Bundestagswahl – Reden wir über Arbeit

An dieser Stelle möchte ich über ein Detail reden, welches vernachlässigt wird:

Working poor durch Outsourcing.

Outsourcing von Arbeitsprozessen ist per se nichts Neues und nichts Verwerfliches. Auch der Handwerksmeister, der seine Steuererklärung vom Steuerberater machen lässt, sourct diese aus.

Wie ist es aber mit dem outsourcing von Prozessen samt Arbeitskräften?

Ein Beispiel

Ich beginne mit dem Beispiel eines großen Telekommunikationsunternehmens, ihr könnt euch aussuchen welches – egal welches ihr wählt, es passt. Natürlich könnte ich an dieser Stelle auch Banken, Versicherungen oder viele andere Branchen nennen – ich schreibe exemplarisch über das was ich am besten kenne.

Wirtschaftlich gesehen ist ein exzellenter Kundendienst ein wichtiges Argument für Verkauf und Kundenbindung. Es gibt bzw gab in den Unternehmen die entsprechenden Abteilungen und Bereiche. Da es sich hier meist um telefonische oder neuerdings virtuelle Dienstleistungen geht nennen wir diese einfach inhouse-Contact-Center. Früher hieß das Call-Center.

Der Druck auf das Unternehmen stieg, die Kunden erwarten (berechtigt) ausführliche Beratung und Kundendienst, z.B. bei Störungen, also musste der Bereich ausgebaut werden. Dumm nur, dass das Unternehmen nach Tarifvertrag bezahlt – das wird (zu) teuer.

Exzellenter Kundenservice durch Mindestlöhner? – Erstaunlich, dass es überhaupt läuft.

Eine Einfügung: Ich kann nicht berechnen ob das Unternehmenskonzept dann noch aufgehen würde, alle dieser Unternehmen sind aber Aktiengesellschaften und Aktionäre wollen Rendite. Outsourcing wird also aus Profitgründen betrieben.

Flucht aus Tarifverträgen

Zum Glück für das Unternehmen gibt es entsprechende Anbieter für Contact-Center-Dienstleistungen. Hier ist bemerkenswert, dass diese keinen Tarifvertrag haben, der Verband dieser Unternehmen ist ein Interessenverband, kein tariffähiger Arbeitgeberverband – somit kein Tarifpartner für die Gewerkschaften.

Flucht aus dem Tarifvertrag – Was machen die Gewerkschaften?

Vor der Einführung des Mindestlohnes im Jahre 2015 arbeiteten die Mitarbeiter in den outgesourcten Bereichen – bei so genannten externen Dienstleistern – zum Teil zu Löhnen, die unter jeder akzeptablen Höhe lagen. Heute arbeiten sie meist im Mindestlohnbereich oder knapp darüber, das entspricht meist dem Faktor 0,5 – 0,75 des Tarifvertrages – für die gleiche Tätigkeit bei gleicher Qualität.

So weit so schlecht, in der Zwischenzeit haben die Unternehmen aber nicht nur neue Arbeitsplätze bei den externen Dienstleistern angefordert, sie haben auch einzelne Abteilungen oder Standorte zurückgefahren oder geschlossen. Teilweise wurden dazu über Jahre keine oder nur befristete Neueinstellungen für tarifvertragliche Beschäftigte vorgenommen – in den gleichen Räumen sitzt heute der externe Dienstleister mit Beschäftigten im Mindestlohnsektor.

Arm durch Arbeit ist kein Ost-West-Problem! – Im Westen sank der Anteil der Tarifbindung, im Osten wurde er nicht geschaffen.

Fazit

Outsourcing ist zur Flucht von Unternehmen aus Tarifverträgen geworden. Sehen wir nach Großbritannien, dann sehen wir die Zukunft. Weitere Bereiche werden zu externen Dienstleistern ausgelagert. Rechnungswesen, Personalrecruiting und auch öffentliche Dienstleistungen (für die in Deutschland noch der TVÖD gilt) können outgesourct werden.

Das erhöht weiter die Anzahl von Menschen die für Mindestlohn arbeiten und führt in der Folge (nicht nur) zu Altersarmut. Die externen Dienstleister werben oft mit „Familienfreundlichkeit“, oft ist damit Teilzeit gemeint – das befördert Armut trotz Arbeit.

Noch einmal die These:

Outsourcing von Arbeitsplätzen aus tarifgebundenen Unternehmen ist Tarifflucht.

Hier besteht Handlungsbedarf in der Politik!

Die Gewerkschaften haben sich in diesen Unternehmen nicht etablieren können, aus verschiedenen Gründen, es ist also die Politik gefragt.

Die Politik schweigt dazu – bis jetzt.

Die alte Arbeiterpartei schweigt auch – es braucht neue Köpfe die das thematisieren können.

Dafür stehe ich zur Wahl.

