrates Leipzig doch etwas näher eingehen.

Grundschule Kurt-Eisner-Straße

Die Vorlage zu diesem Thema dominierte die gesamte Ratsversammlung, voraussichtlich wird sie auch die Berichterstattung dominieren, auch wenn sie erst am Schluss aufgerufen wurde.

Ich gehe hier nur kurz auf mein Abstimmungsverhalten, ja ich habe für die Vorlage gestimmt, und auf die Gründe dafür ein.
Es gefällt mir auch nicht, dass wir einen Investor beauftragen wollten und ich war mit dem angebotenen Grundstückstausch nicht glücklich.
Schauen wir uns die Alternativen an, dann überzeugen sie mich nicht, trotz vehementer Verteidigung dieser durch Linke und Grüne. Es konnte kein wirklich überzeugender Plan B präsentiert werden und es bleibt die Frage „Warum stehen auf den unbedingt für städtische Wohnbauvorhaben benötigten Grundstücken bis heute eben keine Wohnbauten?“ Es gibt bisher nicht einmal eine Interessenbekundung dies zu tun.
Ja, auch ich will Leo’s Brasserie helfen, aber im worst case geht für mich Schule vor Gastro.

Die Vorlage wurde mit knapper Mehrheit abgelehnt.

Mein Abstimm-Verhalten muss nicht jedem gefallen, aber wenn ich gefallen wollte wäre ich Model geworden. Alles weitere zu dem Thema wird wohl in der Presse zu finden sein. Eine Anmerkung noch, ich würde mich ehrlich freuen, wenn der jetzt bestehende Notfallplan ohne zu große Einschränkungen für die betroffenen Kinder, Eltern und Leipziger Finanzen ausgeht.

Diversität

Genau an dem Tag, als ganz Deutschland über Regenbogenflaggen und -beleuchtungen diskutierte, wurde im Stadtrat über einen Antrag des Jugendparlamentes abgestimmt. Thema: „Hilfe für Menschen des dritten Geschlechts an Schulen“ und auch hier war die Diskussion kontrovers.
Die CDU-Fraktion stellte das „dritte Geschlecht“ als Begriff in Frage und wollte den Antrag auf biologisch intersexuelle Menschen herunterbrechen. Das kann man formal so sehen, ist aber nicht zielführend.
Die SPD-Fraktion stellte einen Änderungsantrag der den Antrag neu und formal richtig formulierte. Leider konnte dieser aus Zeitgründen nicht mit dem Jugendparlament abgestimmt werden, somit konnte sich die Einbringerin nicht wirklich dazu äußern.
Ich wollte dazu natürlich auch etwas sagen, aber vorher kam noch Herr Obser von der AfD, ich zitiere;

„Ich würde vorschlagen, wir bleiben alle was wir sind und beenden diese unsägliche Debatte. Wenn die Herrschaften diese Debatte führen wollen, dann schlage ich eins vor: Machen Sie Wahlkampf auf dem Markt, dort haben Sie ihr Publikum. Aber wie das aussieht, da können Sie dann rätseln drüber.“

Das stellte sich dann als Antrag zur Geschäftsordnung, auf Beendigung der Debatte, heraus, was nicht einmal der Oberbürgermeister so verstanden hatte und ich wurde aufgefordert die Gegenrede zu halten. Sie bestand in folgender Formulierung:

„Ich bin dagegen.“

Ich hätte gern den Beitrag in klassischer Deutscher Manier als Maulfurz bezeichnet. Da sich das nicht gehört, habe ich mich mit der Formulierung „unsachlich“ begnügt.

Das ist alles im Stream ab Minute 01:23:30 nachzuhören.

Dem Antrag wurde in der Fassung des Änderungsantrags der SPD, mit einigen Ergänzungen, zugestimmt.