Anmerkungen:
Der Artikel ist kein Angriff auf die externen Dienstleister und die Mitarbeiter dort, er richtet sich gegen die Tarifflucht von Unternehmen.
Der Autor (Kandidat) hat von 2011 bis 2021 als Kundenberater in verschiedenen Contact-Centern gearbeitet, war Betriebsrat und Mitglied des Gesamtbetriebsrates eines großen (international agierenden) Contact-Center-Unternehmens

Bildnachweis: Bild von 1820796 auf Pixabay (bearbeitet)

Ampeln in der Stadtpolitik

Ausnahmsweise geht es nicht um „Ampeln“ bei Koalitionen, auch Fußgängerampeln sind politisch, zumindest wenn man sie im Kontext der Verkehrswende betrachtet. Dazu habe ich mit den Freibeutern einen Antrag im Stadtrat Leipzig eingebracht, allerdings haben wir diesen inzwischen weiter qualifiziert.

Mein, den meisten bekannter, Ansatz ist ja:

„Wir müssen eine gleichberechtigte Teilhabe aller Verkehrsteilnehmer am Straßenverkehr erreichen.“

Konkret bedeutet das natürlich, dass wir die Dominanz des Automobilverkehrs – insbesondere des motorisierten Individualverkehrs – beenden müssen.

Dafür sind Bedarfsampeln für Fuß- und Radverkehr ein oft unterschätztes Instrument.

Sinn und Zweck von Bedarfsampeln ist:

„Bedarfsampeln mit Anforderungsschalter sollen dem Fuß- und Radverkehr eine sichere Querung von Straßen gewähren, ohne den Verkehrsfluss regelmäßig zu unterbrechen.“

Das ist meine Formulierung aus den verschiedenen Regelungstexten, sozusagen ein verständliches Komprimat.

Die „Unterbrechung des Verkehrsflusses“ meint hier natürlich hauptsächlich den Automobilverkehr, aber auch den ÖPNV und Radverkehr auf der zu querenden Straße.

Wo liegt das Problem?

Bedarfsampeln mit Anforderungsschalter, im Volksmund Bettelknopf genannt, reduzieren durch ihre Schaltzeiten oft die Menschen die die Fahrbahn queren wollen zu Verkehrsteilnehmern zweiter Klasse. Oft sind die Wartezeiten so lang, auch wenn auf der Straße kein oder wenig Verkehr herrscht, dass die Wartenden einen Rotlichtverstoß in Kauf nehmen um z.B. eine Straßenbahn zu erreichen. Mitunter sind auch die Grünphasen so kurz, dass ein Sprint aus 20 Metern Entfernung nicht ausreicht um die Grünphase noch zu erwischen, wenn die Ampel gerade geschaltet hat.

Das gilt gleichermaßen für separate als auch für Bedarfsampeln die Teil von LSA-gesteuerten Knoten sind.

Dafür haben wir den Antrag eingebracht, die „qualifizierte Neufassung“ ist in den nächsten Tagen zu sehen.

Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay

Bundestagswahl 2021

Wir müssen Barrieren abbauen, die unsere Teilhabe und unsere Freiheit beschränken und uns somit die Würde nehmen!

Wir müssen Barrikaden bauen, um Freiheit, Würde und Teilhabe zu verteidigen.

Wenn Sie dem zustimmen, dann helfen Sie uns mit Unterstützungsunterschriften. Mit diesen können die Piratenpartei Deutschland (Landesliste Sachsen) und ich Thomas Köhler als Direktkandidat für den Wahlkreis 153 / Leipzig II, an der Bundestagswahl teilnehmen.

Die Unterstützungsunterschriften sind vollständig. Deshalb wurde der nachfolgende Text durchgestrichen und die Links zu den Formularen deaktiviert.
Ich danke allen UnterstützerInnen für ihre Beteiligung.

Das Formular für die Landesliste finden Sie hier.*
Das Formular für den Direktkandidaten finden Sie hier.*
*Ich bitte Sie die Formulare beidseitig auszudrucken. Die Adresse finden Sie hier, oder auf dem Formular „Direktkandidat“.
Der späteste Abgabetermin der Unterstützungsunterschriften beim Wahlleiter ist der 16.07.2021. Die Bestätigung der Unterstützungsunterschriften (Bescheinigung des Wahlrechts) bei der Gemeindebehörde übernehme ich für Sie.
Gern schicke ich Ihnen auch die Formulare zu, schreiben Sie eine Mail mit Ihren Kontaktdaten an pirat@tom-coal.com . Ich sende Ihnen auch einen frankierten Rückumschlag mit.

Den aktuellen Flyer (Wahlkampf-Handzettel) können Sie sich hier, Vorderseite und Rückseite, anschauen.

Ich werde in Zukunft meine einzelnen Programmpunkte ausführlich erläutern.

Vielen Dank für Ihr Interesse

Thomas Köhler