Luftfilter

Ich weiß natürlich um die Brisanz des Themas „Luftfilter für Schulen“ aber ich habe meinen Redebeitrag, bis auf die Einleitung, nicht so formuliert weil der Antrag dazu von der AfD kam. Auch Anträge anderer Fraktionen hätte ich, zum jetzigen Zeitpunkt, genau so behandelt. Im Stream ist das ab Minute 01:56:00 zu hören, nachfolgend der Text – evt Abweichungen im Vortrag sind möglich.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister
Meine Damen und Herren Beigeordnete,
Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
Liebe Zuschauende und Pressevertreter.
Es ist ein kleiner Schritt bei der Bekämpfung der SARS-Covid-19 Pandemie, aber ein großer Schritt für die KollegInnen der AfD-Fraktion – der Antrag bedeutet ja schließlich de facto die Anerkennung der pandemischen Gefährdung, auch unserer Schülerinnen und Schüler durch das Virus. Meinen Dank dafür.
Trotzdem kann ich diesem Antrag nicht zustimmen, obwohl der grobe handwerkliche Fehler des Ursprungsantrags beseitigt wurde. Die ursprüngliche Aussage „Mobile Geräte könnten zu unterschiedlichen Zeiten flexibel in verschiedenen Räumen aufgestellt werden, um die Luft in möglichst allen Klassenräumen filtern zu können.“ besagte ja, dass man die Geräte nach erfolgreicher Luftreinigung in einem Zimmer in das nächste schaffen könne. Kurz gesagt, mit Verzicht auf diesen Passus steckt im Antrag jetzt wohl etwas mehr Bütow drin.
Ich hatte letztes Jahr im Spätsommer die Idee zu einem solchen Antrag, habe sie geprüft und verworfen.
Luftfiltergeräte, hier liegt die Betonung auf Geräte die eben keine fest verbauten Anlagen zur Frischluftzufuhr sind, auch wenn sie die Virenlast im Klassenzimmer verringern, schaffen ein trügerisches Gefühl der Sicherheit.
Ich möchte nicht behaupten, dass der Antrag allein auf die Abschaffung besonders der Maskenpflicht hinzielt, aber gerade diese würde als erstes dieser trügerischen Sicherheit geopfert.
Gründe warum es eben eine trügerische Sicherheit ist möchte ich nur zwei aufführen: Erstens – das ist reine Strömungsmechanik – wird nicht die gesamte Raumluft gereinigt und es verbleiben Blasen mit hoher Virenlast. Zweitens müsste es für Räume mit verschiedenen Größen und zuschnitten dann auch verschiedene Luftfiltergeräte geben.
Kritisch sehe ich aber auch den VSP, der zwar richtigerweise zum ersten Punkt ausführt, aber eben das Stoßlüften als alternativlos darstellt.
Meine Damen und Herren,
wir, der Stadtrat und die Verwaltung sitzen heute unter Coronabedingungen in einem Raum, in dem für jeden Teilnehmer ein mehrfaches des Luftvolumens und der Fläche zur Verfügung steht, als für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer in einem Klassenzimmer – eine Lüftungsanlage gibt es außerdem. Betrachten wir das Klassenzimmer als Arbeitsplatz für die Genannten, dann komme ich zum Schluss, dass die „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“, insbesondere die der „ASR A3-6 Lüftung“, dort nicht einmal als Absichtserklärung verstanden werden. Diese besagt nämlich:
„In umschlossenen Arbeitsräumen muss gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge vorhanden sein. In der Regel entspricht dies der Außenluftqualität.“
Sogar die Bundesregierung hat das festgestellt das Wirtschaftsministerium fördert den Neueinbau von stationären Frischluft-Klimaanlagen in Kindergärten und Grundschulen zu 80%.
Fragen bleiben natürlich, so „Wo nehmen wir die 20% her?“, „Wie lange dauert die Ausrüstung der Einrichtungen?“, „Wie hoch sind die Folgekosten?“ und „Warum nur Kitas und Grundschulen?“
Das ist aber die Lösung, wenn auch erst in Zukunft. Natürlich nur wenn es angepackt wird.
Bis dahin müssen, die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer leider, im Falle einer 4. Welle oder einer anderen Pandemie, weiter mit Lüften, Abstand, Masken und auch Schließungen, als ultima ratio, leben.
Hier möchte ich darauf hinweisen, dass die Pandemie in aller Deutlichkeit die Defizite bei der Digitalisierung, nicht nur, im Bildungssystem aufgezeigt hat.
Wir brauchen dringend daneben auch einen digitalen Unterricht der diesen Namen verdient. Eine Möglichkeit diesen Unterricht als einen mit digitaler Präsenz zu gestalten, mit echter Interaktion zwischen LehrerInnen und SchülerInnen. Das ist aber Inhalt eines anderen Antrages.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Die Würde des Menschen – Housing first

Am gestrigen Tage, bei der Fortsetzung der Ratsversammlung vom 21.04.2021, stand im Stadtrat Leipzig die Vorlage VII-DS-01659 – „Modellprojekt „Eigene Wohnung“ zur Erprobung des Housing-First-Ansatzes in Leipzig“ zur Abstimmung.
Durch die Übernahme des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, VII-DS-01659-ÄA-01, durch die Verwaltung entzündete sich die Diskussion bereits im Voraus erneut.

Worum ging es?

Im Originaltext gab es eine Passage folgenden Inhaltes:

Das Projekt richtet sich an Personen, die: …
einer sozialen Betreuung zustimmen, welche einen wöchentlichen Hausbesuch in der Wohnung der Teilnehmenden anzielt,

Die Antragssteller wollten, dass dieser Punkt gestrichen wird und dafür folgende Formulierung aufgenommen wird:

Teilnehmer/-innen müssen nicht einer sozialen Betreuung zustimmen, sondern bekommen einen wöchentlichen Hausbesuch in der Wohnung angeboten.

Warum der Streit?

Die CDU war der Meinung, dass eine verpflichtende soziale Betreuung zum Gelingen des Projektes erforderlich ist. Nicht ganz so klar ausgedrückt wurde, dass wohnungslose Menschen nicht in der Lage sind selbständig den Rettungsanker (verzeiht mir die nautische Metapher) zu ergreifen und angebotene Hilfen anzunehmen.
Klartext: Wohnungslose Menschen sind unmündig und brauchen einen Vormund! Vielleicht ein bisschen stark formuliert, aber meiner Meinung nach trifft es den Kern. Auch in der Fraktion Freibeuter gab es zu dem Änderungsantrag durchaus keine einheitliche Meinung, das Modellprojekt selbst stand aber nie zur Disposition.

Wie ist meine Meinung dazu?

Nachfolgend könnt ihr meinen, zugegeben für mich etwas emotionalen, Redebeitrag lesen. Einige Vorbemerkungen.

So breitet der Souverän, nachdem er jeden Einzelnen der Reihe nach in seine gewaltigen Hände genommen und nach Belieben umgestaltet hat, seine Arme über die Gesellschaft als Ganzes; er bedeckt ihre Oberfläche mit einem Netz kleiner, verwickelter, enger und einheitlicher Regeln…; er bricht den Willen nicht, sondern er schwächt, beugt und leitet ihn; er zwingt selten zum Handeln, steht vielmehr ständig dem Handeln im Wege; er zerstört nicht, er hindert die Entstehung; er tyrannisiert nicht, er belästigt, bedrängt, entkräftet, schwächt, verdummt und bringt jede Nation schließlich dahin, daß sie nur noch eine Herde furchtsamer und geschäftiger Tiere ist, deren Hirte die Regierung.

Ich stimme Alexis de Tocqueville (1805-1859) nicht vollumfänglich zu, aber in diesem Zitat aus „Über die Demokratie in Amerika“ steckt auch für diesen Fall etwas an Wahrheit. Warum habe ich da etwas markiert?
Oft, ich denke hier besonders an die Hartz IV Regularien, wird den BürgerInnen die Entscheidungsfreiheit genommen, sie werden geradezu entmündigt und, wenn auch nicht explizit so ausgedrückt, unter Amtsvormundschaft gestellt. Die Durchsetzung von Regularien ist dem Erreichen von Ergebnissen übergeordnet. Der Staat entzieht diesen Menschen die Selbstbestimmung und gerade konservative Parteien und Politiker, die immer die Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Menschen plakativ vertreten, stimmen in den Chor der Verfechter einer solchen Politik ein.

Ich habe das, in Kurzform, versucht in meinem nachfolgenden Redebeitrag auszudrücken. Ich freue mich über das positive Votum für die Vorlage und besonders über die Zustimmung meiner Fraktion.

Redebeitrag

„Housing first“ ein Programm für wohnungslose Menschen ist für mich ein wichtiger Schritt in unserer Sozialpolitik.
Wer selbst noch nie vor der Gefahr stand in die Wohnungslosigkeit zu fallen, wer immer ein stabiles Lebensumfeld und Lebensumstände hatte, dem fällt es schwer die Gründe von Wohnungslosigkeit nachzuvollziehen. Falls jetzt jemand sagt, der Köhler quatscht nur, ich stand schon einmal am Rande dieser Situation.
Jobverlust, Trennung oder Scheidung, Abrutschen in den Alkoholismus oder Drogenkonsum sind nur einige Gründe. Zur Wahrheit gehört auch, dass sich wohnungslose Menschen oft um Hilfen bemüht haben, aber an der Bürokratie gescheitert sind – oder sich von den Akteuren der Ämter im Stich gelassen fühlen.
Das ist kein Vorwurf gegen unsere Ämter, die meisten MitarbeiterInnen machen einen guten Job, sind aber an Vorgaben gebunden.
So war für mich persönlich der, jetzt ersetzte Satz:
„Personen die: einer sozialen Betreuung zustimmen, welche einen wöchentlichen Hausbesuch in der Wohnung der Teilnehmenden anzielt,“
aus mehreren Gründen nur schwer tragbar.
1. impliziert er, die Unmündigkeit wohnungsloser Menschen, die sich mit ihrer Teilnahme an diesem Programm entschlossen haben diesem Zustand zu entkommen
2. der Satz beschreibt eine soziale Betreuung nur mit dem Ziel eines wöchentlichen Hausbesuchs. Das könnte man, was ich aber nicht mache, mit einer Anwesenheitskontrolle verwechseln.
Aus meinen beruflichen Erfahrungen, nicht mit wohnungslosen Menschen sondern bei der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und ehemaligen Drogenabhängigen, kann ich nur bestätigen, dass sich Menschen in einer Notlage – die sich entschlossen haben diese zu beenden – jedes Hilfsangebot annehmen.
Weil sie entschlossen sind! Das müsste gerade die Mitglieder der konservativen Parteien freuen.
Sehen wir die wohnungslosen Menschen als mündige MitbürgerInnen in einer Notsituation.
Ich persönlich stimme der Vorlage in der geänderten Form zu, empfehle diese Zustimmung auch meiner Fraktion und bitte Sie um ein positives Votum.

Bild von MargGe auf Pixabay (bearbeitet)